Freundin bei uns als Pflegekind aufnehmen

7 Antworten

Wieso lebt die Freundin bei der Oma, die Mutter hat doch das Sorgerecht ? Einziehen kann sie natürlich bei Euch, aber das ist inoffiziell. Normalerweise muss sie bei der Person leben, die das Sorgerecht hat. Eine Pflegschaft kann nur gerichtlich über das Jugendamt angeordnet werden, und auch nur dann, wenn festgestellt wird, dass die Person, die das Sorgerecht hat, dieses nicht befriedigend ausübt (also die Mutter).

Ich denke, ihre Erziehungsberechtigten müssen das entscheiden, außer sie sind unzurechenbar, dann entscheidet das Jugendamt.

Dennis2334 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 18:39

Die Mutter beinhaltet immer noch das komplette Sorgerecht. :)

Da sind viele Fragen offen.

  • Wer hat angeordnet, daß das Mädchen bei der Großmutter leben soll?
  • Wieso lebt sie nicht bei der Mutter?
  • Hat das Jugendamt bereits mit der Sache zu tun?
  • Wer sollte Unterhalt für deine Freundin bezahlen - die Mutter?

Etwas mehr sachliche Infos würden helfen, dir richtigen Rat zu geben.

Wenn diese Geschichte nämlich bereits über das Jugendamt läuft, wird das nichts mit dem Einzug deiner Freundin. Man kann nicht einfach so Pflegeeltern werden. Dafür braucht es einen mehrwöchigen Kurs beim Jugendamt und dann die Pflegeerlaubnis.

Das ist gar nicht so einfach, aber machbar.

  1. benötigen deine Eltern eine Ausbildung als Pflegeeltern. Dazu müssen sehr viele Papiere beim Jugendamt eingereicht werden, wie Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Motivation, etc. Die Pflegeelternschule dauert ca. 6 Monate, meist 6 Wochenenden, je einmal im Monat. Wenn bereits "negative Einträge" über eure Familie bestehen, müssen diese zuerst bereinigt werden.

  2. Danach können sich deine Eltern als Pflegeeltern beim Jugendamt bewerben. Sie können auch den Wunsch äußern, deine Freundin als Pflegekind aufzunehmen.

  3. muss der Mutter das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht (nicht Sorgerecht) entzogen werden. Dazu müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Zunächst wird im familiären Umfeld geschaut, ob das Mädchen dort unterkommen kann. Wenn dies nicht möglich ist (Vater?) wird eine Unterbringung in einer Pflegefamilie in Erwägung gezogen.

  4. Zu keiner Zeit ist sicher, dass ihr das Mädel auch "bekommt"! Auch andere Pflegeeltern können das Mädchen bekommen, u.U. auch einige Dutzend Kilometer weit weg.

  5. Pflegekinder sind "Kinder auf Zeit". Wenn die Mutter wieder in der Lage ist, das eigene Kind zu versorgen, wird es wahrscheinlich (!) wieder zurück zu ihr.

  6. Pflegekinder sind meist Kinder aus äußerst problematischen Verhältnissen und bringen ein "dickes Paket" mit. Stell dir das also bitte nicht so romantisch vor.

Wenn du noch Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung. :) Viel Erfolg!

Deine Freundin ist schon 15, sehr wahrscheinlich dieses Jahr noch 16. Ob bei Euch vor Ort Voraussetzung zwingend ist erst mal den Kurs als Pflegeeltern zu absolvieren unter Berücksichtigung Deiner Schilderungen ist fraglich.

Die Mutter wäre also ebenso einverstanden wie Deine Eltern und die betroffene fürsorgeberchtigte Person. In diesem Fall gehen alle gemeinsam zum Familiengericht und beantragen schlicht dass das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Deine Eltern überträgt. Das Sorgerecht kann ja dann zwischen der Mutter Deiner Freundin und Deinen Eltern aufgeteilt werden. Hier ist allerdings zu beachten dass vom Vater keine Schreibe ist. Väter haben zu 5ß% die genannten Rechte es sei denn sie wurden ihnen entzogen oder sie verzichten amtlich, also gegenüber einem Familiengericht, darauf.

Das Familiengericht wird selbstverständlich das Jugendamt bitten sich zu äußern, die aktuellen Umstände vor Ort anzusehen und zu bewerten. Je älter Deine Freundin wird je mehr Mitspracherecht hat sie allerdings. Und das Kindeswohl hat zwingend beim Familiengericht im Vordergrund zu stehen.

Sinnvoll erscheint mir noch einige ehrenamtliche Hilfen aufzuschreiben:

help mail

Gib diese Worte mal in die Suchmaske des Browsers. Hier bieten junge Menschen Jugendlichen Hilfe an.

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Hier bieten Erwachsene ehrenamtliche Unterstützung sowohl den Erwachsenen als auch den Betroffenen an.

washilfts  20.01.2015, 16:04

Der Pflegeelternkurs ist zwingend notwendig, sonst gibt es keine Pflegeerlaubnis. Nur bei Verwandtenpflegschaft gibt es Ausnahmen.

hertajess  20.01.2015, 20:52
@washilfts

Wo steht dass er wichtiger ist als die Abwendung von Kindeswohlgefährdung?

washilfts  20.01.2015, 21:01
@hertajess

Frag das den Gesetzgeber oder meinetwegen das Jugendamt.

hertajess  20.01.2015, 21:04
@washilfts

Weder der Gesetzgeber noch das Jugendamt stellen hier Deine Behauptung auf sondern Du. Also weise nach dass Du Recht hast. Schließlich findest Du locker das Deiner Behauptung zugrunde liegende Recht online falls es existiert. Ansonsten lässt Du hier lediglich Deine Vorstellung raus aber keine Tatsache. Das muss dann unterstellt werden.