Welchen Vorteil hat es ein telefonisches Beratungsgespräch mit dem Jobcenter wahrzunehmen wenn man sowieso arbeitsunfähig ist?
Meine Tante ist seit längerer Zeit arbeitsunfähig geschrieben. Sie hat jetzt einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit ihrer Vermittlerin zugeschickt bekommen. Es soll laut Schreiben auch um ihre gesundheitliche Situation und ggf. Nachbegutachtung gehen.
Diese Telefontermine sind rechtlich nicht Pflicht. Und die Vermittlerin hat nicht das Recht über gesundheitliche Inhalte informiert zu werden. Welchen Vorteil kann also dieses Telefonat für meine Tante haben? Kann sie ggf. durch Erläuterungen ihrer Situation eine Begutachtung zurückstellen?
5 Antworten
Und die Vermittlerin hat nicht das Recht über gesundheitliche Inhalte informiert zu werden.
Das nicht, aber der Arzt der Behörde.
Hierzu besteht eine Mitwirkungspflicht. Ebenso, sich ggf. eine med. Behandlung zu unterziehen um ggf. den Gesundheitszustand zu verbessern bzw. die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
- § 62 Untersuchungen SGB I
- § 63 Heilbehandlung SGB I
Kann sie ggf. durch Erläuterungen ihrer Situation eine Begutachtung zurückstellen?
Nur, wenn sie Ihre Leistungsansprüche "zurückstellt" 😎
Im Ernst: Nein, warum sollte das sein ?
Sie will etwas, dafür hat sie etwas beizutragen.
Solange sie keine Leistungen will / beantragt / bezieht kann sie alles zurückstellen.
Das ändert nichts daran, dass Meldetermine wahrzunehmen sind. Schließlich muss der Berater ja einen Eindruck über die Sachlage machen.
Nur wenn sie auf Leistung verzichtet, hat sie keine Verpflichtung.
Was ich nie verstehen werden, im Arbeitsleben ist es Standard, dass ich, will ich Geld, auch etwas dafür zu leisten habe.
Will ich Geld vom Staat, werden Wege gesucht, um nichts dafür tun zu müssen. Sonderbar.
Wer arbeitsunfähig ist hat beim Arbeitsberater nichts zu suchen.
Das ist falsch. Wer nicht will - außer selbstverständlich das Geld - findet für alles einen Grund.
Die Mitwirkungspflicht besteht auf bei Arbeitsunfähigen.
Ich bin sicher, dass bei dem vorgesehenen Termin keine Arbeit zu leisten ist.
Das Beratungsgespräch ist irrelevant, weil ein Arbeitsunfähiger nicht arbeiten kann. Wenn es wichtig gewesen wäre, hätte sie einen persönlichen Termin bekommen müssen. Der ist rechtlich bindend. Aber keine Plauderei am Telefon. Verstehst du das nicht?
Doch, ich verstehe, dass verweigert werden soll. 😂😂😂
Schade dass kein Grund zum Geldannahme gesucht wird. 😎
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für Hartz 4 besteht die Mitwirkungspflicht. Bei Hartz 4 ist diese besonders umfassend. Alle zur Antragsbearbeitung relevanten Angaben sowie entsprechende Beweismittel müssen durch den potentiellen Leistungsempfänger erbracht werden.
Persönliche Verfügbarkeit : Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, muss postalisch wie persönlich erreichbar sein und zur Verfügung stehen, um die Mitwirkungspflicht überhaupt erfüllen zu können. Termine beim Jobcenter sind wahrzunehmen.
https://www.hartz4.de/mitwirkungspflicht/
Dazu gehören auch TELEFON - Termine. Das Gespräch wird durch den Fallmanager dokumentiert und deine Tante bekommt eine Abschrift die ggf. zu unterzeichnen ist.
Auch VOR Corona war das Procedere schon üblich.
Telefon - Teemine sind KEINE Plaudereien, sondern übliche Verfahren bei außergewöhnlichen Situationen.
- Krankheit
- Terminstress
- Corona…
Es geht nicht darum, deiner Tante einen Gefallen zu tun. Der Vorteil für sie ist, dass ihr keine Leistungen gekürzt werden, wenn sie brav teilnimmt.
Falsch. Telefontermine sind ohne Rechtsfolgebelehrung.
Bevor du mit komplizieren Fremdwörtern um dich wirfst, versuche erstmal herauszufinden, was sie bedeuten. Das ist übrigens eine Bildungsbelehrung von mir an Dich.
Peinlich. Du kannst deine Lüge nicht beweisen und versucht jetzt auf Oberlehrer.
Geh zu deiner Tante und weine dich aus.....
Armer Kerl
Es reicht, wen deine Tante sagt, dass sie weiter Arbeitsunfähig geschrieben ist, mehr darf und braucht der Vermittler nicht wissen! Er könnte höchsten versuchen sie in eine Rha Maßnahme zu bekommen aber das geht auch nicht so einfach!
Telefonische Auskünfte vom Amt kann man sowieso nie Glauben, den das was gesagt wird dan einfach da abgestritten!
Wer Geld vom Staat möchte, muss etwas dafür tun.
Wenn sie arbeitsunfähig ist, will das Jobcnter ja nicht über ihre Krankheit Details wissen sondern ein ärztliches Gutachten ob sie wirklich nicht arbeiten kann.
Dann wird sie vermutlich nur noch Sozialleistungen bekommen, das ist weniger als H4.
Sie hat aber keinen Termin ärztliche Begutachtung bekommen sondern telefonische Beratung.
Das Gespräch wird dann noch folgen.
Es kann erst nach einer Einladung folgen. Die hat sie aber nicht bekommen. Nochmal: Was soll der telefonische Beratungstermin wenn sie arbeitsunfähig ist?
Das muss sie ja alle 2 Jahre anscheinend nachweisen.
Es muss ja nicht sein, das jemand für immer psychisch krank ist.
Und telefonieren wird sie ja können, oder?
Müssen sie aber nicht.
Ich fragte nach den Vorteilen
Wie schon geschrieben hier, wenn sie nicht telefoniern will, dann muss sie eben in Jobcenter kommen.
Die Vorteile sind, dass sie weiter Geld bekommt.
Wieso sollte das weniger als Hartz IV sein ?
Das hab ich mal gelesen.
Deine Tante hat psychische Probleme. Was glaubst du wieviel Menschen mit psychischen Problemen arbeiten. Sehr viele.
Im allerschlimmsten Fall könnte sie Heinarbeiten machen.
Das beantwortet meine Frage nicht (... habe keine Tate 😉😎)
Wieso sollte das weniger als Hartz IV sein ?
Dass sie vom JC so schnell nicht mehr angesprochen wird.
Die Vermittlerin hat aber keinen Termin zu einer ärztlichen Begutachtung geschickt sondern zu einem telefonischen Beratungsgespräch.