Haften Eltern für Geldforderungen gegen volljährige Kinder?
wir diskutieren gerade darüber, ob man als Eltern haften muss, wenn das Kind (über 18) mit dem Schokoticket weiter fährt als erlaubt und erwischt wird, Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt und eine Vollstreckungsankündigung vorliegt. Der junge Mann wohnt bei den Eltern, hat kein Einkommen und ist Schüler. Was passiert dann? Bitte nur wirkliche Informationen, keine blöden Sprüche- die klopfen wir selber;)
10 Antworten
Es kommt halt ein Vollstreckungsbescheid und dann wird solange versucht zu vollstrecken bis
a.) Irgentwann erfolgreich vollstreckt wurde
b.) Der Titel in die Vejährung geht (30 Jahre min)
c.) Im Rahmen der Privatinsolvenz Restschuldbefreiung erreicht wurde
d.) Die Bahn auf die Forderung verzichtet (unwarscheinlichster Fall)
Die Eltern haften auf keinen Fall.(Obwohl die wohl bezahlen werden)
Für Geldforderungen der Kinder haftet deren Schuldner! Das sind Ansprüche, die den Kindern alleine zustehen. Falls sie, was ich vermute, Verbindlichkeiten meinen, so haften die volljährigen Kinder dafür alleine, wenn sie auch alleine dazu verpflichtet sind; z.B. aus Krediten aller Art.
Wenn er noch Schüler ist, ist er ja quasi noch von seinen Eltern abhängig....da er aber schon 18 ist, denke ich mal, dass er selber dafür geradestehen muss und eventuell zu Sozialstunden verdonnert wird
nein, die Eltern haften nicht (schon gar nicht, wenn der Bursche über 18 ist) Auch wenn er unter 18 ist, haften die Eltern nicht automatisch (der schöne Spruch "Eltern haften für Ihre Kinder" stimmt so nicht), es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Auch dann haften sie nur aus diesem Grund.
Ich habe der Frage jedoch entnommen, dass schon ein vollstreckbarer Titel vorliegt? Ein Vollstreckungsbescheid? Dann hat er es leider schon weit kommen lassen, denn man hätte bereits dem Mahnbescheid widersprechen können. Siehe zum ganzen Prozedere auch hier: http://www.mahnbescheid.com Ist der Titel erst mal da, sollte dieser jedoch auch auf den Sohn und nicht auf die Eltern lauten und in diesem Fall bietet sich tatsächlich an, die ganze Geschichte mal als Lehre für den Sohn zu benutzen. Sowas hat ja manchmal auch was Gutes.
eltern haften bis das kind 18 ist, denn is es voll geschäftsfähig. danach haften sie nur wenn sie gebürgt haben, das heisst sie zum beispiel bei der bank eine bürgschaft unterschrieben haben