Rechnung vom Schrotthänder angeben bei der Steuer

11 Antworten

So lange das eine (mehr oder weniger) einmalige Aktion war, Du also nicht regelmäßig Schrott ablieferst und dadurch regelmäßige Einnahmen erzielst, handelst Du auch nicht gewerblich. Von daher sollte sich das Finanzamt auch nicht allzu sehr für diese Einnahme interessieren.

Nein. Wo soll da überhaupt der "Gewinn" herkommen? Waren doch wohl eher alte Metallsachen aus Deinem Bestand, oder? Die hast Du doch wohl mal viel teurer gekauft?

Nein, das musst Du nicht. Du machst ja keinen Gewinn damit. Wenn Du z.B. eine Waschmaschine zum Schrotthändler bringst und dafür 10 € bekommst, die Waschmaschine aber vor Jahren für 1.000 € geklauift hast, dann hast Du ja Verlust damit gemacht. Solange Du nicht gezielt Schritt suchst oder billig einkaufst, um ihn dann teuer weiterzuverkasufen, ist das nicht steuerpflichtig.

Du hast eine Rechnung bekommen, bei der Du Gewinn gemacht hast? Und die möchtest Du jetzt absetzen? Leider schwer verständlich.

Die Frageist doch, woher der Schritt stammt und ob Du mit dem Schrott innerhalb der Spekulationsfrist einen Gewinn erzielt hast. Gewinn wäre hier der Überschuss des Ankaufspreises des Schrotthändler über Deinen Einkaufspreis. Allein das könnte steuerpflichtig sein.

lohnsteuerjahresabrechnung

Nein, Einkommensteuererklärung.

Du hast doch nur alten Schrott verkauft und irgendwann hast Du diese jetzt verschrottenen Sachen ja einmal teuer eingekauft und folglich hast Du auch mit Sicherheit keinen Gewinn gemacht, der zu versteuern wäre. Etwas anderes ist es natürlich wenn du durch die Straßen ziehst und Schrott sammelst, aber das ist dann auch gewerblich.