Jobcenter schickt Einladung zu telefonischen Gespräch?
Mein Onkel hat vom Jobcenter eine Einladung zu einem telefonischen Gespräch bekommen um über die allgemeine Situation und seine berufliche Zukunft zu sprechen. Er ist seit Jahren Hartz IV Empfänger, arbeitsunfähig und das wurde auch von einem medizinischen Dienst den das Jobcenter beauftragt hat gutachterlich festgestellt. Also alles eigentlich klar.
Jetzt hat er eine Einladung zu einem telefonischen Gespräch bekommen. Allerdings ist die ohne Rechtsfolgebelehrung. Was passiert wenn mein Onkel den Termin ignoriert? Mein Onkel ist so mit seiner Gesundheit beschäftigt dass er da nichts aufwühlen möchte und hat Angst dass er bei dem Gespräch in irgendwas verwickelt wird.
3 Antworten
Er muß diesen Termin nicht wahrnehmen.
Dennoch befreit das Gutachten ihn nicht von seinen Mitwirkungspflichten.
Er ist seit Jahren Hartz IV Empfänger, arbeitsunfähig
Das liest man häufig auf dieser Seite, und es ist ein Widerspruch in sich, da ALG 2 - Empfänger mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können müssen über einen Zeitraum von > 6 Monaten.
Eine rechtliche verbindliche Auskunft kann und darf ich Dir nicht geben.
Meiner Meinung nach muß er den Termin nicht wahrnehmen.
Er sollte nicht zocken, Rente/Grundsicherung beantragen, nach Jahren endlich mal fällig!
Ich fürchte, das wird im mitgeteilt, und wenn er nicht möchte, kommt vielleicht am 01. schon keine Leistung mehr.
Google mal nach "Erreichbarkeitsanordnung". Er muss nur per Briefpost erreichbar sein. Wenn er will kann er einfach die Löschung seiner Telefonnummer beantragen - darauf hat er einen Rechtsanspruch.
Also einfach das Telefon klingeln lassen oder ganz kurz sagen: "Ich bin für das Jobcenter ab sofort nur noch postalisch erreichbar. Tschüss schönen Tag noch." und sofort auflegen. Auf keinen Fall anfangen zu diskutieren!
Mein Onkel hat dem Jobcenter weder E-Mail noch Telefonnummer bekannt gegeben. 😉 Und auf Einladungen zu einem persönlichen Gespräch im Jobcenter hat er immer eine Bescheinigung vom Arzt hingeschickt dass er keine persönlichen Termine wahrnehmen kann.
Jetzt haben sie nach über einem Jahr mal zu einem telefonischen Gespräch eingeladen. (Wegen Corona vielleicht) Aber die ist ohne Rechtsfolgebelehrung. Also kann er die Einladung einfach ignorieren und muss nicht einmal absagen?
Wenn er sicher gehen will, dass der SB nicht auf Basis Totaler Willkür die Leistungen einstellt, kann er einen Brief oder Fax schreiben, dass er die Einladung erhalten hat, wodurch bewiesen ist, dass er postalisch erreichbar ist und für das Jobcenter ausschließlich postalisch erreichbar ist.
Vielen Dank! 😃👍
Vielleicht wollen sie auch bald wieder versuchen ihn zum Sozialamt zu schicken dass er dort Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII empfängt. Kennst du da irgendwelche Vorteile gegenüber Hartz IV?
Nein
- Ohne rechtsfolgenbelehrung keine rechtsfolgen. So einfach ist das.
- Ist man nicht verpflichtet irgendwo anzurufen. Erreichbar ist man per Post das reicht. Zu allen anderen erreichbarkeitsformen wie Telefonnummer, E-Mail, Rauchzeichen, Morsecode, Signallampe etc. ist man nicht verpflichtet.
Es ist aber tatsächlich so. Mein Onkel hat auch immer alle medizinischen Termine wahrgenommen die das Jobcenter ihm geschickt hat. Und das Jobcenter hat nie Kürzungen von Leistungen, o.ä. angedroht, weil mein Onkel sich ja immer an alles gehalten hat.
Nur er will dich nicht am Telefon zu irgendwas verleiten lassen, weil er nicht mehr so fit ist und lieber alles schriftlich macht. Schwarz auf weiß um sich auch Rat einholen zu können. Denn wie gesagt, aktuell ist er mit seiner Gesundheit beschäftigt und möchte nicht was einreißen. Vermittler haben ja nicht das Recht über Gesundheit zu sprechen. Und solange er krank ist gibt's auch kein Grund Vermittlungsgespräche zu führen.
Also kann er den Termin ignorieren wenn der ohne Rechtsfolgebelehrung ist?