Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?
Guten Tag liebe Community,
Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:
Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?
Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?
2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?
Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.
Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?
Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!
8 Antworten
Dein Freund kann Widerspruch einlegen und diesen mit besonderer Härte wegen seiner jetzigen Situation begründen (Prüfung). Das dürfte die einzige Chance sein, die allerdings trotzdem ziemlich niedrig ist. Probieren sollte er es auf jeden Fall.
Ansonsten ist es rechtens die Wohnung für die Tochter zu kündigen, auch wenn diese schon erwachsen ist.
Das ist kein Härtegrund.
Zu 1: Jein
Der Grund hätte schon im Kündigungsschreiben selbst stehen müssen. Nachreichen des Grundes kann u. U. rechtens sein, kam aber hier aus meiner Sicht einige Stunden zu späte (deutlich nach postüblicher Zustellzeit), so das die Kündigungsfrist erst mit dem 1.1.16 beginnt.
Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?
2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?
Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.
Ja, ja und noch mal ja.
Das Mietrecht kennt keine Azubis, nur Mieter.
Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?
Ja, der Kündigung, da sie für ihn eine besondere Härte bedeutet, widersprechen bzw. die Kündigung an sich erst mal fachlich prüfen lassen.
Vielen dank :)
Er soll doch bei eine Anzeige starten http://www.wg-gesucht.de/ oder auch bei Kleinanzeigen/Immobilien, ebay. Sicher wird er ein Zimmer finden und wenn es in einer kleinen Pension ist, die auch mal um eine monatliche Miete verhandeln lassen so wie z.b. Monteurzimmer. Gibt es auch einen Link bzw. mehrere im Netz. lg
Ja, leider kann deinem Freund gekündigt werden, obwohl es für ihn gerade ein sehr ungünstiger Zeitpunkt ist. Die studierende Tochter zählt unter Eigenbedarf, so dass auch mit dem Argument die Kündigung nicht zu verhindern ist. Dass der Vermieter sich während der Mietzeit nicht richtig verhalten hat, steht auf einem anderen Blatt und kann die Kündigung auch nicht aufhalten. Deinem Freund wird nichts übrig bleiben, als eine neue Wohnung zu suchen.
Es gibt im Gesetz keinen besonderen Schutz fuer Azubis im Mietrecht. Warum auch. Fuer ihn gilt die gleiche Kuendigungszeit wie fuer alle anderen auch. Dass er in der jetzigen Phase etwas mehr Stress hat, ist klar, aber die hat jeder, der Vollzeit arbeitet und nebenbei noch andere Dinge erledigen muss, auch. Da koennte man am Ende ja keinem kuendigen, weil man dann ja jeden gerecht werden muesste, man duerfte keinen alleinerziehende kuendigen und keine Familien mit kleinen Kindern und keine alten Leute, keine psychisch kranken und keine gestressten Leute usw.
Ob man gegen die Kuendigung erfolgreich vorgehen kann oder sie wenigstens hinauszoegern kann, kann ihm nur ein Anwalt oder der Mieterverein genau sagen, da wird er sich dann halt Zeit dafuer nehmen muessen. Eigenbedarf ist es mit der Tochter auf alle Faelle, egal, ob die unabhaengig ist oder nicht. Ob in dem Fall speziell noch was zu machen ist, kann nur ein Anwalt klaeren. Man koennte pruefen, ob die Tochter wirklich einziehen will oder der Grund nur vorgeschoben ist.