Versicherung zahlt nicht aufgrund von Vorschaden. Dürfen die das?

5 Antworten

Ich muss jetzt auch den Händler verklagen weil er mir im August 2013 ein Auto verkauft hat was angeblich unfallfrei war

Ja, das wird nötig sein.....wende Dich an einen Fachanwalt für Vertragsrecht und lasse den das regeln.

Linda029 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 08:38

Ja klar, leider.. Aber was ist mit der Versicherung? Dürfen die, nachdem die mir schriftlich gegeben haben, dass ich meinen Wagen reperieren lassen kann, sagen dass sie das aufeinmal doch nicht tun? Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mein Auto ja niemals reparieren lassen sondern direkt den Händler verklagt..

Optiman  12.02.2014, 13:44
@Linda029

Sie können die Kosten ggf. so abwehren - ist schon länger ein Ärgernis der Verbraucherschutz-Org.

Das pervide daran ist, dass i.d.R. dann die Rep. schon durchgeführt wurde und somit faktisch eine rückwirkende Schadenregulierung für den Versicherer auch nicht darstellbar ist. Denn es steht die Vermutung im Raum, dass der zu regulierende Schaden durch den Vorschaden umfangreicher bzw. für den Versicherer unkalkulierbar wurde und somit auch nicht im Versicherungsumfang enhalten war. Und Gutachten lassen diesen zurückliegenden Zustand nun auch nicht mehr bewerten.

Seit längerem wird bereits gefordert, dass die Kfz-Versicherungen solche "Bagatellschaden-Regulierungen" auch wieder selbst, im Sinne ihres Versicherten, bzw. der Versicherten bearbeiten. Jedoch ist es bereits d.R., dass hier andere Unternehmen mit vorgegebenen Kontingenten diese Abwicklungen extrem ökonomisch angehen.

Hier wird natürlich in der Praxis sofort auf Vorschäden geprüft und dann leuchtet ein grünes Lämpchen wenn der Versicherte hier eine falsche Angabe macht - Bingo, Geld verdient !

na denn, Optiman

Im Prinzip ist es unerheblich wenn ein Vorschaden vorlag und dieser ordnungsgemäß repariert wurde.

Die Versicherung hat das OK zur Reparaturfreigabe gegeben.

(ist ja logisch.....so wie Versicherung vorgeht würde das bedeuten wenn z.B. die Stoßstange beschädigt wurde , sie repariert wird und du fährst aus der Werkstatt , der nächste kracht dir wieder rein, wäre sie ja nicht Leistungsverpflichtet...und das ist natürlich nicht rechtens)

Aber.....Versicherungen versuchen fast immer einen Grund zu finden um Leistungsfrei zu bleiben..sei er noch so fadenscheinig)

Diese ...bzw. ähnliche Fälle erlebe ich öfters. Meist jedoch zieht die Versicherung zurück wenn man ihr mit Klage droht bzw. ein Anwaltschreiben bekommt.

Dein Fall scheint sehr klar zu sein nach deiner Schilderung zumal die Versicherung zum Reparaturzeitpunkt die Freigabe bereits gegeben hat. Und das ist der Hauptpunkt bei der ganzen Sache. Denn die Freigabe ist für Versicherung bindend. Wenn sie es verabsäumt die Prüfung bzw. Begutachtung vor Freigabe auszustellen ist das ihre Sache bzw. ihr Problem.

Ich rate dir ganz einfach ihr mit einer Klage zu drohen, bzw. sogar einen Anwalt einzuschalten...deren Kosten sie dann natürlich auch zu tragen hat.

user3096  13.02.2014, 09:56

Die Versicherung hat das OK zur Reparaturfreigabe gegeben.

Ja, aber unter falschen Voraussetzungen. Dies muß keine Versicherung hinnehmen.

Optiman  13.02.2014, 11:09
@user3096

Hi, m.E. hätte die Vers., bzw. die Schadenregulierungs-Abt. ja auch im Vorwege diese Prüfung auf Vorschaden, im Sinne des Versicherten abschließend durchführen müssen. Dann hätte man noch genau begutachten können ob und in wie weit der Vorschaden die Instandsetztungskosten des Folgeschaden verändert hat.

Trau schau Wem, denn in dieser Variante ist erst mal der Versicherte der Dumme.

na denn, Optiman

Optiman  12.02.2014, 10:16

stimmt leider nicht immer - sind schon viele leer ausgegangen! ließ mal oben weiter...

na denn Optiman

egally88  12.02.2014, 14:09
@Optiman

jep.....nix ist fix...........leider.

Wichtig ist hier m.E. ob du oder deine Werkstatt eine sogn, Obliegenheits-Verletzung begangen habt? Und zwar bei Schadenmeldung eine Frage zu Vorschäden am Kfz. verneint habt.

