Schulausflug ohne Erlaubnis der Eltern?
Eine befreundete Gymnasiallehrerin ist der Auffassung dass es bei einem ganztägigen Ausflug mit Neuntklässlern in eine andere Stadt (Schüler sind überwiegend 14/15 Jahre alt - Kosten pro Schülerum die fünf Euro) nicht notwendig sei, eine Erlaubnis/Zustimmung der Eltern einzuholen. Wie sieht das rechtlich aus ? Wie sähe es bei einem halbtägigen Ausflug aus ? Ich bin komplett anderer Meinung, wollte mich aber genauer informieren. Ab welchem Alter entfällt die Notwendigkeit eine Erlaubnis einzuholen ?
3 Antworten
Da es sich um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt, muss meiner Meinung nach keine elterliche Erlaubnis eingeholt werden.
Zu meiner Zeit war es so, dass wir zwar teilweise bei derartigen Ausflügen eine Erlaubnis der Eltern brauchten. Da ging es dann aber nicht um die eigentliche Teilnahme. Es ging dann darum, dass wir uns auf dem Ausflug (z.B. in eine nahegelegene Großstadt) auch ohne Aufsicht des Lehrers in Kleingruppen bewegen durften. Wenn einer diese Erlaubnis nicht bekommen hätte, hätte er halt mit dem Lehrer mitgehen müssen.
Ob ein Kind mit darf, entscheiden unter 18 die Erziehungsberechtigten. Schulausflüge sind zwar eine schulische Veranstaltung, wenn ein Kind nicht mitgeht, z.B. weil die Eltern es sich nicht leisten können....... muss es an dem Tag in eine andere Klasse.
Machen bei euch die Eltern Klassenfahrten ? Im Regelfall ist das Sache der Schule ! Denn das ist Unterricht , bei dem die Eltern - so vorhanden - nicht mitspielen .