Slipjoint Messer führen?
Hallo, ist das Führen von slipjoint Messer legal? Ich habe mir das Böker Plus XS ausgesucht und wollte fragen ob man es in der Öffentlichkeit führen darf. Danke schonmal
5 Antworten
Jep!
Völlig legal zu führen -oder es vor langer Zeit bei uns das bayrische LKA beschrieben hat:
"Damit Einhandmesser überhaupt vom § 42a WaffG erfasst werden, ist es erforderlich, dass die Klingen feststellbar sind. Wird bei einem Messer die Klinge in der geöffneten Stellung lediglich durch eine Feder gehalten (z.B. sog. Slipjoin-Messer, siehe https://www.boker.de/glossar-23.html) und muss zum Einklappen keine Sperrvorrichtung gelöst werden, so unterliegen derartige Messer nicht dem Führverbot."..
Bayerisches Landeskriminalamt, Sachgebiet 207 ( ist zwar von 2016 und einige was da noch drinsteht ist schon wieder überholt aber die Aussage mit dem "feststellen" wurde bis heute nicht geändert)
Das ist dieses Modell richtig?
Dieses Messer darf man nicht in der Öffentlichkeit führen. Es handelt sich um ein Klappmesser, welches sich mit einer Hand öffnen lässt und ist somit verboten. Das Problem ist der Stift am Klingenrücken, wodurch man das Messer mit einer Hand öffnen kann (Einhandmesser). Ohne "Daumenpinn" wäre dieses Messer legal.
Hier ein Beispiel: (so merkwürdig sind unsere Gesetze)
Das obere Messer ist legal. Die Klingenlänge darf max. 12 cm betragen und das Messer lässt sich nur mit zwei Händen aufklappen.
Das untere Messer hat auch einen Daumenpinn und ist somit verboten obwohl die Klinge sogar noch kürzer ist als bei dem oberen Messer.


Ja denn 42a spricht nur von einhändig Feststellbar und nicht von einhändig zu öffnen
Dem Führungsverbot unterliegen Einhandmesser nur dann, wenn sie 'einhändig feststellbar' sind, also eine Arretierung besitzen.
Ja, ist erlaubt. Das genannte Messer ist zwar ein Einhandmesser, aber die Klinge ist nicht feststellbar.