Reservierung verpflichtet zum Kauf? (privat)

3 Antworten

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Nein, rein rechtlich ist kein KV zustandegekommen, auch nicht durch Deinen Willen zu Anzahlung. Man könnte sogar soweit gehen, dass sie sich durch die Reservierung vorbehalten hat, die Couch an einen anderen Interessenten abzugeben, wenn Du sie bis Mittwoch nicht geholt hast. Anders wäre es, hättest Du erst nach Bezahlung und Abholung gemerkt, dass sie nciht passt, dann wäre es zu spät gewesen. Grundsätzlich (und ja ich weiß, tausend Fälle, tausend Ergebnisse - kommt nach deutschem Recht ein KV durch Einigung und Übergabe zustande.

imager761  29.04.2012, 21:54

Nein, rein rechtlich ist kein KV zustandegekommen, auch nicht durch Deinen Willen zu Anzahlung.

Völlig rechtsirrig :-O

Angebot und Annahme = Vertrag :-O

Schick mal eine E-Mail "Ich nehme den Wagen und komme Mittwoch vorbei" zu meinem Angebot http://suchen.mobile.de/auto/porsche.911%20%28alle%29%20%20911.sportwagen-coup%C3%A9.html?scopeId=C&isSearchRequest=true&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&categories=SportsCar&makeModelVariant1.makeId=20100&makeModelVariant1.modelId=3&minFirstRegistrationDate=2011-01-01und im spätestens 4 Wochen bist du mindestens 107.000 EUR los :-O

G imager761

CandyKiss666 
Beitragsersteller
 29.04.2012, 21:44

auch wenn ich ihr eine Anzahlung am Wochenende angeboten habe? Darauf stützt sie sich nämlich. Habe ja angeboten vorbei zu kommen und eine Anzahlung zu machen. Sie meint, das dabei ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

nein absolut nicht, das ist ja wie wenn du dir im Laden was zurücklegen lässt, dich dann aber entschließt es doch nicht zu kaufen, da hast du keinerlei Verpflichtungen solange du nichts unterschrieben hast :)

imager761  29.04.2012, 21:56

Kaufverträge sind auch ohne Schrfitform gültig :-)

Und hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen, keine Ware, die mehrfach im Lager ist, zurückgelegt :-O

Dachte die Couch würde bei mir passen.

Ein Irrtum in der Sache (Abmessungen) geht nun zu deinen Lasten ebenso wie der Verzicht auf Besichtigung.

Habe per Privatnachrichten mit der Besitzerin der Couch soweit alles abgeklärt.

Fiel der Satz "Ich nehme die Couch" wäre das bereits ein wirksam zustandegekommener Vertrag :-O

Der ergibt sich davon unbeschadet aber allein dadurch, daß Anzahlung vereinbart und Abholung zugesagt wurde :-O

Sie möchte sich weitere Schritte vorbehalten ich wäre ja verpflichtet nun ihr die Couch abzunehmen.

So ist es, und zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises :-O

Sie hat nun die Wahl, dich auf vereinbarte Vertragserfüllung (Abholung, Zahlung) oder Schadensersatz zu verklagen, etwa, wenn es ihr gelänge, die Couch anderweitig, aber unter Preis zu verkaufen.

Letzteres würde ich ihr freiwillig anbieten, um dich vor kostenpflichtiger Rechtsverfolgung zu bewahren :-O

G imager761

CandyKiss666 
Beitragsersteller
 29.04.2012, 21:54

Danke dir für die Ausführlichkeit. "Ich nehme die Couch" ist nie gefallen. Nur die Frage meinerseits aus ob sie sie reservieren könnte bis Mittwoch. Und das ich eine Anzahlung machen WÜRDE.

imager761  29.04.2012, 22:04
@CandyKiss666

Mit Haarspaltereien und Konjunktiven kommst du aus der Nummer nicht raus.

Die Korrenspondenz ist beweiserheblich und legt einen wirksamen Vertragsschluß dar. Auf Zahlung der Anzahlung kommt es nicht an :-)

Was du mit meiner rechtlichen Bewertung, ggf. nach einer anwaltlichen Beratung für max. 170 EUR machst, ist aber deine Sache :-)

Viel Glück :-)

G imager761

CandyKiss666 
Beitragsersteller
 29.04.2012, 22:09
@imager761

Ich habe nicht zugesagt. Nur um Reservierung gebeten und außerdem wurde auch eine vorige Besichtung ausgemacht.