Haare bei Kindern schneiden, strafbar?
Wenn ein Kind, dass in einer Wohngruppe lebt, die Erzieherin fragt ob sie ihr die Haare schneiden kann, kann das dann theoretisch von den Eltern strafrechtlich verfolgt werden?
6 Antworten
Kommt drauf an, wer das Sorgerecht hat.
Da die Eltern es vermutlich nicht mehr haben, ist da auch nichts strafbar.
Wenn die Eltern das Sorgerecht haben, und die Zustimmung nicht geben, natürlich.
Ja, wegen Körperverletzung und weil sie so dumm war, zu tun, was ein Kind verlangt. Klarer Fall von "Dummheit gehört bestraft". Dann gehört sie eigentlich entlassen, das nächste Kind bittet sie sonst, ihm ein Tattoo zu stechen oder nen Schnaps einzuschenken...
Was ist denn das für ein Blödsinn? Erstens sind die von dir nachfolgend genannten Beispiele Tattoo und Alkoholausschank an Kinder absolut nicht vergleichbar (schließlich wachsen Haare wieder und es ist weder gesundheitsschädlich noch prinzipiell verboten, sie abzuschneiden) und zweitens haben auch Kinder schon Persönlichkeitsrechte und können durchaus über manches selbst entscheiden bzw. sollten, vor allem unter den heute anerkannten und erprobten pädagogischen Grundsätzen, manche Dinge mitbestimmen dürfen. Und dazu gehören meiner Meinung (und auch der Meinung vieler anderer Pädagogen) nach auch die Selbstbestimmung der Frisur und die Freiheit, sich selbst für bestimmte Kleidung etc. selbst entscheiden zu dürfen, sofern sie dem Wetter und den Witterungsverhältnissen entsprechen. Die oben dargestellte Einstellung zu bestimmten erzieherischen Aspekten und dazu, was Erzieher im Rahmen ihres Jobs dürfen oder nicht bzw. dass sie entlassen werden sollten, wenn sie auf die Wünsche von Kindern und Jugendlichen eingehen, ist absolut nicht zeitgemäß und eigentlich sogar grundlegend falsch. Ob sie sowas alleine entscheiden dürfen (also ob sie dem Wunsch des Kindes einfach so entsprechen dürfen oder erst noch jemand anderes, wie etwa die Eltern, miteinbeziehen müssen) steht auf einem anderen Blatt und hängt, wie viele das hier schon geschrieben haben, vom Sorgerecht ab. Aber generell ist es richtig und wichtig, auf die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern einzugehen. Was du da schreibst zeugt davon, dass du vom Thema Erziehung keine Ahnung zu haben scheinst. Und ich kann nur hoffen, dass du nicht mit Kindern arbeitest und falls du eigene hast, dass diese außer dir noch andere Bezugspersonen haben, die sich besser auskennen.
Wer ist denn der Erziehungsberechtigte des Kindes? Bei Kindern in Wohngruppen doch oft eher nicht mehr die Eltern, oder?
Haare schneiden ist an sich, ähnlich wie medizinische Behandlungen, erst mal eine Körperverletzung. Die wird erst durch die Einwilligung des Betroffenen straffrei. Bei Kindern müssen entsprechend die Erziehungsberechtigten die Einwilligung geben, weil Kinder halt noch nicht einwilligungsfähig vor dem Gesetz sind (wobei es da durchaus rechtiche Unsicherheiten gibt, weil man älteren Kindern durchaus eine gewisse Entscheidungsfähigkeit zuspricht, aber das beginnt in der Regel frühestens mit 14 Jahren).
Ein Haarschnitt, der gewünscht ist - genau das meine ich ja :). Ist er nicht gewünscht, ist es eine Körperverletzung. Und bei einem 11jährigen Kind bleibt eben die Frage, inwiefern das bereits vom Gesetz die Entscheidungsfähigkeit zugesprochen bekommt, diese Einwilligung zu erteilen. Tendenziell wird die in diesem Alter rechtlich noch nicht dem Kind, sondern nur den Erziehungsberechtigten eingeräumt. Und wenn das Sorgerecht noch bei den leiblichen Eltern liegt, müssten diese eben zustimmen.
Je nach Alter des Kindes (immer eine nützliche Information in solchen Fragen) sollte man einfach vorher Rücksprache mit den Eltern halten . . und "strafrechtlich" lässt sich diesbezüglich auch niemand belangen, sondern höchstens zivilrechtlich.
Ein Haarschnitt, der gewünscht ist, stellt ebenso wenig eine Körperverletzung dar, wie ein verkorkster Haarschnitt. Dinge wie z.B. Haarbruch durch chemische Behandlungen können von Fall zu Fall eine Körperverletzung darstellen.
Selbstverständlich sollte man, je nach Alter des Kindes, vor einem Haarschnitt Rücksprache mit den Elern halten.
Was der Haarschnitt definitiv ist, wenn ihn keine Fachkraft ausführt, das ist der Verstoß gegen die Handwerksordnung . . aber das geht ja auch all denen am Allerwertesten vorbei, die sich z.B. schwarz arbeitenden Kollegen/innen oder Berufsaussteigerinnen privat die Haare schneiden lassen.