Meine Schwester soll in eine Wohngruppe - Was können die Schwestern dagegen tun?

10 Antworten

Du bist volljährig, das ist schon mal gut. Im Prinzip sollte es helfen,w enn a) Vater zustimmt, sie bei Dir ist okay. Dann Oma und Opa, die dem JA mitteilen, sie befürworten diese Regelung.

So doof es klingt: vielleicht sprichst Du dann einfach mal mit denen (Also JA), erjklärst, wie Du wohn st, wie die Schwester bei Dir unterkäme, wie Du Dir das vorstellts.. und bietest auch an, sie dürfen gerne mal vorbeikommennund gucken, damit sie sehen, wo das Mädel dann hinkommt.

Ich weiss nicht, ob das so geht.. aber ich könnte mirm vorstellen, wenn sie sehen, da geben sich echt alle Mühe, um dem Mädel ne Alternative zu bieten.. und sie mnöchte das auch.. dann helfen die Euch auch, das zu realisieren.

Meine Schwester, Jugendsozialarbeiterin, sagte mal zu mir: Wohngruppe ist ne gute Lösung, wenn es nichts anderes gibt. Und wenn es was anderes gibt, prüfen wir das gerne im Sinne des Kindes/ Jugendlichen.

Hallo, Da dein Vater das Sorgerecht hat , muss dieser damit einverstanden sein und Deine Schwester muss den wunsch haben  , bei dir zu leben. wenn Dein Vater diese Möglichkeit durchweg ablehnt , kannst du mit Deiner Schwester zum Jugendamt gehen und diese Möglichkeit anbieten, bzw Deine Schwester äussert diesen Wunsch.Das Jugendamt wird den Erziehungsberechtigten zu seinen Vorbehalten befragen . Dann wirst du unter die Lupe genommen , hast du Platz , Zeit , die nötige stabilität , ausreichend Geld ... für deine Schester zu sorgen . Wenn dieses Gutachten zu Deinen Gunsten ausfällt , könntest du einen Teil des sorgerechts zugesprochen bekommen . aber bevor das alles passiert , musst du mit Deinem Vater reden,- und dann , wenn er ablehnt,- mit Deiner Schester zum Jugendamt.

Alles Gute

Warg1  13.04.2015, 11:37

WICHTIG: geht auch hin, wenn er ablehnt. Denn sonst wissen die ja ggf. gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.

lindgren  13.04.2015, 11:38
@Warg1

Um das Geld muss sie sich erst mal gar keine Gedanken machen - dafür ist immer noch der Herr Vater zuständig und wird es bleiben! Das Kind hat immerhin Anspruch auf Unterhalt und das Kindergeld geht ebenfalls dorthin wo das Kind wohnt.

der vater hat das sorgerecht. du hast da überhaupt kein mitspracherecht. er bestimmt wo sein kind aufwächst und wer kontakt hat. du bist nicht alt genug noch hast du genügend erfahrung um ein kind groß zu ziehen. wenn der vater die einweisung in eine wohngruppe möchte, wird das genauso passieren.

Kling jetzt gehässig - aber im Grunde kann dein Vater doch froh sein, dass du dich um deine kleine Schwester kümmern willst.

Sie ist doch nur ein Anhängsel, dass (sehr wahrscheinlich) "schlechten Einfluss" aufs "Vorzeigekind" seiner Freundin ausübt bzw. ausüben wird.

Mal aus der Sicht der Freundin deines Vaters gesprochen.

Deine kleine Schwester wird dort kein Bein auf den Boden bekommen. Sie ist schon in eine Ecke gestellt worden, aus der sie - ohne Hilfe - nicht mehr herauskommt.

Ich drücke dir die Daumen, dass dein Vorhaben klappt.

Am besten noch einen Anwalt für Familienrecht hinzu ziehen.

Bei Gericht kannst du einen Beratungsschein beantragen.

Padira 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 13:23

Hallo habe einen Termin am Montag bei meiner Anwältin die für das Familienrecht zuständig ist. Hoffe dabei kommt was raus :) Mein Vater traut im Gegensatz zu meiner restlichen Familie nichts zu, ich bekomm meine Schwester nur dann wenn er keine Zeit bzw. keine Lust hat, so kommt es mir zumindest vor ;) Er streitet es natürlich ab.

Geh zum Jugendamt und da erzählst du alles, was Du uns hier geschrieben hast. Man kann als ältere Schwester die Vormundschaft beantragen - ich halte das in diesem Falle für sehr sinnvoll. Ob das Jugendamt das auch so sieht, kann ich Dir nicht sagen. Aber ich finde es einfach unmöglich, seine Kinder einfach ab einem gewissen Alter in eine betreute Wohngruppe abzuschieben. Ich kann mich nur wundern, dass das bei Euch bewilligt wurde. In betreuten Wohngruppen leben normalerweise Kinder, die ernsthafte Probleme (Drogen o.ä.) haben oder wo die Eltern eben ein ernsthaftes Problem darstellen. Ich drück Dir die Daumen, dass Du Erfolg hast und Deine kleine Schwester bei Dir wohnen darf. lg Lilo

LiselotteHerz  13.04.2015, 11:37

Wen auch nur eine geringe Aussicht besteht, dass Dein Vater doch zustimmen würde, sprich vorher mit ihm. Erst wenn er das rigoros ablehnt, dann zum Jugendamt gehen. Sonst fühlt er sich hintergangen - das schafft nur noch mehr Probleme!