Slipjoint Messer führen?

5 Antworten

Jep!

Völlig legal zu führen -oder es vor langer Zeit bei uns das bayrische LKA beschrieben hat:

"Damit Einhandmesser überhaupt vom § 42a WaffG erfasst werden, ist es erforderlich, dass die Klingen feststellbar sind. Wird bei einem Messer die Klinge in der geöffneten Stellung lediglich durch eine Feder gehalten (z.B. sog. Slipjoin-Messer, siehe https://www.boker.de/glossar-23.html) und muss zum Einklappen keine Sperrvorrichtung gelöst werden, so unterliegen derartige Messer nicht dem Führverbot."..

Bayerisches Landeskriminalamt, Sachgebiet 207 ( ist zwar von 2016 und einige was da noch drinsteht ist schon wieder überholt aber die Aussage mit dem "feststellen" wurde bis heute nicht geändert)

Theonlylegend 
Beitragsersteller
 06.07.2020, 19:55

Danke! Das Messergesetz ist so lächerlich...

Leestigter  06.07.2020, 21:12
@Theonlylegend

Nur für den der die Verordnungen, Virschriften jnd Gesetze nicht versteht..

By the Way - Es gibt kein "Messergesetz", es gibt ein WaffG, WaffVwV, AWaffV, ect..

Was es nicht gibt ist ein Messergesetz, sowas sollte man auch nicht erfinden.

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 21:26
@Theonlylegend

Nö, das Waffengesetz wurde verschärft, da man damit den Leuten vorgaukeln kann, von politischer Seite etwas für die Sicherheit der Mitmenschen getan zu haben. Außerdem ist das für deine Frage egal, denn dein Messer, um das es hier geht, darfst du ja trotz allem führen.

Leestigter  06.07.2020, 22:11
@SuperKuhnibert4

Aber in den "Waffenverbotszonen" die neu eingerichtet werden nur mit bestimmten Erlaubnissen..

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 22:42
@Leestigter

Richtig, da gelten besondere Regeln.

Leestigter  06.07.2020, 22:49
@SuperKuhnibert4

Nicht für uns WBK Besitzer, dadurch wird schon automatisch die Spreu vom Weizen getrennt..

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 23:07
@Leestigter

...und das ist gut so ;-)

Das ist dieses Modell richtig?

Bild zum Beitrag

Dieses Messer darf man nicht in der Öffentlichkeit führen. Es handelt sich um ein Klappmesser, welches sich mit einer Hand öffnen lässt und ist somit verboten. Das Problem ist der Stift am Klingenrücken, wodurch man das Messer mit einer Hand öffnen kann (Einhandmesser). Ohne "Daumenpinn" wäre dieses Messer legal.

Hier ein Beispiel: (so merkwürdig sind unsere Gesetze)

Bild zum Beitrag

Das obere Messer ist legal. Die Klingenlänge darf max. 12 cm betragen und das Messer lässt sich nur mit zwei Händen aufklappen.

Das untere Messer hat auch einen Daumenpinn und ist somit verboten obwohl die Klinge sogar noch kürzer ist als bei dem oberen Messer.

 - (Gesetz, Messer)  - (Gesetz, Messer)
SuperKuhnibert4  06.07.2020, 16:48

Was du schreibst ist Unsinn. Im § 42a WaffG steht "einhändig feststellbar" und nicht "einhändig zu öffnen". Das Messer ist legal zu führen, eben weil es ein Slipjoint ist. Und das mit den 12 cm ist noch einmal mehr Unsinn. Denn das bezieht sich auf Messer mit feststehender Klinge. Bei Klappmessern gibt es keine Begrenzung der Klingenlänge.

Mal ehrlich: Wieso antwortet man, wenn man selbst keine Ahnung hat?

P.S.: Ehe du hier einen Aufriss machst, lies (und verstehe) den § 42a WaffG:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

(so merkwürdig sind unsere Gesetze)

Nicht, wenn man lesen kann.

Zwart  06.07.2020, 17:04
@SuperKuhnibert4

Und das eine Messer ist also weniger gefährlich als das andere? Das ist was ich meine, schon mal darüber nachgedacht? Soviel zur Thematik Waffengesetz.

