Hausbesichtigung, Reservierrecht

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Das obliegt sicher der Maklerin zu entscheiden!

Ich vermute mal, daß sie sich sehr sicher war, daß der Interessent stark an der Immobilie interessiert war!?

Du weißt doch sicher gar nicht..wie diese Reservierung abgelaufen ist..ob mündlich oder schriftlich, ob mit oder ohne Anzahlung..und das sollte auch nicht im Mittelpunkt stehen.

Vllt. springt derjenige ja doch noch ab und du kannst mit einem Fachmann das Haus begutachten... sie wird sich dann sicher bei dir melden!

amdros  17.02.2015, 21:35

Danke für's Sternchen

Es gibt kein "Reservierungsrecht", es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung. Und der Verkäufer kann sein Haus verkaufen an wen und zu welchen Bedingungen er will. Vielleicht will er Dir nur ein höheres Angebot entlocken??

abibremer  16.02.2015, 19:26

SÄMTLICHE schriftlichen vereinbarungen, die OHNE notar getroffen wurden, sind NICHTIG!!!

Seehausen  16.02.2015, 20:48
@abibremer

Eine "Reservierungsvereinbarung" ist noch kein notarpflichtiger Bodenverkehr. Ob sie einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen ist zu bezweifeln, aber "nichtig" sind sie per se nicht.

Tja, die will verkaufen ... und wenn jemand das Haus reserviert ohne noch x handwerkertermine und zusätzliche besichtigungen zu brauchen (nicht böse gemeint !!) hat sie ihr Geld einfach schneller verdient. Und wenn sich jemand so wie du verhält (auch nicht böse gemeint, das ist ja dein gutes recht) ist die erfahrung, dass der auch den preis auf basis von "handwerkeraussagen" noch drücken will. Von daher ist das eben so - entweder reservieren oder pokern. Aber vielleicht hast Du ja Glück und der andere springt noch ab. Gruss

eine "reservierung" durch makler oder sonstwen ist RECHTLICH völlig OHNE BELANG! JEDE zum tatsächlichen kauf führende vereinbarung ist NUR dann bindend, wenn sie über einen NOTAR erfolgt!! selbst wenn irgendwer mit einem schriftlichen "vorvertrag" herumwedelt: ohne notar ist das ding NICHTS wert.

Mikkey  16.02.2015, 20:36

Mit Verlaub, das ist schlichtweg falsch.

Ein Makler kann durchaus einen Vorvertrag auf seine Leistung abschließen oder das Nichtvermitteln an einen Dritten ohne Gegenleistung zusichern. Da der Maklervertrag noch nicht einmal schriftlich zu formulieren ist, braucht es dafür keinen Notar.

Das kann der Makler/Verkäufer machen wie er will. Ist allein seine Sache. Ein Reservierrecht in dem Sinn gibts dazu nicht.

abibremer  16.02.2015, 19:24

"reservierung" durch den notar heißt "auflassungsvormerkung"- wenn die beim grundbuchamt registriert wurde, kann kein anderer mehr auf die immobilie zugreifen.