Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

8 Antworten

Dein Freund kann Widerspruch einlegen und diesen mit besonderer Härte wegen seiner jetzigen Situation begründen (Prüfung). Das dürfte die einzige Chance sein, die allerdings trotzdem ziemlich niedrig ist. Probieren sollte er es auf jeden Fall.

Ansonsten ist es rechtens die Wohnung für die Tochter zu kündigen, auch wenn diese schon erwachsen ist.

bwhoch2  04.12.2015, 12:36

Das ist kein Härtegrund.

Zu 1: Jein

Der Grund hätte schon im Kündigungsschreiben selbst stehen müssen. Nachreichen des Grundes kann u. U. rechtens sein, kam aber hier aus meiner Sicht einige Stunden zu späte (deutlich nach postüblicher Zustellzeit), so das die Kündigungsfrist erst mit dem 1.1.16 beginnt.


Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

Ja, ja und noch mal ja.

Das Mietrecht kennt keine Azubis, nur Mieter.

Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Ja, der Kündigung, da sie für ihn eine besondere Härte bedeutet, widersprechen bzw. die Kündigung an sich erst mal fachlich prüfen lassen.



blackwolf90 
Beitragsersteller
 04.12.2015, 09:15

Vielen dank :)

Er soll doch bei eine Anzeige starten http://www.wg-gesucht.de/ oder auch bei Kleinanzeigen/Immobilien, ebay. Sicher wird er ein Zimmer finden und wenn es in einer kleinen Pension ist, die auch mal um eine monatliche Miete verhandeln lassen so wie z.b. Monteurzimmer. Gibt es auch einen Link bzw. mehrere im Netz. lg

Ja, leider kann deinem Freund gekündigt werden, obwohl es für ihn gerade ein sehr ungünstiger Zeitpunkt ist. Die studierende Tochter zählt unter Eigenbedarf, so dass auch mit dem Argument die Kündigung nicht zu verhindern ist. Dass der Vermieter sich während der Mietzeit nicht richtig verhalten hat, steht auf einem anderen Blatt und kann die Kündigung auch nicht aufhalten. Deinem Freund wird nichts übrig bleiben, als eine neue Wohnung zu suchen.

Es gibt im Gesetz keinen besonderen Schutz fuer Azubis im Mietrecht. Warum auch. Fuer ihn gilt die gleiche Kuendigungszeit wie fuer alle anderen auch. Dass er in der jetzigen Phase etwas mehr Stress hat, ist klar, aber die hat jeder, der Vollzeit arbeitet und nebenbei noch andere Dinge erledigen muss, auch. Da koennte man am Ende ja keinem kuendigen, weil man dann ja jeden gerecht werden muesste, man duerfte keinen alleinerziehende kuendigen und keine Familien mit kleinen Kindern und keine alten Leute, keine psychisch kranken und keine gestressten Leute usw.

Ob man gegen die Kuendigung erfolgreich vorgehen kann oder sie wenigstens hinauszoegern kann, kann ihm nur ein Anwalt oder der Mieterverein genau sagen, da wird er sich dann halt Zeit dafuer nehmen muessen. Eigenbedarf ist es mit der Tochter auf alle Faelle, egal, ob die unabhaengig ist oder nicht. Ob in dem Fall speziell noch was zu machen ist, kann nur ein Anwalt klaeren. Man koennte pruefen, ob die Tochter wirklich einziehen will oder der Grund nur vorgeschoben ist.