Falsch getankt beim Auto einer Freundin-bezahlt die Haftpflicht?
Ich habe aus Versehen gestern Benzin in einen Dieselmotor getankt und bin 1km gefahren, das wird sich noch klein halten, also durchspülen, neuer Filter, Tank leermachen...
150-180 € sagt die Werkstatt.
Übernimmt das die private Haftpflichtversicherung?
18 Antworten
Schwierig. Die Privathaftpflicht schließt Schäden die durch ein Auto oder das führen eines Autos verursacht wurden aus. Allerdings wurde dieser Schaden ja nicht durch ein Auto verursacht und auch nicht wirklich durch das führen eines Fahrzeuges.
Einfach der Versicherung melden, die werden das dann entweder akzeptieren und zahlen oder even den Antrag ablehnen. Versuch macht kluch!
Übrigens kann durch das fahren auch die Einspritzanlage beschädigt worden sein, dann kostet das ein paar tausend Euro!
Da gehe ich auch von aus, aber man sollte es zumindest mal versuchen. Zumal man ja einem anderen menschen eindeutig Schaden zugefügt hat, also genau ein Fall für den eine Privathaftpflicht da ist.
Versuch stecken lassen, die kleine Bezinklausel grenzt das zur PHV ab ! HG DerMakler
Sei froh, wenn Du mit 150 - 180 davon kämst. Benzin in Dieselmotor führt meisten zum Totalschaden (des Motors), umgekehrt ist es unproblematischer.
Bei der privaten Haftpflicht würde ich es auf jeden Fall versuchen.
Totalschaden eher nicht sofern es sich nicht um "eine alte Kiste" handelt. Dem Motor an sich macht das auch nichts, die Kraftstoffanlage inklusive Einspritzanlage kann beschädigt oder zerstört werden. Das kostet dann ein paar tausend Euro.
laecherliche frage....
wenn sie das auto kaputtgefahren haette, wuerde ihre privathaftpflicht das auch nicht
bezahlen.... also in den sauren apfel beissen und hoffen,
dass der common-rail-pumpe nichts passiert ist....
da wär sie schön blöd.
da muss es ja noch eine ganz alte Karre sein, denn in die neueren paßt der Rüssel nicht.
Man erkundigt sich doch vorher was das Auto braucht.
du hast keine ahnung !
beim diesel ist die oeffnung groeßer als beim benziner....
also kann das passieren !
bei neueren PKW`s paßt das nicht - ergo geht das nicht
Interessante Frage. Mach eine Meldung an deine Haftpflichtversicherung. Sie wird wahrscheinlich argumentieren, dass du entweder das KFZ geliehen hast (Eigenschaden) oder aber für sie mit einer Gefälligkeit tätig warst. Ebenfalls Eigenschaden (ihrer)
Aber Hans ,wir kennen doch die kleine Benzinklausel..oder ? *smile* HG DerMakler
Wird definitiv nicht bezahlt. Schäden durch Gebrauch von Kfz sind ausgeschlossen. Tanken gehört zum Gebrauch vom Kfz.
Schäden die ich mit Einkaufswagen an anderen KFZ mache weil ich gerade auf dem Weg zu meinem Auto bin oder es gerade belade wird ja auch von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, da es als Gebrauch des Kfz zählt.