Zahlt die Rechnung der Feuerwehr wegen ausgelaufenen Öl´s durch den PKW eine Versicherung?

7 Antworten

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Falls du eine Vollkasko-Versicherung hast, würde ich die Rechnung da mal einreichen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vielleicht zahlt diese Versicherung.

Leistungen, die zur Kern-Tätigkeit der Feuerwehr gehören (retten - bergen - löschen - schützen) sind in der Regel kostenfrei. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann hier dennoch eine Kostennote durch die Gemeinde erstellt werden.

In diesem Fall war es eine reine technische Hilfeleistung, die - je nach Gemeinde - selbstverständlich in Rechnung gestellt werden wird.

Abgerechnet wird dabei das Fahrzeug, die Mannschaft, die Dauer des Einsatzes und der verbrauchte Ölbinder.

Ich fasse das ganze mal aus Sicht der Feuerwehr zusammen: -Grundsätzlich sind Tätigkeiten der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr kostenlos. Da von KFZ jedoch eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht sind damit verbundene Einsätze (ausgelaufene Betriebsstoffe) kostenpflichtig. -Es ist dabei unerheblich ob es sich um ehren- oder hauptamtliche Kräfte handelt; der Aufwand für Fahrzeuge und Material ist der Gemeinde entstanden, die Arbeitgeber der freiwilligen Kräfte erhalten deren Arbeitsausfall ersetzt. Ausserdem wird das Grós des Feuerschutzes vor allem auf dem Land noch immer von Freiwilligen sichergestellt. -Feuerwehren dürfen bzw. müssen zur akuten Gefahrenabwehr noch immer zu Ölspuren ausrücken; Gefahrenabwehr kann auch das sichern und absperren der Gefahrenstelle sein. Das Ölspuren mittlerweile nicht nur abgestreut sondern auch gereinigt werden müssen (inkl. fachgerechter Entsorgung von Bindemittel und Waschlösung) kommen dafür dann Fachfirmen zu Einsatz.

Deine Kfz-Kassko-Versicherung zahlt, egal ob Teil-oder Vollkasko!!!

xxManuelaxx 
Beitragsersteller
 19.08.2009, 14:09

Ja, stimmt, die versicherung hat alles bezahlt!

Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr kostenfrei; bei Hilfeleistungen bei Kfz-Schäden kann jedoch der angefallene Aufwand dem Verursacher in Rechnung gestellt werden; manche Gemeinden machen dies, andere wiederum nicht; ich würde es auch bei nicht bestehender Vollkaskoversicherung der Versicherung melden; bei Brandschaden tritt ja auch die Teilkasko für entstandene Schäden ein; frag doch einfach mal bei Deiner Versicherung nach.