Wie weit darf Security gehen?
Auf dem Weg nach Hause laufe ich immer ein kurzes Stück durch eine überdachte Ladenpassage, in der auch mein Stamm-Supermarkt liegt. So auch heute. Plötzlich rennt an mir jemand vorbei, ich erkenne, dass es ein Security aus dem Supermarkt ist. Etwa 10 Meter vor mir läuft ein Jugendlicher. Der Security nähert sich von hinten und packt den Jugendlichen im Genick. Der Jugendliche ruft: "Aua! Aua!", woraufhin der Security ihn mit den Worten "Halt'n Rand!" wieder Richtung Supermarkt dirigiert, die Hand noch immer im Genick.
Ich denke, es ist klar, dass der Jugendliche nicht ganz unbescholten ist - wahrscheinlich hat er etwas geklaut. Soweit ich weiß, ist die Security in einem solchen Falle berechtigt, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Dennoch war ich über die Vorgehensweise sehr erschrocken! Der Security hat den Jugendlichen weder angesprochen und aufgefordert, mitzukommen, noch hat dieser sich in irgendeiner Form zur Wehr gesetzt.
Darf der Security das? Jemanden grob am Genick packen? Ist das nicht schon Körperverletzung?
Ich bin keinesfalls Befürworter von Straftaten und auch ein Diebstahl muss irgendwie bestraft werden. Trotzdem fand ich die Art des Security unmöglich. Jemanden von hinten am Genick packen, ohne dass derjenige darauf vorbereitet ist - das finde ich übergriffig!
Leider habe ich bei google keine Gesetzestexte gefunden. Nur diverse Threads mit unterschiedlichen Meinungen. Kann mir hier jemand sagen, wie da die Rechtslage ist? Und kann ich, als Unbeteiligte, mich einmischen? Das hätte ich nämlich beinahe getan, weil ich durchaus fand, dass Tat und Reaktion in keinem Verhältnis standen. Was bringt es, wenn ich mich einmische? Riskiere ich dadurch eventuell sogar ein Hausverbot, einfach als willkürlicher Akt, weil ich mich eingemischt habe?
Danke schonmal für eventuelle Rückmeldungen! TheSalaena
8 Antworten
Grundsätzlich hat der Mann von der Security nicht falsch gehandelt. In Deutschland werden aus dem Grundgesetz, welches unter anderem das Recht auf Leben und Unversehrtheit garantieren, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Übermaßverbot abgeleitet. Diese besagen, dass die Wahrung der Gesetze nicht mit übermäßigen, sondern angemessenen Maßnahmen geschehen müssen.
In diesem Fall war der Sicherheitsangestellte also durch die Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung) dazu berechtigt, den Jugendlichen festzunehmen, wenn dieser tatsächlich etwas gestohlen haben sollte. Diese darf er natürlich auch mit angemessenen Mitteln durchsetzen. Ob ein Griff in den Nacken dabei angemessen ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht urteilen - wenn der Jugendliche aber nicht weiter zu Schaden gekommen ist, dürfte es aber die Verhältnismäßigkeit, also das Stoppen des Jugendlichen ohne weitere gesundheitliche Folgen, erfüllen.
es ist doch zu vermuten, dass der mann den jugendlichen nicht aus spaß festgehalten hat. und er wird dem auch nicht aus spaß nachgelaufen sein!
vermutlich forderte er ihn schon davor auf, stehenzubleiben, aber offenbar ohne erfolg. ein festhalten zur abwehr von angriffen oder flucht muss fest erfolgen, klar. ob und inwieweit in dem fall eine überschreitung der nötigkeit gegeben war, kann ein außenstehender - nur durch lesen deiner frage - nicht beurteilen. auch nicht, ob der griff an den nacken, oder oben an jacke oder shirt war. und ein durchaus übliches verdrehen des armes auf den rücken kann genauso einen schmerzruf bewirken (egal, ob der echt ist, oder nur aufmerksamkeit von passanten bezwecken soll).
Offenbar rannte der Jugendliche vor dem Secutity-Mann weg. Er war also gar nicht so arglos, wie du schreibst, Er musste damit rechnen, dass der Security-Mann seine Flucht abbrechen würde. Dass der sowas nicht macht, indem er dem lieben Jungen Wattebäuschen hinterher wirft, ist doch logisch. Er darf den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Er darf dabei auch körperlichen Zwang anwenden, ohne allerdings dem Jungen (unnötige) Schmerzen zuzufügen oder ihn gar zu schlagen.
In dem Fall hätte ich es übertrieben gefunden, wenn du dich eingemischt hättest. Er hat ihn im Genick gepackt und nicht verprügelt und weiterhin weißt du gar nicht, was vorher passiert ist, dir fehlt also zum Teil auch das Wissen um die Vorgeschichte, damit du dich wirklich einmischen kannst.
Hallo,
Ja, das dürfen die.
Manchmal muss man eben etwas härter durchgreifen.
Gruß