Freundin bei uns als Pflegekind aufnehmen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich Dennis (13) habe eine Freundin die sehr viele Probleme unter der Familie hat. Sie ist 15 Jahre. Sie hat auch schon sehr schlechte Erfahrung mit einer Jugend Einrichtung, somit würde ich sie gerne bei uns einziehen lassen. Meine Eltern wären auch dafür, wahrscheinlich auch die Mutter meiner Freundin. Jedoch gab es früher Leute, die über uns Lügen beim Jugendamt erzählt haben, und somit sehr viel Negatives in der Akte von uns steht. Aber ich Frage mich, wieso das Jugendamt sich nicht einfach selbst ein Bild von der ganzen Sache macht, und schaut wie es bei uns mit ihr läuft. Sie hat alles was sie brauch. Ein eigenes Zimmer, genug zu Essen, und ist unter Personen, die sie bei jeder Sache unterstützen. Ein Neuanfang in der Schule wäre für sie auch sehr gut. Zurzeit wohnt sie bei ihrer Großmutter, die aber Alkohol süchtig ist. Sie ist total Aggressiv und macht meiner Freundin das Leben zur Hölle. Sie beleidigt sie und verprügelt sie zugleich, und das so gut wie täglich. Die Mutter selber ist auch Skeptisch , da die Großmutter sehr viele Lügen über ihr erzählt haben. Nun ist die Mutter in der Überlegung , sie in eine Wohneinrichtung zu schicken. Was meiner Meinung nach total Falsch wäre. Bei uns wäre es doch viel besser oder nicht? Sie hat hier Personen , die sie kennt - und hat zugleich immer Kontakt zu ihrer Mutter , wann sie will. Ich weiß das meine Eltern total nett sind, und sie sau gerne aufnehmen würden. Ich habe auch schon mit denen über die ganze Sache geredet, und möchte nur erreichen, das es meiner Freundin gut geht. Und ich finde, das es eine sehr schlechte Idee wäre, sie in einem total fremden Umfeld zu stecken. In der Schule bei uns hätte sie es auch besser. Sie kennt mich, und würde auch nebenbei meine Freunde kennenlernen, die sie sehr nett behandeln würde.
Ist das irgendwie Machtbar? Die Mutter hat auch noch das Sorgerecht , e.t.c Würde mich freuen , wenn ihr mir helfen könnt, bzw. uns :)
7 Antworten
Wieso lebt die Freundin bei der Oma, die Mutter hat doch das Sorgerecht ? Einziehen kann sie natürlich bei Euch, aber das ist inoffiziell. Normalerweise muss sie bei der Person leben, die das Sorgerecht hat. Eine Pflegschaft kann nur gerichtlich über das Jugendamt angeordnet werden, und auch nur dann, wenn festgestellt wird, dass die Person, die das Sorgerecht hat, dieses nicht befriedigend ausübt (also die Mutter).
Ich denke, ihre Erziehungsberechtigten müssen das entscheiden, außer sie sind unzurechenbar, dann entscheidet das Jugendamt.
Die Mutter beinhaltet immer noch das komplette Sorgerecht. :)
Da sind viele Fragen offen.
- Wer hat angeordnet, daß das Mädchen bei der Großmutter leben soll?
- Wieso lebt sie nicht bei der Mutter?
- Hat das Jugendamt bereits mit der Sache zu tun?
- Wer sollte Unterhalt für deine Freundin bezahlen - die Mutter?
Etwas mehr sachliche Infos würden helfen, dir richtigen Rat zu geben.
Wenn diese Geschichte nämlich bereits über das Jugendamt läuft, wird das nichts mit dem Einzug deiner Freundin. Man kann nicht einfach so Pflegeeltern werden. Dafür braucht es einen mehrwöchigen Kurs beim Jugendamt und dann die Pflegeerlaubnis.
Das ist gar nicht so einfach, aber machbar.
