Unterschrift auf dem Urlaubsantrag
Muss man den Urlaubsantrag eines bestimmten Kollegen/einer bestimmten Kollegin unterschreiben zwecks Urlaubsvertretung? Ich meine damit, muss die Unterschrift auf dem Urlaubsantrags-Formular auch wirklich erfolgen oder reicht es, wenn ein Mitarbeiter als Urlaubsvertretung vom Vorgesetzten bestimmt wird? Hintergrund: die Unterschrift wurde in den letzten Jahren nicht geleistet, der Arbeitgeber hat dieses stillschweigend geduldet.
Gibt es dafür arbeitsrechtliche Grundlagen oder eventuelle Gerichtsurteile, wenn ja, welche?
4 Antworten
Urlaub hat jeder in der Firma. Urlaubsvertretung ist meiner Meinung nach ein betriebliches Erfordernis in einer ganz normalen Angelegenheit. Eine Urlaubsvertretung, die nicht erfolgt kann wirtschaftliche und bestriebsschädigende Folgen haben, die ein Arbeitnehmer zu unterlassen hat. Beim Formular handelt es sich meiner Meinung nach um eine interne Vorgehensweise, die mit dem Arbeitsrecht nichts zu tun hat. Urlaubsvertretung heißt für mich, dass der Betrieb aufrechterhalten wird und hat aber auch nichts mit Doppelbelastung zu tun. Prinzipiell ist der Vorgesetzte weisungsbefugt. Ich denke hier sind die betrieblichen Gewohnheiten maßgebend, ob schriftlich oder mündlich oder gar beides. Wenn der Chef sagt, dass Herr X. Die Urlaubsvertretung machen soll, dann ist das o.k. Allerdings nicht über das übliche Arbeitsmaß hinaus. Wo drückt der Schuh wirklich?
Leider ist es in der betreffenden Firma üblich, dass versucht wird, durch Gesprächsvorladungen zur Geschäftsführung, Mitarbeiter zu einigen Dingen zu nötigen, z.B. Unterschreiben von Urlaubsanträgen und andere Dinge. Mir ist auch nichts von keiner gesetzlichen Grundlage bekannt.
Aber danke, die Antwort hilft erst mal weiter.
Da kann es sich nur um eine innerbetriebliche Regelung handeln. Es ist nicht Aufgabe des Mitarbeiters, sich eine Urlaubsvertretung zu suchen sondern Aufgabe des Betriebs. Insofern sehe ich eine Unterschrift auch gar nicht als notwendig. Falls der Betriebs ein solches "Formular" entwickelt hat, ist das eine eigene betriebliche Idee, die aber meiner Ansicht nach keine gesetzliche Grundlage hat.
Falls es einen Betriebsrat gibt, hat der ein Mitbestimmungsrecht in der Frage der Urlaubsabwicklung. Daher könnte man im Zweifelsfall auch dort nachfragen.
Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Wie der Urlaub zu beantragen ist, wird ausschließlich durch den Arbeitsvertrag geregelt.
Bei uns muss man das abzeichnen als Vertreter, denn nur dann kann man sicher sein, dass dem Vertreter auch bewusst ist, dann die Vertretung zu übernehmen.