Messer schleifen verboten?
Hatte vor einem Bekannten ein Survival-Messer zu schenken, sagte im Laden das ich das Messer kaufen würde aber nur scharf geschliffen der Verkäufer erklärte mir daraufhin das er das lt. Gesetz nicht dürfe (Waffengesetz). bin dann zu einer schleiferei gegangen aber auch dieser wollte das Messer nicht schleifen (gleiche Aussage). Selber scharf schleifen kann man die Messer auch nicht weil man nicht das benötigte Wekzeug (Schleifmaschine hat. Ist es wirklich so das man grosse Messer nur stumpf kaufen darf und man sie nicht scharf schleifen lassen darf? Mick
12 Antworten
Nein, das Schleifen von Messern ist natürlich nicht verboten. Keine Ahnung, woher ein solcher Unfug kommt. Fag' den Verkäufer doch einmal, wo das genau im Waffengesetz steht.
Würdet ihr ein "gebrauchtes", weil geschliffenes Messer als NEU kaufen? Da wird der Hund begraben liegen.
So wie ich das Lese hat er das Messer gekauft und ist auch zu einer Schleiferei gegangen die sich aber weigerte auch rechtlichen Gründen das Teil zu schliefen. Hast du schon mal ein ungeschliffenes Messer gekauft, ich nicht.
Als Sportschütze, da mit Schwarzpulver und allem anderen was als Projektil ein Rohr verlässt, kenne ich mit dem Waffengesetz bestens aus. Aber jede Diskussion mit Dir erübrigt sich, da Du mit Deinem Geburtsdatum noch gar nicht auf dieser WS sein kannst. Der Rest ist Fake.
Hatte das als scherz gedacht Geb.-Dat. 23.02.1974
Messer zu schleifen ist natürlich absolut legal!Ich hätte es dir allerdings auch nicht geschliffen da dadurch selbstverständlich dein Umtauschrecht erlischt. Was machst du wenn es deinem Freund nicht gefällt?? Ich würde es nicht mehr zurücknehmen da es ja "gebraucht" ist. Schenk ihm doch das Schärfen zusätzlich als Option (manche Leute machen das nämlich auch lieber selbst).
Ja das ist so, die sind nur als Deko gedacht. Alles andere wären Waffen.
Nein, die sind auch zur Benutzung gedacht. Solange ein Messer nur einseitig geschliffen ist und auch sonst keine Besonderheiten aufweist ist es schlicht und ergreifend ein Werkzeug und keine Waffe. Die Waffeneigenschaft hat nämlich nichts mit der Länge eines Messers zu tun.
DH!
Immer wieder spaßig zu sehen, wie sich hier zu Fragen des Waffenrechts die geballte Gemeinschaft der Lieschen Müllers in ihrer moralisch überlegenen Einfältigkeit zu Antworten hinreißen läßt, die außer ihrem selbstgebastelten Weltbild keiner gesetzlichen Regelung entsprechen. Richtig lustig wird es dann, wenn sie auch noch auf Gesetze hinweisen oder gar Links posten von denen sie nicht mal ansatzweise wissen, was denn tatsächlich drin steht.
Kleiner Tip: wenn man sich nicht permanent lächerlich machen möchte sollte man sich vielleicht eine Taschenbuchausgabe des Waffenrechts zulegen...., kostet irgendwas um 8€. Darin kann man dann fleißig nach diesem geschliffen/ungeschliffen-Unfug, Handbreit-Klingenlänge-Schwachsinn oder sonstigen hartnäckigen Märchen suchen.
Oder gehts eh nur darum ,Blödsinn einfach nur oft zu wiederholen, damit ihn möglichst viele irgendwann glauben?
Wenn es nach einigen hier geht wäre ich ein gefährlicher Straftäter ich führe doch Tatsächlich ein scharfes Messer bei mir. :-)
DH! Ich kenne auch keine Passus im Waffenrecht der da greifen soll. Den das schleifen müsste ja dann aus dem Messer einen Verboteten gegenstand nach dem Waffenrecht machen.