Welche Unterlagen darf die gegnerische Versicherung nach Unfall verlangen, wenn man selbst nicht der Unfallverursacher war?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

der Hintergrund der Nachfrage der Versicherung ist möglicherweise, dass man seitens der Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs ermitteln will. Landläufig wird dies damit begründet, dass der Zeitwert des Fahrzeugs die Obergrenze der Regulierung darstellt.

Aber erstens ist diese Aussage dem Grunde nach falsch (wenn auch immer wieder verwendet) und zweitens ist die Versicherung im vorliegenden Fall bereits auf "dünnem Eis".

Warum? Nun, sofern die Versicherung Zweifel hat(te), hätte sie diese auch schon bereits vor drei Wochen haben können - sofern ihr Angaben wie Baujahr, Art und Typ des Fahrzeugs, Höhe des Schadens gem. KV, etc. bereits bekannt waren. Dann darf sie sich mit einer Regulierungszusage aber auch nicht schon "aus dem Fenster lehnen" - was hier, wenn ich es richtig verstehe - aber der Fall war.

Tipp: Ruhig die km-Angabe nachliefern (ja, die Versicherung darf hiernach fragen), aber gleichzeitig auf die Regulierungszusage von vor drei Wochen verweisen und Frist zur Zahlung setzen. Anderenfalls Rechtsmittel vorbehalten.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Nicht wundern: die Mwst. wird bei Abrechnung über Kostenvoranschlag nicht erstattet...)

My177 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 17:49

Vielen Dank für diese ausgezeichnete und sehr ausführliche Antwort! Solche Antworten könnte es hier ruhig öfter geben!

Bei unverschuldetem Unfall hat man immer das Recht, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Von winzigen Bagatellschäden vielleicht mal abgesehen.

Macht die Versicherung Probleme, teilt man ihr mit, dass man dann zum Anwalt geht, und siehe da, alles flutscht. Natürlich nur, wenn die Ansprüche berechtigt sind. Natürlich kann man auch ohne Ankündigung hingehen. Sie müssen ihn in jedem Fall bezahlen. Bei eigener Teilschuld allerdings entsprechend anteilig.

Das ist schon o.k.. die km sind für die Versicherung wichtig um den Wert des Autos festzustellen. Ein Schaden wird nicht höher bezahlt, als das Auto wert ist.

Beispiel: Der Schaden beträgt 5000,00 €

Wert des Auto                           4000,00

Dann werden auch nur 4000,00 € ersetzt.

My177 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 16:18

Klar, das macht ja Sinn.

My177 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 15:53

Der Wert des Autos ist doch aber nicht nur vom KMstand abhängig oder?

Plattenspeeler  17.09.2015, 15:55
@My177

nicht nur, doch der km Stand ist mit maßgebend. Ein Auto mit nur 50000 km ist ja mehr wert als eins mit 100000 km

My177 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 15:50

Und die könnten dann einfach kommen und sagen "Wir bezahlen doch nur 1500 (Bsp.), Pech gehabt"?  Und wieso erst nach drei Wochen?

Plattenspeeler  17.09.2015, 15:53
@My177

Sie können es leider, auch wenn dir das Auto wesentlich mehr Wert erscheint. Die gehen stur nach ihren Richtlinien. Warum erst so spät?

... und die Werkstatt hat wirklich vergessen, den Kilometerstánd zu notieren? ... das muß ja ein Laden sein, setze die auf den >Topf! ... aber wieso dein Geld? ... und wieso eine empfohlene Werkstatt? Der Anspruchsteller bestimmt doch, allein!

My177 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 15:48

Die Werkstatt hat ein Foto davon gemacht, als sie den Unfallschaden aufgenommen hat.

Antwort:  ALLE UNTERLAGEN DIE ZUR SCHADENBEARBEITUNG UND -FESTSTELLUNG ERFORDERLICH SIND!!