victorinox rescue tool mit sich führen?
Hi, Meine Frage: Ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr und wollte mir bald das victorinox rescue tool kaufen. Jetzt stellt sich die Frage ob man es überhaupt mitnehmen darf. Denn ich hab ein paar foreneinträge zu diesem messer gelesen und da stand irgendwas davon das man es in deutschland nicht mit sich führen darf. Es wäre schön wenn mir jemand sagen kann ob das stimmt oder ob das blödsinn ist.
6 Antworten
Meine Recherchen haben ergeben das du es privat nicht mitführen darfst, dann gilt es als Waffen nach Gesetz und ist illegal. Sobald du es aber im Dienst mitführst ist es kein Messer mehr sondern ein Arbeitsgerät der Feuerwehr und ist legal.
Also wenn du es im Gerätehaus aufbewarst und es nur mit dir führst, wenn du die Einsatzkleidung trägst ist es legitim, aber alleine der Weg zum Gerätehaus und vom Gerätehaus wieder Heim ist verboten.
Ich nutze meines zum Beispiel beim BRK und führe es dort nur mit, wenn ich mit Bonn 2000 das Haus verlasse.
dann gilt es als Waffen nach Gesetz und ist illegal.
Es gilt nicht als Waffe, es fällt nur unter das Führungsverbot nach § 42a WaffG. Es gibt allerdings meines Wissens auch eine Version des Rescue Tools ohne Einhandklinge.
Danke für die schnelle antwort. Ich werde es ins gerätehaus legen.
Ich kenne zwar das von Dir genannte Teil nicht, aber ich kann Dir sagen, das ALLE Einhändig zu bedienende Messer unter das neue (Verbesserte?? Weil noch sinn und Hirnlosere Waffengesetz) fallen. Aber auch für alle (ausser Springmesser) gilt, wenn Du sie zur Berufsausübung brauchst, ist das führen wärend der Arbeit LEGAL Nach Dienstschluss ILLEGAL. Genau wie JuniorBJ92 schon geschrieben hat. Reine Taschenmesser die mit nur beidhändig zu öffnen sind, sind aber weiterhin LEGAL mit sich zu führen! (Weil mit denen ja niemand verletzt werden kann, gell)
Nicht alle einhändig zu öffnende Messer fallen unter das Führungsverbot, sondern nur solche, die eine Klingenarretierung besitzen. Meiner Meinung nach ist übrigens auch das Führen legaler Springmesser durch die Regelung in § 42a Abs.2 WaffG gedeckt, sofern für das Führen ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Sackmesser sind erlaubt, es sind keine Messer die sich nur mit einer Hand öffnen lassen, die Klingen sind auch nicht feststellbar.
Alle Klappmesser, für die man zum Öffnen beide Hände benötigt, sind legal zu führen, unabhängig davon, ob sie feststellbar sind.
Dieses messer kann man aber mit einer hand öffnen und es ist feststellbar
Warum hats das jetzt zweimal gepostet???
Ähm, doch
Das Rescue Tool ist in den meisten Fällen in der Öffentlichkeit in Ordnung. Zum einen fällt es nicht unter das Waffengesetz, zum anderen ist es auch kein typisches Angriffs-Werkzeug.
Du darfst es natürlich an vielen Orten trotzdem nicht bei Dir führen. Dazu gehören Diskotheken, Stadien und spezielle waffenfreie Zonen.
Siehst Du, genau so sehen das unsere Herren Politiker auch, keine ahnung von garnichts, aber Gesetze erlassen damit der rest der Bevölkerung es auch nicht mehr versteht! Ist ein Messer einhändig zu öffnen ist es (ausser zur Berufsausübung) VERBOTEN
Laut eines Feststellungsbescheides des Bundeskriminalamtes unterliegen Rettungsmesser oder "Rescue-Tools" nicht dem Waffengesetz, wenn sie bestimmte bauliche Merkmle erfüllen. Den Feststellungsbescheid findest du hier: http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20Rettungsmesser,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/030828FbZ20Rettungsmesser.pdf
Der Freistellungsbescheid den Du verlinkt hast, spricht von Rettungsmesser in Form eines Spring- oder eines Fallmessers.
Das Rescue Tool ist keines von beidem. Es ist ein Messer mit einer feststellbaren einhändig zu öffnenden Klinge.
Solange es als Werkzeug geführt wird, also an der Dienstkleidung geht die Sache okay.
Ansonsten gilt es als verbotener Gegenstand und darf nicht geführt werden.
Das kann ja gut sein. Ich habe den Bescheid verlinkt. Daraus sollte man eigentlich wenn man lesen kann selbst erkennen können, ob ein Messer das erfüllt oder nicht. Dann muss man hier nicht jedes Mal nachfragen. ;-)
OK, aber ich verstehe schön langsam garnichts mehr. die einen sagen es ist einhändig zu öffnen und es lässt sich feststellen also ist es eine "Waffe", die anderen sagen es fällt nicht unters waffengesetz und man darf es fei führen. Dieses gesetz ist eigendlich der totale Blödsinn den man kann jemanden wenn man es wolle mit einem einhand messer genauso verletzen wie mit einer zweihandausführung.