Welche Rechte sind auf der Klassenfahrt verletzt worden?
Kassenfahrt (6. Klasse) vor den Ferien fünf Mädchen, fünf Jungen zwei Lehrerinnen. Die Jungens bekommen am Abend im Schlafraum Streit, näheres weiß ich nicht (betr. Bekannte). Darauf wird ein 12jähriger Junge, der bereits vorbelastet ist (ist in Therapie dies ist den Lehrerinnen bekannt), mit der Matratze in den Duschraum verlegt. Und dies für die restlichen vier Nächte, die Eltern werden nicht informiert. Der Schüler wird von den anderen Schüler gemobbt, geschlagen und getreten. Bevor er am Abend zum Schlafen in den Duschraum muss, muss er den Boden von Nässe trocknen, er hat Angst traut sich dies aber nicht zu äußern, er darf auch nicht die Tür nachts offen lassen. Morgens wecken ihn die Schüler indem sie ihm Bettdecke und Matratze wegreißen. Nach der Klassenfahrt zeigt er Hämatome am Körper, hat Alpträume und nässt wieder ein. Der Hausarzt schreibt den Jungen vierzehn Tage bis zu den Ferien krank. Die Eltern haben Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hat die Klage ablehnt, da es nicht im Interesse der Öffentlichkeit steht. Außerdem kam es zu einem Gespräch, zwischen den Lehrerinnen und den Eltern und dem Therapeuten, worauf die Lehrkräfte ein Entschuldigungsbrief an die Eltern schrieben. In diesen Schreiben finden sie ihr Handeln immer noch korrekt. Die Rektorin hat sich damit nicht befasst, hätte wohl keine Zeit etc. Fragen: Lohnt es einen Widerspruch gegen die Einstellung an den Staatsanwalt zu richten? Und was könnte noch unternommen werden?
Ich erfuhr gestern von dem Vorfall (und war geschockt) und bin konkret um Hilfe gebeten worden, eine Beschwerde an das Schulamt, fiel mir spontan ein. Was noch?
6 Antworten
Hier wurde eine tief demütigende Bestrafung verhängt, die die Mitschüler noch dazu aufforderte, den Schüler weiter auszugrenzen und auf ihre Art nachzutreten. Sie dürfte nach dem Schulrecht sicherlich völlig unzulässig sein. Denn der Katalog zulässiger Sanktionen ist quasi vorgegeben.
Der Fehler, der hier im Vorgehen lag, war, dass Ihr nur eine Anzeige gestellt habt. Eine Anzeige überlässt es völlig und ganz den Strafverfolgungsbehörden, ob sie weiter ermitteln oder nicht.
Dabei lassen die sich gerne von ihren politischen Vorstellungen leiten. Und die sehen oft genug so aus, dass im Verhältnis Behörde <-> Bürger die Behördenvertreter sich niemals strafbar machen können, da sie die Obrigkeit sind und der Bürger untergeben. Basta!
Bitte denk mal nach, wer da auf der anderen Seite sitzt, um diese Anzeige zu bearbeiten. Die Polizisten und Staatsanwälte können sich überhaupt nicht in einen Bürger hinein versetzen, der der Staatsgewalt ausgesetzt ist. Dafür sehr gut in die andere Perspektive. Denn welche kennen die wohl selbst?
Wer jemals versucht hat, wegen Übergriffen eine Bestrafung von Polizisten durchzusetzen, hat damit Erfahrungen gemacht.
Auch in der Schule steht ja eine Behörde gegen normale Bürger. Und ob Polizei, Jobcenter, Ordnungsamt, Jugendamt oder Schule... es ist immer dasselbe Bild.
Ein formell etwas weiter führender Weg wäre der Strafantrag gewesen.
Ein Strafantrag muss allerdings bereits detalliertere Angaben zum Tathergang und zur juristischen Einordnung enthalten und ist keine Angelegenheit für juristische Laien.
Die entscheidende Sache ist hier nicht, an welche Stellen Du noch weiter emotional aufgeregte Empörung verbreiten solltest, sondern ob Du jetzt dazu übergehst, die Angelegenheit durch die zuständigen qualifizierten Fachleute weiter verfolgen zu lassen.
