Welche Kosten fallen an, wenn man ein abrissreifes Haus länger stehen lässt - Neubau...?

3 Antworten

Zahlen kann dir mit den Infos unmöglich jemand geben. Lasse dich weiter beraten von einem Bauleiter in deiner Nähe. Egal was er verlangt - es zahlt sich aus!

hoibahex 
Beitragsersteller
 20.09.2014, 16:28

Danke für eure Antworten schon mal! Ist schon wirklich viel Wichtiges und teilweise Neues dabei!!! Mehr Infos kann ich nicht geben, da es sich dabei um eine theoretische Frage handelt. Wir würden gerne ein möglichst neues Haus mit möglichst viel Grund günstig erwerben (naiv ich weiß - daher die Überlegung über diesen Umweg ans Ziel zu kommen) Häufig werden bei uns in der Umgebung (Bayern) alte Höfe verkauft. Bei diesen alten Häusern wäre es meist nicht sinnvoll, langfristig zu investieren - was aber nicht heißt, dass diese schon kurz vor dem Zusammenfallen sind - abbruchreif ist da wohl ziemlich unglücklich gewählt. Eine nachträgliche Zweckentfremdung des alten Gebäudes wäre wohl sich nicht kostengünstiger, oder? Also zB als Lagerflächen etc.

pharao1961  20.09.2014, 16:34
@hoibahex

Weiß ich nicht... Euer Vorhaben ist sicher kein "Umweg" sondern ganz normale Planung. Aber wie gesagt, sucht euch einen "alten Hasen" der nicht nur die Schulbank kennt. Wenn ihr dem für die Beratung (ich sage mal) 1.500 € zahlt, wird er euch diesen Betrag 10-fach einsparen an anderer Stelle.

das kommt darauf an, ob mit dem abbruchreifen und dem neuen haus das grundstück nicht überbaut ist.

zum anderen ist ein altes abbruchreifes haus sehr relativ, das kann alles sein, auch das es grosszügig abgesperrt werden muss oder es sogar eine aufforderung gibt, das haus abzureissen.

der abbruch ksotet unterschiedlich, je nach grösse, materialiene...

Abbrüche darf man nur mit Baugenehmigung vollziehen; die ist drei Jahre gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Abbrucharbeiten dürfen nach allen Landesbauordnungen nur von "Fachfirmen" ausgeführt werden; Eigenhilfe ist unzulässig.

Abbruchreife Häuser müssen vom Eigentümer gesichert werden; d.h. niemand darf es auch mit Gewalt nicht betreten können und einstürzende Bauteile dürfen niemanden gefährden. Zumindest ist deshalb der Einsturzbereich dauerhaft zu um wehren. Das kostet Geld.

Die Brand- und Haftpflichtversicherungen nehmen bei Leerstand mehr Gebühren. Steuer und Anschlussgebühren bleiben unverändert.