Gerichtsvollzieher in Münzen bezahlen

10 Antworten

Also, erst einmal vielen Dank für die Kommentare. Er war gerade hier!

Also, einen Gerichtsvollzieher kann man auch in 1 Cent-Stücken bezahlen. Sogar in 1-Cent Briefmarken. Es ist nur wichtig, dass die Forderung beglichen ist - und er muss die Sachen wegtragen können. Sollte es ihm nicht möglich sein, kann er auf Kosten des Gläubigers den Abtransport organisieren!

Er muss es annehmen - aber Du solltest Dich nicht wundern, wenn auch ER seinen Spass haben will, es könnte unangenehm sein wenn er Geschäftspartner kontaktiert und sich als Dein GF vorstellt der mit Dir sprechen möchte...

Es wäre zwar gemein, aber er muss das annehmen. Auch 1 Cent Stücke sind ein Zahlungsmittel.

Grundsätzlich ist das natürlich gestattet - Geld ist Geld.

Nicht anders würde es verlaufen, wenn der GVZ eine 'Taschenpfändung' macht. Da muss er sich auch damit zufrieden geben, was er vorfindet.

A B E R: Man sollte die Sache nicht überstrapazieren und unnötig kompliziert machen. Zumal der GVZ nach Ausführung seines Auftrags eine 'Auftragsqualitätsnotiz' hinzufügt.

Und: Das Leid, welches Du Dir selbst durch Deine Unachtsamkeit zugefügt hast, sollte nicht zum Leid anderer werden. Für mich persönlich, wäre ich in der Situation, würde das gegen meine Grundsätze von menschlichem Miteinander verstoßen.

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