Abgebrochener Spiegel am Auto. Was ist zuständig, Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung?
Hallo zusammen.
Mir hat jemand den rechten Aussenspiegel an meinem Auto abgefahren. Welche Versicherung ist dafür zuständig? Bei der Teilkasko habe ich 150€ Selbstbeteiligung,bei der Vollkaskoversicherung 300€. Dann habe ich noch einen Hagelschaden vom letzten Jahr, Voll- oder Teilkasko?
Wäre schön, könnte mir jemand antworten, der sich auskennt.
LG
9 Antworten
Für den Spiegel die Haftpflicht des Unfallgegners.
Wenn dieser nicht auffindbar ist und du deine Kasko in Anspruch nehmen willst, wird es ein bisschen kompliziert. Für den Glasschaden ist die Teilkasko zuständig. Fürs Gehäuse eigentlich die Vollkasko, manchmal wird das aber über die Teilkasko mit reguliert...
Hagel ist Teilkasko, wobei dieser Schaden sofort zu melden gewesen wäre. Hier wirst du kaum noch eine Chance auf Erstattung haben. Warum hast du dich da nicht sofort drum gekümmert?
Wie dem auch sei: Kontaktiere deinen Versicherungsvermittler, der unterstützt dich hier.
Wenn nur das Glas beschädigt ist, aber einzeln nicht ausgetauscht werden kann, wird üblicherweise der ganze Spiegel über TK reguliert.
Wenn aber (wie hier zu vermuten) auch das Gehäuse beschädigt ist, könnte dies schwieriger werden.
Eigentlich wäre die Haftpflicht des Unfallgegners zuständig. Hat dieser sich aus dem Staub gemacht, springt deine Kasko ein. Teilkasko ersetzt allerdings nur den Glasschaden. Das Spiegelgehäuse übernimmt nur die Vollkasko.
Bei mir hat die Teilkasko vor Jahren den kompletten Spiegel übernommen, da es als "Einheit" gegolten hat.
Vielleicht aber auch einfach nur eine kulante Versicherung.
Gruß Michael
Du kannst auch deinen Versicherungsmakler fragen, der wird dir auch eine Antwort geben können.
Vorfall der Polizei gemeldet?
Beschädigung durch unbekannt Dritte ist immer Vollkasko. Also 300 € SB und die Rückstufung.
Den Spiegel wirst du wohl selber tragen müssen, da die Rückstufung und die SB den Schaden toppen werden.
Hagel vom letzten Jahr! Du solltest wirklich dir eine Beratung einholen. Dringend!
Wenn das Glas kaputt ist, dann ist diie Teilkaskodeckung (in Vollkasko integriert) verpflichtet zu regulieren abzüglich Selbstbeteiligung.
Das Gehäuse zahlt die Vollkasko (der Vertrag wird dann aber zurückgestuft) und du musst deine Selbstbeteiligung bezahlen.
Falls es den Spiegel nicht extra gibt und er kaputt ist, dann bezahlt die Teilkasko den gesamten Spiegel.
Wenn der ganze Spiegel fehlt, dann musst du eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen und diese Meldung der Versicherung geben. Diebstahl ist über die Teilkaskoversicherung gedeckt.
Voraussetzung für die Regulierung über die Teilkasko ist Glasbruch oder Diebstahl.
Du kannst einen Vollkaskoschaden nicht mehr zurückzahlen. Also vor Meldung gut überlegen.
Haftpflichtschaden ist ein Schaden gegenüber Dritten und kommt in deinem Fall nicht zum Tragen.
Bei mir hat die Teilkasko vor Jahren den kompletten Spiegel übernommen, da es als "Einheit" gegolten hat.
Vielleicht aber auch einfach nur eine kulante Versicherung.
Gruß Michael
dann gibt es das Glas nicht separat. In den Bedingungen steht "Glasbruch".
Wenn Vollkasko = 2 Schäden = 2 X SB + 2 X SF -Hochstufung
Ansonsten es gelten ehedem die AKB:
http://www.kfz-versicherungen.com/rechtliches-rund-um-den-vertrag/geltendmachung-von-anspruechen/
Etwas anders verhält es sich mit Ansprüchen gegen die eigene Versicherung. Gemäß E.1.1 AKB 2008 ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, jedes (potenzielle) Schadenereignis binnen einer Woche anzuzeigen.
Ergo kein Schadenersatzanspruch.
Bei mir hat die Teilkasko vor Jahren den kompletten Spiegel übernommen, da es als "Einheit" gegolten hat.
Vielleicht aber auch einfach nur eine kulante Versicherung.
Gruß Michael