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 17:09
@Zwart

Das spielt keine Rolle. Fakt ist, dass das Führen eines nicht feststellbaren Einhandmessers erlaubt und das Führen eines feststellbaren Einhandmessers ohne "berechtigtes Interesse" verboten ist. Das steht so im Gesetz, und Gesetze sind nicht immer auf den ersten Blick "logisch".

Zwart  06.07.2020, 17:14
@SuperKuhnibert4

Ja, wer braucht schon logische Gesetze.

Es gibt Leute die sagen Gesetz ist Gesetz also ist das so. Und es gibt Leute die hinterfragen. Ich gehöre nun mal zur zweiten Kategorie. Daher meine Aussage, so merkwürdig sind unsere Gesetze.

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 17:22
@Zwart

Selbstverständlich kann man jedes Gesetz hinterfragen. Nur, was nützt es? Warum darf man ein feststehendes Messer mit maximal 12 cm Klinge führen? Warum nicht beispielsweise 15,75 cm? Wobei ja schon ein Messer mit 2 cm Klinge tödlich sein kann. Und warum ist die Länge bei Klappmessern hingegen nicht begrenzt? Das sind alles Dinge, die man nicht herausfinden wird, egal wie sehr man die Sache hinterfragt. Also muss man halt damit leben so wie es ist.

Leestigter  06.07.2020, 18:42
@Zwart

Du weichst aus -warum änderst du den Gesetzestext ab und lügst hier die Mitleser an, es wären "einhändig zu öffnende" Messer verboten zu führen?

Dass du novh nicht mal kapiert hast, dass es einmal um "feststellbare" und das andere mal um "feststehende" Messer geht, kommt sn Prinlichkrit noch dazu..

Du weist ja nicht mal, was das "oder" bedeztet, man glaubt es kaum!

Lies dich erst mal ein, bevor du bei den Erwachsenen mitreden kannst!

Und lass die kindische Ausrede, du wolltest nur auf die seltsamen Grenzen im WaffG hinweisen, nimmt dir nach der Nummer keiner mehr ab!

Leestigter  06.07.2020, 18:35

So schwer einen einzigen verdammten Satz zu lesen ?- und zu verstehen?

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

(1) Es ist verboten...

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ..zu führen.

Weist du nicht was "feststellbar" bedeutet oder warum schreibst du solchen Blödsinn?

Machst dich hier zum Horst, warum nur?

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 20:10
@Leestigter

Er hat sich ja sogar die Mühe gemacht, Bilder zu posten. Warum man nicht sich vorher mal informiert, um eine wirklich gute Antwort zu geben, erschließt sich mir nicht. Allerdings gibt es ja sogar Polizisten, die das traurigerweise nicht gebacken bekommen.

https://www.messerforum.net/showthread.php?137112-Polizeikontrolle-Sanrenmu-9054-sichergestellt

Ich bin mal gespannt, wann ich wegen meinem "Böker Plus Tactical Pen MPP" mit den Polizeibeamten Ärger bekomme.

14905403  06.07.2020, 18:24

kompletter Unsinn

Ja denn 42a spricht nur von einhändig Feststellbar und nicht von einhändig zu öffnen

Dem Führungsverbot unterliegen Einhandmesser nur dann, wenn sie 'einhändig feststellbar' sind, also eine Arretierung besitzen.

Zwart  06.07.2020, 15:28

Wohl war.

Ich hatte mal auf der Website von Böker nachgeschaut, leider lässt sich das nicht ganz beurteilen. Es gibt Modelle mit interner Arretierung (versteckte Arretierung), vielleicht gehört dieses Messer zu diesen Modellen.

SuperKuhnibert4  06.07.2020, 16:49
@Zwart

Das Messer hat keine Arretierung und ist genau deshalb legal zu führen. Da steht doch dick und fett: "Slipjoint".

Ja, ist erlaubt. Das genannte Messer ist zwar ein Einhandmesser, aber die Klinge ist nicht feststellbar.