Hausbesichtigung, Reservierrecht
Hallo,
wir haben heute ein Haus besichtigt und fanden das Haus an sich zwar schön aber waren noch nicht ganz entschlossen. Kurz bevor wir mit der Besichtigung fertig waren kam der nächste Interessent und hat sich das Haus angeschaut.
Etwa 2 Stunden nach unserer Besichtigung habe ich die Vermittlerin angerufen und wollte noch eine Besichtigung mit einem Fachmann vereinbaren. Sie meinte, dass das Haus nun reserviert worden sei.
Darf man ohne etwas schriftliches bestätigt zu haben oder ohne Anzahlung ein Haus reservieren? Wenn das wirklich so ist, kann ich auch einfach bei jede Besichtigung das Haus reservieren, oder?
Danke im voraus
7 Antworten
Das obliegt sicher der Maklerin zu entscheiden!
Ich vermute mal, daß sie sich sehr sicher war, daß der Interessent stark an der Immobilie interessiert war!?
Du weißt doch sicher gar nicht..wie diese Reservierung abgelaufen ist..ob mündlich oder schriftlich, ob mit oder ohne Anzahlung..und das sollte auch nicht im Mittelpunkt stehen.
Vllt. springt derjenige ja doch noch ab und du kannst mit einem Fachmann das Haus begutachten... sie wird sich dann sicher bei dir melden!
Danke für's Sternchen
Es gibt kein "Reservierungsrecht", es sei denn, es besteht eine schriftliche Vereinbarung. Und der Verkäufer kann sein Haus verkaufen an wen und zu welchen Bedingungen er will. Vielleicht will er Dir nur ein höheres Angebot entlocken??
Eine "Reservierungsvereinbarung" ist noch kein notarpflichtiger Bodenverkehr. Ob sie einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen ist zu bezweifeln, aber "nichtig" sind sie per se nicht.
Tja, die will verkaufen ... und wenn jemand das Haus reserviert ohne noch x handwerkertermine und zusätzliche besichtigungen zu brauchen (nicht böse gemeint !!) hat sie ihr Geld einfach schneller verdient. Und wenn sich jemand so wie du verhält (auch nicht böse gemeint, das ist ja dein gutes recht) ist die erfahrung, dass der auch den preis auf basis von "handwerkeraussagen" noch drücken will. Von daher ist das eben so - entweder reservieren oder pokern. Aber vielleicht hast Du ja Glück und der andere springt noch ab. Gruss
eine "reservierung" durch makler oder sonstwen ist RECHTLICH völlig OHNE BELANG! JEDE zum tatsächlichen kauf führende vereinbarung ist NUR dann bindend, wenn sie über einen NOTAR erfolgt!! selbst wenn irgendwer mit einem schriftlichen "vorvertrag" herumwedelt: ohne notar ist das ding NICHTS wert.
Mit Verlaub, das ist schlichtweg falsch.
Ein Makler kann durchaus einen Vorvertrag auf seine Leistung abschließen oder das Nichtvermitteln an einen Dritten ohne Gegenleistung zusichern. Da der Maklervertrag noch nicht einmal schriftlich zu formulieren ist, braucht es dafür keinen Notar.
Das kann der Makler/Verkäufer machen wie er will. Ist allein seine Sache. Ein Reservierrecht in dem Sinn gibts dazu nicht.
"reservierung" durch den notar heißt "auflassungsvormerkung"- wenn die beim grundbuchamt registriert wurde, kann kein anderer mehr auf die immobilie zugreifen.
SÄMTLICHE schriftlichen vereinbarungen, die OHNE notar getroffen wurden, sind NICHTIG!!!