Welche Unterschiede zwischen dem Zwischenzeugnis und dem finalen Zeugnis würdet ihr reklamieren?

2 Antworten

Man kann Zeugnisse nur dann wirklich sinnvoll beurteilen, wenn man sie vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall können wichtige Informationen enthalten sein, die für die Einschätzung des Zeugnisses wichtig sind. Das gilt auch für scheinbar unwichtige Kleinigkeiten wie Rechtschreibfehler oder das Ausstellungsdatum.

Auch wenn man Arbeitszeugnisse nicht in Schulnoten übersetzen kann, ist dein Zeugnis in allen Bereichen schwächer geworden, sogar im Sozialverhalten. Das finale Zeugnis ist ein komplett anderes als das Zwischenzeugnis, lieblos dahingerotzt und stilistisch mies geschrieben (die meisten Sätze beginnen mit "Er") - und das stellt nochmal eine weitere Abwertung deiner Leistung dar. Auffällig ist auch in deinem Sozialverhalten, dass dein Verhalten gegenüber Mitarbeitern (also die, gegenüber denen du weisungsbefugt warst) nicht mehr erwähnt wird, sondern nur noch dein Verhalten gegenüber Kollegen. Stimmt denn wenigstens das Ausstellungsdatum mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses überein?

Ich würde hier den Weg zum Anwalt empfehlen anstatt das Zeugnis selbst zu beanstanden.

CoWm4n 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 11:52

Hi,

danke für die ausführliche Antwort!

Nein, das Ausstellungsdatum stimmt auch nicht. Das ist fast 2 Monate nach dem letzten Arbeitstag.

Wie würde denn ein Anwalt hier vorgehen (im Vergleich dazu, wenn ich mich direkt ans Arbeitsgericht wende)?

DarthMario72  16.11.2017, 11:58
@CoWm4n

Nein, das Ausstellungsdatum stimmt auch nicht. Das ist fast 2 Monate nach dem letzten Arbeitstag.

Hast du das erst so spät angefordert oder hat der AG das so lange verschludert? Im ersten Fall müsstest du das hinnehmen, hättest aber das Problem, das späte Datum ggf. erklären zu müssen.

Wie würde denn ein Anwalt hier vorgehen (im Vergleich dazu, wenn ich mich direkt ans Arbeitsgericht wende)?

Das kann ich dir leider nicht wirklich beantworten. Auf jeden Fall kannst du als Laie bei der Beanstandung einiges falsch machen. Reklamierst du bspw. nur einzelne Passagen, hättest du auch nur Anspruch auf Korrektur eben dieser Passagen.

CoWm4n 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 12:03
@DarthMario72

Das Zeugnis habe ich innerhalb des Kündigungsschreibens angefordert (ist ausreichend, oder?). Danach dann noch einmal ca. 5 Wochen nach dem letzten Arbeitstag nachgefragt. Bis zur Zusendung hat es dann wieder 3 Wochen gedauert.

DarthMario72  16.11.2017, 12:07
@CoWm4n

Das Zeugnis habe ich innerhalb des Kündigungsschreibens angefordert (ist ausreichend, oder?).

Dann hat man als AG das Zeugnis auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu datieren - selbst wenn das ein Sonn- oder Feiertag ist. Alles andere kann nämlich Anlass zu Spekulationen oder unangenehmen Fragen im Bewerbungsgespräch sein (bspw. würde man vermuten, dass du dich nicht rechtzeitig um dein Zeugnis gekümmert hast).

Du hast da zwei gute Zeugnisse erhalten. Dein finales Zeugnis befindet sich so alles in allem im Rahmen einer 2. Kannst du nachweisen, dass du "besser" warst? In diesem Fall liegt die Beweislast nämlich bei dir und zwischen den zwei Zeugnissen liegen ja einige Monate.

DarthMario72  16.11.2017, 11:43

Kannst du nachweisen, dass du "besser" warst? In diesem Fall liegt die Beweislast nämlich bei dir und zwischen den zwei Zeugnissen liegen ja einige Monate.

Nein, das ist falsch! Ein Zwischenzeugnis hat Bindungswirkung dür den AG, das bedeutet dass der AG den angeblichen Leistungsabfall belegen muss!

DarthMario72  16.11.2017, 12:15
@DarthMario72

Hier noch ein Link zu einem entsprechenden BAG-Urteil: https://openjur.de/u/172190.html


"Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt" heißt es dort.

CoWm4n 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 11:28

Hi,

danke erstmal für die Antwort!

ich finde, dass das Zwischenzeugnis "sehr gut" ist. Da fällt mir gerade auf, dass ich einen Satz aus dem Zwischenzeugnis vergessen habe:

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von X ausgestellt. Wir bedanken uns für seine bisher geleistete stets hervorragende Arbeit und hoffen auf eine noch lange währende Zusammenarbeit.

Nach Auskunft in einem anderen Thread muss der Arbeitgeber nachweisen, wenn sich die Leistungen verschlechtert haben.

LKZUM  16.11.2017, 11:36
@CoWm4n

Bei gravierenden Unterschieden ist das der Fall, vor allem wenn die Zeit zwischen den Zeugnissen gering ist. Bei 8 Monaten kann die Leistung aber abfallen und insgesamt ist die Bewertung nicht gravierend anders.

Beim Arbeitgeber nachfragen, kann man jedoch trotzdem mal.

DarthMario72  16.11.2017, 11:44
@LKZUM

und insgesamt ist die Bewertung nicht gravierend anders.

Aber hallo! Das ist deutlich anders!