Welche Strafe bekommt man für das Auslösen von Feueralarm, wenn man 14 Jährig ist?
Meine Tochter hat einen Feueralarm ausgelöst. Es war in einem Dorf an einem Rathaus. Der Auslöser war beschädigt und ziemlich veraltet. Es wurde ihr auch gesagt, dass es sowieso nicht funktioniert. Mit was für einer Strafe muss sie rechnen? Sie ist 14 Jahre und noch nicht vorbestraft. Ich habe gehört, dass sie mit einer Geldstrafe bis zu 10000 € rechnen kann. Kann man das auch mit Sozialstunden abarbeiten?
9 Antworten
Na ja....
Vermutlich schon,- aber wie immer: kommt auf den Richter an, da dieser einen enormen Spielraum hat....
Wichtig ist: mache Deiner Tochter klar, dass sie halt nicht mehr 7 oder 9 ist und sehr wohl wissen sollte, war sie machen darf oder auch nicht!!!!!!!!!!!!
Die Strafe dürfte das kleinere Übel sein. Das größere: Du must den Einsatz zahlen und das kann richtig teuer werden!
Deine Tochter hat eine Straftat begangen. Ohne Vorstrafen, mit Reue und in dem Alter wird das Verfahren wohl gegen Auflagen eingestellt werden. Das können beispielsweise Sozialstunden sein. Hinzu kommen die zivilrechtlichen Folgen, welche sich (grob geschätzt) um die 1000 Euro bewegen können, die die Übeltäterin selbst zu tragen hat.
§ 145 StGB - Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln.
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder 2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder 2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
Da wird es mächtig Sozialstunden hageln und die Eltern werden den Einsatz, da die Kosten bezahlen müssen.
man muss soweit ich wieß auf jeden fall für die kosten aufkommen, wenn die feuerwehr umsonst anrückt. da gibts soweit ich weiß ne gebühr für fehlalarm.
"Umsonst" rückt sie eben nicht an :P