Welcher Ersatzansprüche gibt es beim Wandfliesen bei einem Wasserschaden
Hallo, welcher Ersatzansprüche habe ich bei einem Gebäudeschaden (Leitungswasserschaden) wenn die Wandfliesen beschädigt werden ca. 3 Stück 3 Bordüren. Ich habe mehreren Firmen nachgefragt und geprüft gibt es leider nicht mehr. Muss die Versicherung mir den ganze Badezimmer Neu Verfliesen oder ähnlicher Fliesen nur bezahlen ? Besteht mir auch dann einen Minderwert Ersatz Ansprüche gegen den Versicherung? Hat jemand schon einen BGB Urteil gelesen darüber?
Danke im Voraus S.E
3 Antworten
Sie haben einen Anspruch auf Verwendung von Fliesen ähnlicher Art und Güte. Wenn es diese Fliesen nicht mehr gibt, gibt es in Deutschland ca 7 Firmen, die Altbestände an Fliesen haben und gegebenfalls die Fliesen nachbrennen können.
Eine Neuverfliesung des Raumes ist meines Wissens immer abgelehnt worden. So jedenfalls das LG Siegen, LG Hamburg, OLG Hamm
Die Versicherer haben Bezugsquellen. Einen Anspruch auf das ganze Bad neu zu kacheln, hast du sowieso nicht.
das ist mir schon bekannt allerdings geht es hier um den Minderwert Ersatzanspruch weil der anderer Wand mit Ähnlicher Fliest verfleißt wird da kein mehr gleicher vorhanden sind.
Frag mal bei der Fa schittek in Hamburg nach. du musst bruchstücke einschicken. die kaufen seit 40 Jahren Restbestände und können nachbrennen.