Für "finanziell eingeschränkte" - also auf gut Deutsch arme - Menschen gibt es Beratungshilfe, aus der die Beratung des Anwalts bezahlt werden kann.
Beschwerde beim Schulamt und ein Gespräch mit dem behandelnden Therapeut des betreffenden Schülers.
der Therapeut war ja bei dem Gespräch dabei, wie ich es bereits geschrieben habe.
Und was hat denn der gesagt?
so genau weiß ich es noch nicht, da ich nicht mit den Betroffenen gesprochen habe, sondern nur mit den Verwandten, ich gehe kommende Woche hin und soll eben verschiedene Schreiben aufsetzen, deswegen möchte ich vorab noch wissen, welche Rechte hier verletzt wurden.
Von der Meinung des betreffenden Therapeuten würde ich aber die weitere Vorgehensweise abhängig machen.
Mit schweren Geschützen auffahren - irgendwelche Rechte anbringen - wird euch als Laien schwer fallen. Sowas sollte man nem Anwalt überlassen.
Fakt ist der Junge hat immer noch Albträume und nässt wiederholt seit der Klassenfahrt ein, dies kann man als Auswirkungen eines Traumas deuten, für ihn waren die Nächte schrecklich. Wenn ihm nicht einmal erlaubt wurde, die Tür offen zu lassen. Und sicher werden ich mich noch besser informieren, ich bekomme auch alle Schriftsätze. Danke dir.
Das ist ja ungeheuerlich! Leider läuft das oft so, wenn Laien ohne Anwalt eine Anzeige machen. Hier ist sehr wohl das Interesse der Öffentlichkeit gegeben.
mit Öffentlichkeit würde ich zunächst mal warten bis alle Sachlagen geklärt sind. Falls der Schüler die Ursache des Streites war würde er in aller Munde sein. Dann kann der Therapeut seine Therapiemaßnahmen gleich vergessen da dieser Schüler dann von allen Seiten seiner Umgebung als solches gemieden wird. Noch ist der Vorgang im kleinen Kreis.
Die Öffentlichkeit möchten wir nicht involvieren, aber dennoch danke, ja die betroffenen Eltern kennen sich nicht so gut aus, deswegen soll ich mich der Sache annehmen.
Mit keinem Wort hab ich gesagt, dass jemand an die Öffentlichkeit gehen soll. Ich habe lediglich erklärt warum die Staatsanwaltschaft eine Klage abschmettert. Anzeigen werden abgewiesen weil sie nicht fundiert sind.
Es geht auch nicht darum wer die Ursache des Streites war, was die Lehrerinnen da veranstaltet haben geht gar nicht, das ist unter aller Sau. Man kann ein Kind nach Hause schicken, aber das war ein pädagogischer Tiefflug . Lehrer dürfen Kinder nicht dem Aussetzen, was dem Jungen widerfahren ist. Die Schuld spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Die Lehrerinnen haben den Jungen zur Bestrafung der Gruppe freigegeben. Das ist gelinde gesagt zum Ko....
Oh, dann habe ich dich Goodnight auch missverstanden, Pardon aber ich danke dir, du hast die Sachlage sehr gut erfasst.
zumal es eine Sonderpädagogischer Schule mit den Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" war.
Gerne ! :-)) Das schreit ja geradezu zu einer fristlosen Entlassung. Fakt ist, eine öffentliche Institution gibt niemals Fehler zu. das Kind muss sicher weg aus dieser Schule, wenn die Lehrerinnen nicht entfernt werden. Selbst als Eltern der anderen Schüler muss man auf die Barrikaden, was die Kinder da mitbekommen haben erinnert an Stasimethoden. Das darf sich eine Schule sicher nicht leisten. Bemüht euch um eine Auseinandersetzung mit allen Eltern, der Schulleitung und der vorgesetzten Stelle.
der Junge hat nach den Ferien die Schule gewechselt
nicht die Schule anzeigen sondern Klage gegen die Mitschüler die ihn geschlagen und gemobbt haben einreichen. Die Lehrer sind nicht für Problemschüler zuständig. Euer Rechtsanwalt soll Klage gegen die Eltern dieser Schüler erheben
Bevor Klassenfahrten unternommen werden, müssen die Eltern immer unterzeichnen, dass wenn es schwerwiegende Probleme gibt die Schüler auf eigenen Kosten nach Hause geschickt würden, aber hier wurden die Eltern nicht einmal informiert einem Kind vier Nächte in der Dusche schlafen zu lassen findest du ok? Ich nicht!
