Hausbesichtigung, Reservierrecht

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das obliegt sicher der Maklerin zu entscheiden!

Ich vermute mal, daß sie sich sehr sicher war, daß der Interessent stark an der Immobilie interessiert war!?

Du weißt doch sicher gar nicht..wie diese Reservierung abgelaufen ist..ob mündlich oder schriftlich, ob mit oder ohne Anzahlung..und das sollte auch nicht im Mittelpunkt stehen.

Vllt. springt derjenige ja doch noch ab und du kannst mit einem Fachmann das Haus begutachten... sie wird sich dann sicher bei dir melden!

Es gibt kein "Reservierungsrecht", es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung. Und der Verkäufer kann sein Haus verkaufen an wen und zu welchen Bedingungen er will. Vielleicht will er Dir nur ein höheres Angebot entlocken??

Tja, die will verkaufen ... und wenn jemand das Haus reserviert ohne noch x handwerkertermine und zusätzliche besichtigungen zu brauchen (nicht böse gemeint !!) hat sie ihr Geld einfach schneller verdient. Und wenn sich jemand so wie du verhält (auch nicht böse gemeint, das ist ja dein gutes recht) ist die erfahrung, dass der auch den preis auf basis von "handwerkeraussagen" noch drücken will. Von daher ist das eben so - entweder reservieren oder pokern. Aber vielleicht hast Du ja Glück und der andere springt noch ab. Gruss

eine "reservierung" durch makler oder sonstwen ist RECHTLICH völlig OHNE BELANG! JEDE zum tatsächlichen kauf führende vereinbarung ist NUR dann bindend, wenn sie über einen NOTAR erfolgt!! selbst wenn irgendwer mit einem schriftlichen "vorvertrag" herumwedelt: ohne notar ist das ding NICHTS wert.

Das kann der Makler/Verkäufer machen wie er will. Ist allein seine Sache. Ein Reservierrecht in dem Sinn gibts dazu nicht.