Welche Möglichkeit gibt es Vermieter aus der Haftung für einen Spielturm zu nehmen?

4 Antworten

Ich sehe da ein ganzes anderes Problem.

Wie willst Du verhindern, dass auch andere Kinder aus der Nachbarschaft dieses Spielgerät nutzen?

Meines Erachtens kannst Du das nicht.

Und spätestens dann wenn ein Kind aus der Nachbarschaft einen Unfall hat stellt sich die Frage wer für die Verkehrssicherheit des Gerätes verantwortlich ist und demzufolge auch haftet (Betreiberhaftung, abgeleitete Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB). Ich könnte mir vorstellen, dass Du derjenige als Aufsteller des Turmes derjenige bist.

Ich bin kein Jurist aber die denke, diese Frage sollte unbedingt geklärt werden bevor man dieses Risiko eingeht.

Was auch immer ein Spielturm ist ... man kann so etwas ohne Einverständnis des Vermieters nicht aufstellen .. und Nachbarn die erstmal nichts dagegen haben, werden sich spätestens, wen es mal laut wird beschweren ..

außerdem müsste auch rund um die Uhr für Sicherheit gesorgt werden ..

ich würde raten, Unterschriften zu sammeln für einen durch den Vermeiter einzurichtenden Kinderspielplatz in der Wohnanalge - dann sind die Pflichten und die Haftung klar

Keine Ahnung wie das rechtlich ist aber im Zweifel ein Schriftstück aufsetzen aus dem die Sachlage hervorgeht und genau beschrieben ist, dass der Vermieter aus der Haftung raus ist.

ich bin mir nicht sicher, ob man hier einen wirksamen Haftungsausschluss mit dem Vermieter vereinbaren könnte. Aber selbst wenn, wäre das Problem damit nicht gelöst, da ihr als Mieter / Aufsteller dann voll in der Haftung wärt. Auch für einen privat betriebenen "Spielplatz" gelten entsprechende DIN-Vorschriften (hierbei besonders die regelmäßige Wartung zu beachten), wobei öffentlich im Prinzip nur frei zugänglich heisst. Der Spielturm müsste dann prinzipiell umzäunt werden um fremde Kinder von der Benutzung abzuhalten.