nun den Eltern dieses Schülers wird ja hinreichend bekannt sein dass ihr Sohn verhaltensauffällig ist. Warum schicken sie ihn dann zu so einer Veranstaltung mit und erwarten dann dass er sich entsprechend normal verhält ? Was ist wenn die Lehrer die Eltern verständigt hätten ? Klar hätten die ihn sofort dort abgeholt. Sobald aber die Klasse wieder beieinander ist hätten sie ihn dort gemobbt und es wäre zur Eskalation gekommen. Du mußt immer mehrere Seiten sehen nicht einfach über Schule urteilen. Ich denke dass sowohl Eltern als auch die Lehrer gehofft haben dass durch diese Veranstaltung der Schüler mehr integriert wird. Das Scheitern konnte aber keiner vorhersehen. Entsprechendes wird auch der Psychologe erläutert haben.
Die Lehrer sind während der Klassenfahrt für alle Schüler verantwortlich. Merkst du eigentlich nicht, dass du hier den Jungen vorverurteilst? Demnach ist das Opfer selbst schuld, prima. Und den Jungen vier Nächte in den Duschraum schlafen zu lassen, welche Signale meinst du sendet dies an die Schüler? Aber egal, ich wollte hier keine Diskussion anregen, sondern rechtliche Hilfe für das Opfer.
Die Jungens bekommen am Abend im Schlafraum Streit, näheres weiß ich nicht
dann frag mal den Jungen wer den Streit angefangen hat. Ich möchte hier keine Schuldzuweisung machen aber falls er sich hier maßgeblich an der Entstehung des Streites beteiligt hat wird es für dich schwer werden gegen die Schule zu klagen. Anscheinend wissen die Eltern Lehrer und der Psychologe mehr was zum Abschmettern der Klage geführt hat.
es geht hier nicht nur um den Streit, sondern um das falsche Handeln der Lehrkräfte die den Jungen vier Nächte in einen Duschraum schlafen ließen und nicht die Eltern informiert haben.
Die Schüler sind in der 6. Klasse vermutlich noch gar nicht strafmündig. Eltern werden aber nicht ersatzweise bestraft, wenn strafunmündige Kinder Mist bauen.
Wenn Du auf Ratschläge dieses "juristischen" Gossen-Niveaus hörst und danach handelst, ist es nur folgerichtig, dass Du scheiterst.
Lerne daraus jetzt, brich dieses Geschwätz hier ab und such den Rat der zuständigen Fachleute auf oder trage die Konsequenzen.
Kassenfahrt (6. Klasse) vor den Ferien fünf Mädchen, fünf Jungen zwei Lehrerinnen.>
Diese Zusammenstellung klingt für mich schon nach Hilfsschule oder sowas in der Richtung.
genau gesagt, war es eine Sonderpädagogischer Schule mit den Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung", dies habe ich eben noch erfahren.
Sonderpädagogischer Schule mit den Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung"
das wirft auf den Sachverhalt ein komplett anderes Bild. Hier müssten die Lehrer bzw Betreuer anders reagieren da sie dafür geschult sind. Bevor sie zu solchem Maßnahmen greifen muß erst von der Heimleitung / Sonderschule entsprechendes beschlossen werden. Die Betreuer können nicht einfach aus freien Stücken einen sozusagen wegsperren. Sobald du genaueres weißt kannste es hier gerne erzählen
Hey, wollte nur kurz zeigen wo dein Bild jetzt ist ;) : https://soundcloud.com/hiphoprecords
Ist ja lustig :) danke für die Info wo es nicht einmal gut ist, also für meinen Anspruch, aber deine Vorgabe war ja auch sehr begrenzt.
ich danke dir, die Sache ist nur die, obwohl die Eltern beide berufstätig sind, sind ihre finanziellen Mittel eingeschränkt, aber ich werde ihnen dies nahelegen. Dazu habe ich wie bereits erwähnt, kommende Woche mit der Mutter einen Termin, weil ich bisher nur mit ihrer Mutter in Kontakt war.