Welche Fristen muss man beachten um einen Unfallschaden privat zu regeln?
Ich habe vor ein paar Tagen einen Außenspiegel abgefahren. Die Polizei war vor Ort und hat den Vorfall aufgenommen. Der Geschädigte hat ein Gutachten machen lassen (300 Euro) und mich gefragt ob wir es ohne Versicherung regeln wollen. Ich war damit einverstanden und habe Vorgeschlagen das ich ihm das Geld gebe und er mir ein Einigungsprotokoll unterzeichnet. Er wollte jetzt aber doch erst noch die Reperatur abwarten und erst wenn er eine Rechnung hat wieder auf mich zukommen. Bis das ganze erledigt ist wird über eine Woche vergehen. Soweit ich weiß müsste ich mich innerhalb der ersten Woche bei der Versicherung melden.
Angenommen die Rechnung fällt jetzt doppelt oder dreimal so hoch aus. Habe ich dann noch die Möglichkeit das die Versicherung einspringt oder muss ich dann die Kosten auf jeden Fall selbst tragen da ich mich nicht innerhalb der ersten Woche gemeldet habe.
6 Antworten
Du kannst den Schaden auch vorsorglich melden, um die Frist zu wahren. Der Schaden ist dann zwar aktenkundig, aber wenn die Versicherung nichts bezahlt, wirst Du auch nicht hochgestuft.
Wenn Du keinen totalen Billigtarif hast, bietet die Versicherung in der Regel auch an, einen Schaden zurückzukaufen. In dem Fall reguliert die Versicherung den Schaden wie gewohnt. Um dann die Hochstufung zur nächsten Hauptfälligkeit (i.d.R. 1.1.17) zu vermeiden, erstattest Du der Versicherung den Betrag zurück.
Damit kannst Du die finanzielle Belastung zeitlich nach hinten schieben und sollte der Betrag doch höher sein, dann brauchst Du nichts weiter veranlassen, sondern kaufst den Schaden einfach nicht zurück.
Ohne eine genauere Begründung finde ich Ihren Kommentar sehr schwach. Vor allem da Sie als Versicherungsfachmann sicherlich daran interessiert sind teure Versicherungen zu verkaufen.
In der Regel sind die Meldefristen für die eigene Versicherung eine Woche, für die gegnerische Versicherung zwei Wochen.
Generell gilt Schadensersatz in voller Höhe nach § 823 BGB.
Schäden unter ca. 1.000 Euro sollte man fast immer selber übernehmen und nicht über die Versicherung laufen lassen, wenn man deswegen hochgestuft wird. Genau kann man sich das vom eigenen Versicherungsmenschen ausrechnen lassen.
Ach ja...eine Unfallversciherung wird bei dir nicht aufkommen. Es betrifft die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherung ist natürlich falsch. Leider kann man das Thema nachträglich nicht mehr ändern.
Ich kann das schon und hab ich auch getan.
Melde den Schaden vorsorglich Deiner Versicherung und entscheide nach Rechnungszugang, ob Du diesen Schaden aus eigener Tasche bezahlen möchtest.
Bei den Dir vorab angekündigten Kosten wird es sich wohl um einen Kostenvoranschlag handeln und nicht um ein Gutachten.
Melde den Schaden deiner Versicherung und lass ihn auch zunächst darüber laufen. Zurückzahlen kannst du ihn dann immer noch.
Der Vorteil ist, dass du dann an die Versicherung nur die Reparaturkosten erstatten musst.
Die Gutachterkosten zahlt zwar auch die Versicherung, aber die werden in der Regel bei der Rückstufung nicht berücksichtigt.
Generell stimme ich dir zu.
Jedoch kann es dann schon sein, dass man beim Rückkauf des Schadens deutlich mehr bezahlen muss, als wenn man den Schaden komplett ohne Versicherung bezahlt.
Aber, das muss der Schädiger selber entscheiden.
Sorry - aber ich bin weder der Meinung von dir noch von Kim.
Solche Schäden, wenn der Geschädigte erst mal eine Rechnung abwartet, sollte man generell seiner Kfz-Versicherung melden.
Man hat dann immer noch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu übernehmen. Bedeutet die gesamten Kosten einschließlich eines erforderlichen Gutachtens.
Welche Fristen muss man beachten um einen Unfallschaden privat zu regeln?
Diese Frage solltest du deinem Online-Versicherer stellen!
Der ist dir mit Sicherheit auch behilflich!
Einen Versicherungsvermittler benötigst du ja nicht!
Ich habe einen Billigtarif. Anrufen kostet mich schon 49 Cent pro Minute.