Dürfen Adoptivbruder und -Schwester heiraten?
Wenn eine Familie zusätzlich zu ihrer leiblichen Tochter noch einen Jungen etwa im selben Alter dazuadoptieren oder andersrum, und die beiden Geschwister sich ineinander verlieben, dürfen sie dann heiraten und Kinder kriegen? Ich meine, vom Gesetz her sind sie Geschwister, biologisch nicht. Natürlich, wenn das Adoptivkind nicht verwandt ist. Und wird, wenn es erlaubt ist, die Adoption irgendwie aufgelöst oder so? Würde mich mal interessieren....
5 Antworten
Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB)
Man darf nicht verwant oder verschwägert sein um eine ehe zu schießen. da einer adoptiert ist müsse das als verwant gelten und somit also nein
Quatsch! Man darf nur nicht BLUTSverwandt sein! Und als Adoptivkind ist man NICHT blutsverwandt!
sie sind biologisch nicht verwandt und das ist entscheident.
für aussenstehende, die von der adpotion ncihts wissen,sit es natürlich merkwürdig
Ja klar. Sie sind ja nicht blutsverwandt.
§ 1308 BGB:
- Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist.
Ausnahme:
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem künftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründet worden ist
zuerst sollte man sich fragen: was ist der Zweck der Adoption?