Muss bei der Unterschrift erkennbar sein, wie man heißt?

10 Antworten

In Wikipedia ist Folgendes zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Anforderungen an die Lesbarkeit

Der Personenname muss als Name erkennbar sein, mindestens müssen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein,[7] sonst fehlt es am Merkmal einer Schrift. Schrift sind alle Zeichen, die dazu bestimmt sind, einen beliebigen Gedankeninhalt für andere lesbar zu machen.[8] Dabei ist die vollständige Lesbarkeit einer Unterschrift jedoch nicht erforderlich. Die Unterschrift muss bei Unleserlichkeit wenigstens einen individuellen Charakter aufweisen. Das Schriftzeichen muss einzelne individuelle Merkmale enthalten.[9] Nicht rechtswirksam sind senkrechte oder schräg nach oben oder unten gezogene Striche, Wellenlinien oder gekrümmte Linien.[10] Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden hinreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt.[11] Die Lesbarkeit des Vornamens allein genügt nicht, wenn der Familienname in der Unterschrift völlig fehlt.[4]

Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.“[12] Unterschiedlich beurteilt wird die Frage, ob und inwieweit einzelne Buchstaben – wenn auch nur andeutungsweise – erkennbar sein müssen, weil es sonst am Merkmal einer Schrift fehlt. Wenn lediglich ein Buchstabe erkennbar ist und darüber hinaus keine ausreichenden individuellen Merkmale hervortreten, erfüllt das nicht die Voraussetzungen einer Unterschrift.[13] Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.[14] Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild; dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist.[15] Steht nach § 440 ZPO die Echtheit der Namensunterschrift fest, so hat die über der Unterschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit für sich.

Na, du scheinst ja mit den paar Antworten, die du bisher bekommen hast, schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Ich antworte immer ernsthaft.

Eine Unterschrift muss nicht leserlich sein. Selbst jemand, der nicht schreiben kann, kann unterschreiben- mit seinem Zeichen. Zeichen müssen zur Rechtsverbindlichkeit allerdings notariell beglaubigt werden. Hilfreich ist dieses Zitat aus Wiki:

Der Personenname muss als Name erkennbar sein, mindestens müssen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein,[7] sonst fehlt es am Merkmal einer Schrift. Schrift sind alle Zeichen, die dazu bestimmt sind, einen beliebigen Gedankeninhalt für andere lesbar zu machen.[8] Dabei ist die vollständige Lesbarkeit einer Unterschrift jedoch nicht erforderlich. Die Unterschrift muss bei Unleserlichkeit wenigstens einen individuellen Charakter aufweisen. Das Schriftzeichen muss einzelne individuelle Merkmale enthalten.[9] Nicht rechtswirksam sind senkrechte oder schräg nach oben oder unten gezogene Striche, Wellenlinien oder gekrümmte Linien.[10] Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden hinreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt.[11] Die Lesbarkeit des Vornamens allein genügt nicht, wenn der Familienname in der Unterschrift völlig fehlt.

Aljadis 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 07:07

Die Meisten antworten auch hilfreich. Aber es gibt leider immer einige Ausnahmen, die meinen, nicht direkt antworten, sondern nur meine Fragen kritisieren zu müssen. Das kann ganz schön nerven :(

Ich hab vor kurzem meinen Pass/Ausweis neu machen lassen und wie gewohnt meine Unterschrift raufgesetzt und diese weicht ein wenig von Vorname (abgekürzt) und Nachname ab. Hab 5 Minuten mit ihr diskutiert und meinte, dass die Unterschrift meiner Mutter noch viel schlimmer sei, sie benutzt lediglich ein A mit ein wenig Krikelkrakel dannach. Nichtsdestotrotz hat sie meine Unterschrift, die ich auch bei Führerschein/EC/Kreditkarten alle benutzt habe nicht akzeptiert badass.

Die Unterschrift ist lediglich ein individuelle "Signatur". Dabei spielt es keine Rolle, ob sie leserlich ist. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob Du mit dem alten Namen unterschreibst (wenn sie nicht lesbar ist). Sie muss nur ein unverwechselbares Kennzeichen Deines Individuums sein...

Die Unterschrift muss einer Person zuzuordnen sien. Es gibt angeblich ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei einer Unterschrift zumindest einzelne Buchstaben erkennbar sein müssen.