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benötigen deine Eltern eine Ausbildung als Pflegeeltern. Dazu müssen sehr viele Papiere beim Jugendamt eingereicht werden, wie Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Motivation, etc. Die Pflegeelternschule dauert ca. 6 Monate, meist 6 Wochenenden, je einmal im Monat. Wenn bereits "negative Einträge" über eure Familie bestehen, müssen diese zuerst bereinigt werden.
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Danach können sich deine Eltern als Pflegeeltern beim Jugendamt bewerben. Sie können auch den Wunsch äußern, deine Freundin als Pflegekind aufzunehmen.
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muss der Mutter das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht (nicht Sorgerecht) entzogen werden. Dazu müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Zunächst wird im familiären Umfeld geschaut, ob das Mädchen dort unterkommen kann. Wenn dies nicht möglich ist (Vater?) wird eine Unterbringung in einer Pflegefamilie in Erwägung gezogen.
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Zu keiner Zeit ist sicher, dass ihr das Mädel auch "bekommt"! Auch andere Pflegeeltern können das Mädchen bekommen, u.U. auch einige Dutzend Kilometer weit weg.
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Pflegekinder sind "Kinder auf Zeit". Wenn die Mutter wieder in der Lage ist, das eigene Kind zu versorgen, wird es wahrscheinlich (!) wieder zurück zu ihr.
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Pflegekinder sind meist Kinder aus äußerst problematischen Verhältnissen und bringen ein "dickes Paket" mit. Stell dir das also bitte nicht so romantisch vor.
Wenn du noch Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung. :) Viel Erfolg!
Deine Freundin ist schon 15, sehr wahrscheinlich dieses Jahr noch 16. Ob bei Euch vor Ort Voraussetzung zwingend ist erst mal den Kurs als Pflegeeltern zu absolvieren unter Berücksichtigung Deiner Schilderungen ist fraglich.
Die Mutter wäre also ebenso einverstanden wie Deine Eltern und die betroffene fürsorgeberchtigte Person. In diesem Fall gehen alle gemeinsam zum Familiengericht und beantragen schlicht dass das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Deine Eltern überträgt. Das Sorgerecht kann ja dann zwischen der Mutter Deiner Freundin und Deinen Eltern aufgeteilt werden. Hier ist allerdings zu beachten dass vom Vater keine Schreibe ist. Väter haben zu 5ß% die genannten Rechte es sei denn sie wurden ihnen entzogen oder sie verzichten amtlich, also gegenüber einem Familiengericht, darauf.
Das Familiengericht wird selbstverständlich das Jugendamt bitten sich zu äußern, die aktuellen Umstände vor Ort anzusehen und zu bewerten. Je älter Deine Freundin wird je mehr Mitspracherecht hat sie allerdings. Und das Kindeswohl hat zwingend beim Familiengericht im Vordergrund zu stehen.
Sinnvoll erscheint mir noch einige ehrenamtliche Hilfen aufzuschreiben:
help mail
Gib diese Worte mal in die Suchmaske des Browsers. Hier bieten junge Menschen Jugendlichen Hilfe an.
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Hier bieten Erwachsene ehrenamtliche Unterstützung sowohl den Erwachsenen als auch den Betroffenen an.
Wo steht dass er wichtiger ist als die Abwendung von Kindeswohlgefährdung?
Frag das den Gesetzgeber oder meinetwegen das Jugendamt.
Weder der Gesetzgeber noch das Jugendamt stellen hier Deine Behauptung auf sondern Du. Also weise nach dass Du Recht hast. Schließlich findest Du locker das Deiner Behauptung zugrunde liegende Recht online falls es existiert. Ansonsten lässt Du hier lediglich Deine Vorstellung raus aber keine Tatsache. Das muss dann unterstellt werden.
Der Pflegeelternkurs ist zwingend notwendig, sonst gibt es keine Pflegeerlaubnis. Nur bei Verwandtenpflegschaft gibt es Ausnahmen.