Welche Betriebskosten müssen weitergezahlt werden, wenn man vor Ablauf der Kündigung schon weg ist?
Meine Freundin hat ihre Wohnung auf 31.8. gekündigt, ist aber schon über zwei Monate vorher ausgezogen. Welche Betriebskosten muss sie in den letzten beiden Monaten noch bezahlen, wenn sie nachweislich nicht mehr in der in der Wohnung wohnt (ist schon umgemeldet)? Die Wohnung wird vor Ablauf der Kündigungsfrist auch von niemandem bezogen. Wir sehen aber hier im Mietvertrag ein paar Posten, bei denen uns das nicht ganz klar ist- Hauswart zum Beispiel. Kennt sich da jemand aus?
14 Antworten
Sorry, Deine Freundin muss wohl alle Betriebs- kosten bis zur Beendigung des Mietvertrages bezahlen. Auch wenn sie dort nicht mehr wohnt. Stell Dir vor du wärst 3 Monate zur Kur o.ä. Dann müsstest Du doch auch die Nebenkosten bezahlen, auch wenn Du nicht anwesend bist. Steht die Wohnung nach Ablauf leer bis zu einer Neuvermietung, zahlt der Eigentümer die Nebenkosten.
LG
wenn sie zum 31.08. gekündigt hat, muß sie auch solange die Betriebskosten bezahlen, egal wann sie vorher ausgezogen ist. Zu den Betriebskosten gehören z.B. Müllabfuhr, Hausmeister (wenn einer da ist), Grundsteuer, Versicherungen, Kaminkehrer, Hausstrom. Strom- und Gas muß sie auch solange bezahlen, da ja erst ab 31.08. der Vermieter bzw. der Mieter für den Grundpreis bzw. den Verbrauch aufkommen muß.
solange der Mietvertrag läuft muss sie auch die Nebenkosten tragen (31.08.)
Sie muss alle bezahlen, wenn sie nicht mehr da wohnt, werden nur die niedriger ausfallen, die verbrauchsabhängig sind. Der Hausmeister muss ja arbeiten und bezahlt werden, obwohl sie nicht mehr da ist. Das macht keinen Unterschied.
Sie muss alle Nebenkosten weiterbezahlen. Der Vertrag läuft ja ganz normal weiter.