Spiegel abgefahren und nun? Kostenübernahme durch Gegner?
Hallöchen :)
Mir wurde heute der linke Außenspiegel abgefahren (hatte geparkt an der Straße, wie jedesmal und alle anderen auch ). Ich habe ordentlich geparkt und es handelt sich um eine 3. Spur die so gut wie immer beparkt wird vor meiner Schule. Naja nun hat es mich halt getroffen und wenigstens hatte ich auch einen Zettel von der Polizei an der Frontscheibe.
Meine Fragen dazu nun:
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Der Unfallgegner muss ja bekanntlich den Schaden bezahlen, da ich so mit dem Auto nicht fahren darf, möchte ich das natürlich so schnell wie möglich repariert haben. Ein Freund meinte jedoch man müsse erst den Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu der gegnerischen Versicherung schicken, die müssten das genehmigen und dann düfte ich das erst reparieren. Stimmt das ? Oder kann ich es auch gleich reparieren lassen und dann nur die Rechnung einschicken und das Geld dann wieder bekommen?
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Mein Freund ist KFZ-Mechatroniker, er könnte den Spiegel also auch reparieren. WIe regelt man das dann aber mit dem Gegner? Kaufpreis des Teils und pauschal einen Preis für die aufgewendete Arbeit ?
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Muss der Unfallgegner mir dann auch meine Kosten erstatten für das Bahn fahren? Ich habe keine Monatsfahrkarte und brauch mein Auto jeden Tag bei einer Fahrkarte die mittlerweile 2,60€ pro fahrt (2h) hin und rück wären das 5,20€ pro Tag was für mich als Bafögler :D wirklich viel ist.
Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich :)
3 Antworten
Du brauchst nicht erst einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ich würde dir aber empfehlen bei der Versicherung anzurufen und das dort abzuklären. Denn ich weiß nicht, ob du für deinen Freund Stundenlohn bezahlt bekommst, es sei denn er macht es offiziell in der Werkstatt wo er arbeitet und rechnet es dort ab. Abgesehen davon, wenn die Gegenseite übernimmt, dann mach dir keinen Kopf wegen der Höhe der Rechnung. Du kannst dir für den Ausfall entweder ein Leihauto nehmen oder dir den Nutzungsausfall auszahlen lassen. Aber auch hier musst du vorher abklären, welches Auto du dir leihen könntest.
Für einen Spiegel brauchst du natürlich nicht extra zu einem Gutachter. Da du ja tatsächlich ohne nicht fahren darfst, käme dann ja auch noch Nutzungsausfall dazu. Das würde der Schadensminderungspflicht widersprechen.
Selbstverständlich kannst du einen neuen Spiel anbauen lassen. Sonst müsstest du ja tatsächlich das Auto stehen lassen. Die Fahrt direkt zur Werkstatt darfst du auch unternehmen, bist aber zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.
ich bin für Punkt 2! Die Fahrkosten kannst du bei seiner Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung geltend machen.
Also darf ich den VORHER reparieren lassen und dann nachträglich die Kosten erstatten? Was wäre wenn die gegnerische Versicherung dies ablehnt, dann bleibe ich ja auf den Kosten sitzen