Rücktritt von Abtretungserklärung möglich?
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit sowas aus: Kurz zum Fall: Im Glauben meine Versicherung zahlt mir einen Schaden (Außenspiegel wurde abgefahren) habe ich in einer KfZ-Verkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben.
Nun zahlt die Versicherung doch nicht (weil "Beschädigung" statt "Diebstahl" vorliegt und ich wollte den Auftrag dort stornieren. Das geht nun anscheinend nicht da ich unterschrieben habe und daraufhin die Teile bestellt wurden. Hab ich ne Chance aus der Nummer rauszukommen ? Bin ja von anderen Voraussetzungen ausgegangen als ich unterschrieben habe..... Liebe Grüße
4 Antworten
Die Abtretung setzt einen Anspruch voraus. Hier den Anspruch gegen den Versicherer.
Wenn der Anspruch entfällt, müssen Sie von der Abtretung zurücktreten, weil der Rechtsgrund entfallen ist.
Für den Fall, dass die Werkstand ein Stornierungsentgelt haben möchte, weil Sie die Sachen beim Zulieferer bestellt hat, sollten Sie darauf verweisen, dass die Sache in der Regel vom Lieferanten zurückgenommen werden.
Sie sollten aber überlegen, ob Sie die Reparatur doch vornehmen lassen und die Werkstatt rechnen nicht auf Grundlage der spezifischen Sätze für Versicherungen ab. Das ist in der Regel preiswerter. Sie können dann immer noch das Glas des Spiegels über Teilkasko bei Versicherer geltend machen, vorausgesetzt, Sie haben in TK keinen Selbstbehalt.
Richtig, du ärgerst dich über die Versicherung - wenn schon, dann hast du dich auch an dieser schadlos zu halten. Mit der Werkstatt bleibt dein Vertrag über die Reparatur - wie schon im anderen Forum angedeutet ;) - weiter bestehen.
Das geht aber aus Ihrer Frage nicht hervor.
Hallo liebe moonlightlady20,
hast du denn keine Teilkaskoversicherung? Bei Glasbruch des Spiegels bekommst du wenigstens ein Teil erstattet - abzüglich einer evtl. Selbstbeteiligung! Reparieren mußt du den Spiegel ja eh' - du kannst ja nicht ohne Spiegel bzw. mit defektem Spiegel in der Gegend rumfahren!?
Gruß siola55
Naja, reparieren lassen musst du den Schaden ja ohnehin, denn ohne Außenspiegel darfst du ja nicht fahren.
Ja da es Ersatzteile sind kann die Werkstatt sie zurückgeben. Spreche bei der Werkstatt mal mit dem Meister.
Der Rechtsgrund ist ja nicht entfallen. Die Versicherung zahlt - aber nur das Glas (weil es Beschädigung war und kein Diebstahl) Ich müsste dann 150€ SB zahlen und die ganzen anderen Kosten. Die meisten Teile sind ja aus Kunststoff......
Was mich ärgert ist, dass die Versicherung mir erst schriftlich zugesagt hat, den kompletten Schaden zu übernehmen. Deswegen hab ich ja unterschrieben - sonst hätte ich das ja gar nicht gemacht.
Und am nächsten Tag hieß es dann "nein, wir zahlen doch nicht"
Die Werkstatt sagt sie kann die Teile nur mit einem Aufschlag von 40% wieder zurückgeben......