Dann kann der Versicherer, wenn er dann zahlen soll, unabhängig davon dass er ja bereits eine Kostenübernahme signalisiert hat diesen "Joker" ziehen. Er behauptet dann eben, dass er erst in nachrangiger Prüfung des gesamten Sachverhalt von diesem Widerspruch "Vorschaden" erfahren hat. Das nennt die Versicherungswirtschaft dann eine begangene Obliegenheits-Verletzung und hat dies i.d.R. auch als gravierendes Kostenübernahme-Auschlusskreterium mit in die AGB übernommen. Hier kann man wohl nur noch mit einem RA weiter gegen die Vers. vorgehen.

Daher immer bei solchen o.ä. Angaben in Schadenfällen "unbekannt" reinschreiben.

na denn, Optiman

Was ich nicht verstehe, dass das "geldliche" die Werkstatt gemacht hat. Bei uns ist es so, dass der Kunde bei uns eine Schadenabtrittserklärung unterschreibt und wir uns um alles kümmern, auch um die Freigabe der Reparatur etc. , oder der Kunde gibt die Reparatur ganz normal in Auftrag, bezahlt uns und holt sich das Geld dann von der Versicherung wieder.

Linda029 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 08:58

Genauso war es, meine Werkstatt hat alles gemacht, hat ebenso das okay von der Versicherung bekommen so wie ich, und hat daraufhin mein Auto repariert und kriegt selbst das Geld von der Versicherung. Heißt das, wegen dieser Abtrittserklährung, dass meine Werkstatt das Problem am Hals hat und nicht ich ?

radmichel  12.02.2014, 09:12
@Linda029

So ist es, das Problem hat jetzt deine Werkstatt am Hals :-) Das die Versicherung die Bilder verschlampt hat, ist eigentlich denen ihr Problem. Ist aber aus meiner Sicht völlig irrelevant, wenn eine schriftliche Reparaturfreigabe vorliegt.

Linda029 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 09:14
@radmichel

Ja jetzt gehts ja nich mehr um die Bilder, die haben die jetzt, sondern um diesen angeblichen Vorschaden von dem ich nix weiß. Meine Werkstatt erkundigt sich auch jedesmal extra nachdem die das okay der Versicherung haben, ob irgendwelche Vorschäden bekannt sind. Die meinten nein. Und jetzt Monate später nachdem das Auto repariert worden ist, kommen die mit einem angeblichen Vorschaden von 7000 Euro durch einen Vorbesitzer von dem ich nix wusste ><

Es liegt hier an die falsche Vorgehensweise von dir! Die Versicherung braucht ein Gutachten ab einem Schaden von 2000€, dies ist wie du es hier beschrieben hast, von keiner unabhängigen Stelle getan und kann somit von der Versicherung beanstandet werden. Müsste aber durch Telefon bzw. Brief daraufhingewiesen werden. Je nach Versicherung kann die Höhe auch bis zu 5000€ ohne Gutachten repariert werden.

radmichel  12.02.2014, 08:48

Wie hoch der Schaden jetzt war hat sie gar nicht geschrieben. Der Vorschaden soll 7000€ gewesen sein.

Linda029 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 08:50
@radmichel

Genau :) Mein Schaden betrug nur 700 Euro, weßwegen ich auch das okay der Versicherung bekommen habe !Monate später nachdem das Auto repariert worden ist, ist denen aufeinmal aufgefallen, dass mein Auto einen Vorschaden von 7000 Euro hatte, von irgendeinem anderen Vorbesitzer des Autos, wovon ich nix wusste, weil mein Händler das Auto als unfallfrei angegeben hatte. MEIN SCHADEN von dem Unfall betrug laut Werkstatt nur 700-800 Euro !

Rosenwasser88  12.02.2014, 08:48

DEKRA ist der Schlüssel zum Erfolg bei Autoschäden! Dadurch, dass Sie unabhängig sind, hätten Sie daraufhinweisen können, dass hier kein Vorschaden bestand. Wie kommst du raus? Hast du den kaufvertrag noch? dort steht doch drin ohne erkennbare Schäden?! Das mal der Versicherung zeigen! Wichtig ist der Versicherung, dass der Schaden repariert wurde, bevor noch einen Schaden auf die gleiche Stelle kam!

Linda029 
Beitragsersteller
 12.02.2014, 08:47

Ne, mein Schaden betrug ja nur 700 Euro. Dazu haben die eingewilligt. Monate später nachdem das Auto repariert worden ist, ist denen aufeinmal aufgefallen, dass mein Auto einen Vorschaden von 7000 Euro hatte, von irgendeinem anderen Vorbesitzer des Autos, wovon ich nix wusste, weil mein Händler das Auto als unfallfrei angegeben hatte. MEIN SCHADEN von dem Unfall betrug laut Werkstatt nur 700-800 Euro !