Wem gehört die Aussteuer?
Im Falle einer Scheidung, wem gehört jetzt die Aussteuer, die die Frau für die Ehe gebracht hat?
5 Antworten
Bei Gütergemeinschaft allen beiden.
Das ist der ganz allgemeine, wenn kein Ehevertrag gemacht wird.
Ganz gewiss nicht. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand.
- Zugewinngemeinschaft: Schenkung an die Ehefrau mit der Folge, dass die Aussteuer dem Anfangsvermögen zugerechnet wird.
Rechtsfolge bei Scheidung: Keine Relevanz für den Zugewinnausgleich
- Gütertrennung: Unstreitig alleiniges Eigentum der Ehefrau.
Rechtsfolge bei Scheidung: Behalt des Eigentums der Ehefrau.
- Gütergemeinschaft: Unstreitig Begründung von Miteigentum.
Rechtsfolge bei Scheidung: Aufteilung bei Scheidung
Kommt drauf an, ob gesondert etwas vereinbart wurde. Ohne weitere Vereinbarungen gilt die Ehe in Deutschland als Zugewinngemeinschaft, d.h. Vermögen, dass ein Ehepartner mit in die Ehe bringt, gehört weiterhin (nur) ihm.
Bei der Scheidung findet ein Zugewinnausgleich statt.
Jedem gehört zumindest schon einmal das, was er / sie in die Ehe eingebracht hat.
hat sie die Aussteuer vor der Ehe bekommen.
habt Ihr Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
Denke, sie hat die Aussteuer vor der Heirat mit meinem jetzigen Freund bekommen.
Denke schon. Mein Freund hat eigentlich dieses Problem. Interessiert mich aber auch
Die Frage ob sie zugewinngemeinsxhaft hat oder Gütertrennung, ob sie die Aussteuer vor der Hochzeit bekommen hat, sind nicht beantwortet und somit sind die Antworten spekulativ
Mich interessiert das, weil meinem Freund das betrifft
Das beantwortet die Fragen nicht
Wieso denn direkt auf den unwahrscheinlichsten Güterstand eingehen?😁