Übernimmt die gestzliche Haftplichtversicherung beim Miet-Transporter den selbstverschuldetenen Schaden an einem Dritten?
Ich habe bei OBI einen Transporter gemietet und leider beim Parken ein Auto an die Stoßstange angefahren. Der Sachverständiger von dem geschädigten soll sich bei mir melden. Im Vertrag, den ich beim Transport-Mieten, mit OBI abgeschlossen habe, gibt es ein Beiblatt(als Anlage hinzugefügt), da steht was dazu, was ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Übernimmt den Schaden die gestzliche Haftpflicht, den ich implizit ja bei der Mietung auch abgeschlosse habe, oder muss ich für den Schaden aus der Tasche nachkommen?
bedanke mich für jede Hilfe
7 Antworten
wenn Sie dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, zahlst alles Voll
so zahlst nur die erwähnten 500€; gehe ich mal von aus. Die Vollkasko wird in Anspruch genommen, weiterhin auch die Haftpflicht
wenn du lesen kannst, Haftpflicht ist in der Mietzahlung incl.
die 500 ist der SB-Anteil der VK
Dennoch hat Bergquelle hier recht: Gemeint ist hier i.d.T. die Haftung des Mieters bei Kaskoschäden. Dies ergibt sich auch aus dem diesem Passus voran gegangenen Satz, in dem es um die Schäden AM gemieteten Fahrzeug geht.
Die Kfz Haftpflicht des gemieteten Fahrzeugs zahlt den Schaden gegenüber dem Dritten.
Für den Schaden am Mietfahrzeug kommt dessen Vollkasko auf, du musst die SB zahlen. Falls du den Schaden grob fahrlässig oder schlimmer verursacht hast, zahlt die Vollkasko nicht und du musst den kompletten Schaden selber zahlen.
Die KFZ-Haftplicht würde übernehmen falls Du den Wagen mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung angemietet hast. Was ich jetzt mal nicht vermute, da es deutlich teurer wäre.
Bei Vollkasko mit Selbstbeteiligung übernimmt diese dann das was über die von Dir zu tragende Selbstbeteiligung hinaus gehen würde.
Bei Teilkasko wird nur der Schaden am Unfallgegner übernommen, da Du ja Unfallverursacher bist. Der Schaden am Mietwagen ist dann von Dir zu tragen.
@Gerneso: Du bringst Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht durcheinander.
Der Frager fragt nach der Haftpflicht- und nicht nach der Kaskoversicherung.
Die Teilkasko (auch nicht die Vollkasko) übernimmt gar keinen Schaden am fremden Fahrzeug. Das ist durch die Kfz-Haftpflicht abgedecktund und zwar zu 100%.
Und eine Verknüpfung von Kfz-Haftpflicht mit dem Abschluß einer Vollkasko gibt es auch nicht.
Bei Teilkasko wird nur der Schaden am Unfallgegner übernommen, da Du ja Unfallverursacher bist.
So ein Quatsch, eine Kasko, egal oder Teil oder Voll, übernimmt niemals einen Schaden gegenüber einem Dritten. Das ist immer Aufgabe der Haftpflicht.
Natürlich haftet die Haftpflichversicherung, dazu ist sie da und dies ist im Mietpreis drin - steht da auch.
Hat der Transporter auch einen Schaden ? Dann mußt Du eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € abdrücken.
Hast Du sofort den Vermieter hinzu gezogen, oder die Polizei ? Dazu hast Du Dich in dem Mietvertarg verpflichtet. Du darfst keine Schuldanerkennung abgeben, - steht auch da.
Leider habe ich die Polizei nicht verstandigt. Ich habe das dem Mitarbeiter gesagt, er hat gesagt, dass bei Eigenverachuldung die nicht aufkommen. Der schaden an dem Mietwagen nicht sichtbar ist. Habe mit dem geschadigten dass so ausgemacht, dass wir die Sache ohne Versicherung machen(basierend auf die Aussagen von dem Mitarbeiter)- aber leider ist die Summe zu hoch, also muss ichs uber die Versicherung losen. Sind meine Rechte nun, weil ich die Polizei nicht angerufen habe, oder von dem Vermieter kein Protokoll habe, aufgehoben? Wie soll ich vorgehen?
Da es nunmal so ist wie es ist, dann müssen sie (die Vermieter des Transporters) dem Geschädigten die Versicherungsdaten nennen und diese müssen dort ihre Ansprüche geltend machen.
Da Du den Mitarbeiter kontaktiert hast und den Schaden gemeldet hast hast Du mindest das ja eingehalten.
Egal, ob oder ob nicht, die Haftpflichtversicherung muß für den Schaden eintreten.
Den Schaden am Fremdfahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Transporters.
Den Schaden am Transporter selbst übernimmt dessen Vollkasko. Im Mietvertrag steht in der Regel eine entsprechende Selbstbeteiligung, oft sind das 1.000 €. Das ist der Maximalbetrag, den du zahlen musst.
Die Privathaftpflicht wird sich daran nicht beteiligen (Ausschluss "Benzinklausel").
Korrektur, das Bild hat länger geladen - bei deinem Vertrag stehen ja nur 500 €. Das ist günstig für dich :-)
alles was Du schreibst bezieht sich auf den Kasko-Schaden (d.h. den am gemieteten Transporter)
Der Frager fragt aber nach dem Haftpflichtschaden am beschädigten Auto. Der ist voll abgedeckt.