Welche Unterschrift(en) muss/müssen auf den Kontierungsstempel in der Buchhaltung (mit Bild)?
Hallo
ich diskutiere grade mit meiner Kollegin darüber, wer denn nun in den oberen zwei Feldern auf dem Kontierungsstempel unterschreiben muss bei "Rechnung geprüft" und "Visum"?
Wer weiss das? Vielen Dank für die Hilfe! :-)
3 Antworten
Hallo, erstmal ist der "Visum" ziemlich exotisch für einen Buchhaltungsbeleg. Wenn ihr das nützt, müsst ihr dazu eine eine interne Verfahrensdokumentation haben.
Prüfung und Freigabe von Eingangsrechnungen lässt sich im allgemeinen in drei Schritte unterteilen:
- Sachliche Freigabe - formalGenügt die Rechnung den Anforderungen einer Rechnung (§14 UStG) und ist sie rechnerisch okay (netto + Steuer = Brutto?).
- Sachliche Freigabe - inhaltlichIst die Lieferung/Leistung auch in der Menge zu den Preisen bestellt worden? Bei dieser Prüfung werden dann auch Kostenstellen ergänzt.
- ZahlungsfreigabeDiese kann vor oder nach Buchung erfolgen und ist oft nach Beträgen gestaffelt.
Irgendwo nach 1. wird die Rechnung gebucht. Die Zuständigkeiten und genauen Aufteilungen können sich überschneiden. Deswegen ist eine schriftliche Anweisung für das interne Verfahren für alle sehr hilfreich.
Hier (file:///D:/Downloads%20Chrome/gemeinsame-verfahrensbeschreibung.pdf) findest du die Musterverfahrensdoku von Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterverband zum ersetzenden Scannen von Eingangsrechnungen, das ist zwar weiter gefasst, aber die Rechnungsprüfung wird darin erfasst.
Euer Laden ist aber ziemlich bürokratisch. Was für ein Riesenstempel.
Bei "Rechnung geprüft" würde ich den Anforderer unterschreiben lassen, also derjenige, der Ware / Ersatzteile oder was auch immer bestellt hat. Bei "Visum" den Kollegen aus der Einkaufsabteilung oder den Vorgesetzten des Anforderrs.
Aber das kann bei Euch auch ganz anders geregelt sein
bei uns gibts 2 Versionen_ gewisse Standard-RE prüfe und unterschreibe ich.
Andere RE, die in die 6stelligen Beträge gehen, prüfe ich.. und lege sie dann zur Unterschrift dem Chef vor, da der Auftraggeber nur dessen Unterschrift akzeptiert.