Wie weit darf Security gehen?

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Grundsätzlich hat der Mann von der Security nicht falsch gehandelt. In Deutschland werden aus dem Grundgesetz, welches unter anderem das Recht auf Leben und Unversehrtheit garantieren, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Übermaßverbot abgeleitet. Diese besagen, dass die Wahrung der Gesetze nicht mit übermäßigen, sondern angemessenen Maßnahmen geschehen müssen.

In diesem Fall war der Sicherheitsangestellte also durch die Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung) dazu berechtigt, den Jugendlichen festzunehmen, wenn dieser tatsächlich etwas gestohlen haben sollte. Diese darf er natürlich auch mit angemessenen Mitteln durchsetzen. Ob ein Griff in den Nacken dabei angemessen ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht urteilen - wenn der Jugendliche aber nicht weiter zu Schaden gekommen ist, dürfte es aber die Verhältnismäßigkeit, also das Stoppen des Jugendlichen ohne weitere gesundheitliche Folgen, erfüllen.

es ist doch zu vermuten, dass der mann den jugendlichen nicht aus spaß festgehalten hat. und er wird dem auch nicht aus spaß nachgelaufen sein!

vermutlich forderte er ihn schon davor auf, stehenzubleiben, aber offenbar ohne erfolg. ein festhalten zur abwehr von angriffen oder flucht muss fest erfolgen, klar. ob und inwieweit in dem fall eine überschreitung der nötigkeit gegeben war, kann ein außenstehender - nur durch lesen deiner frage - nicht beurteilen. auch nicht, ob der griff an den nacken, oder oben an jacke oder shirt war. und ein durchaus übliches verdrehen des armes auf den rücken kann genauso einen schmerzruf bewirken (egal, ob der echt ist, oder nur aufmerksamkeit von passanten bezwecken soll).

Offenbar rannte der Jugendliche vor dem Secutity-Mann weg. Er war also gar nicht so arglos, wie du schreibst, Er musste damit rechnen, dass der Security-Mann seine Flucht abbrechen würde. Dass der sowas nicht macht, indem er dem lieben Jungen Wattebäuschen hinterher wirft, ist doch logisch. Er darf den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Er darf dabei auch körperlichen Zwang anwenden, ohne allerdings dem Jungen (unnötige) Schmerzen zuzufügen oder ihn gar zu schlagen.

In dem Fall hätte ich es übertrieben gefunden, wenn du dich eingemischt hättest. Er hat ihn im Genick gepackt und nicht verprügelt und weiterhin weißt du gar nicht, was vorher passiert ist, dir fehlt also zum Teil auch das Wissen um die Vorgeschichte, damit du dich wirklich einmischen kannst.

Hallo,

Ja, das dürfen die.

Manchmal muss man eben etwas härter durchgreifen.

Gruß