Welche Möglichkeit gibt es Vermieter aus der Haftung für einen Spielturm zu nehmen?
Wir wohnen in einem Mietshaus mit vier Parteien und unsere Straße und die nachbarstrasse besteht auch aus solchen Mietshäusern alle mit dem selben Vermieter. Ich habe dort nachgefragt ob wir für unsere zwei Kinder einen Spielturm aufbauen dürfen und sie haben eigentlich nichts dagegen. Das Problem ist das sobald es etwas im Boden verankertes ist es irgendwie zu ihrer Sache wird weil sie dann in die Haftung genommen werden sollte irgendwas passieren. Das kann ich ja verstehen. Also, kennt sich jemand damit aus und weiß wie wir es machen können das der Vermieter nichts mit dem Spielturm zu tun hat????
Freue mich auf eure Antworten, hoffe es hat jemand eine für mich ;)
Sabrina
4 Antworten
Ich sehe da ein ganzes anderes Problem.
Wie willst Du verhindern, dass auch andere Kinder aus der Nachbarschaft dieses Spielgerät nutzen?
Meines Erachtens kannst Du das nicht.
Und spätestens dann wenn ein Kind aus der Nachbarschaft einen Unfall hat stellt sich die Frage wer für die Verkehrssicherheit des Gerätes verantwortlich ist und demzufolge auch haftet (Betreiberhaftung, abgeleitete Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB). Ich könnte mir vorstellen, dass Du derjenige als Aufsteller des Turmes derjenige bist.
Ich bin kein Jurist aber die denke, diese Frage sollte unbedingt geklärt werden bevor man dieses Risiko eingeht.
Was auch immer ein Spielturm ist ... man kann so etwas ohne Einverständnis des Vermieters nicht aufstellen .. und Nachbarn die erstmal nichts dagegen haben, werden sich spätestens, wen es mal laut wird beschweren ..
außerdem müsste auch rund um die Uhr für Sicherheit gesorgt werden ..
ich würde raten, Unterschriften zu sammeln für einen durch den Vermeiter einzurichtenden Kinderspielplatz in der Wohnanalge - dann sind die Pflichten und die Haftung klar
Keine Ahnung wie das rechtlich ist aber im Zweifel ein Schriftstück aufsetzen aus dem die Sachlage hervorgeht und genau beschrieben ist, dass der Vermieter aus der Haftung raus ist.
ich bin mir nicht sicher, ob man hier einen wirksamen Haftungsausschluss mit dem Vermieter vereinbaren könnte. Aber selbst wenn, wäre das Problem damit nicht gelöst, da ihr als Mieter / Aufsteller dann voll in der Haftung wärt. Auch für einen privat betriebenen "Spielplatz" gelten entsprechende DIN-Vorschriften (hierbei besonders die regelmäßige Wartung zu beachten), wobei öffentlich im Prinzip nur frei zugänglich heisst. Der Spielturm müsste dann prinzipiell umzäunt werden um fremde Kinder von der Benutzung abzuhalten.