Kleinunternehmer Rechnung - Wird Rabatt steuerlich beachtet?
Hallo, ich als Kleinunternehmer möchte eine Rechnung erstellen und dem Kunden 10% Rabatt auf diese Rechnung erteilen. Somit verringert sich ja nun rechnerisch der Nettowert und der Bruttowert. Meine Frage ist nun, ob diese 10% Rabatt in irgendeiner Form steuerlich weitergegeben wird oder nicht. Bei der USt.-Voranmeldung gibt man ja den Nettobetrag an. Ist es da nun wichtig, dass der Preis ohne Rabatt höher gewesen wäre ?
Also, gebe ich bei der Steuer weiterhin einfach die Netto- und Steuerbeträge wie gewohnt an, oder muss der gewährte Rabatt extra aufgeführt werden?
3 Antworten
Steuerlich wird immer der tatsächliche Rechnungsbetrag als Einnahme verzeichnet, zumindest so lange, wie es sich bei einem gewährten Rabatt, oder allgemeiner formuliert Preisnachlass um branchenübliche Nachlässe handelt. - In deinem Fall also ohne Bedenken.
Wichtig ist nur, dass der tatsächliche Preis aus der Rechnung ersichtlich ist.
Auch die Umsatzsteuer wird nur auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag, den Nettobetrag erhoben. Rabatte müssen nicht in der Steuererklärung extra erwähnt werden. - Sie fließen ja über den Nettorechnungsbetrag in jede Steuererklärung ein.
Danke für den Stern!
Ok, also heißt das nun, ich habe z.B. als Rechnungsbetrag:
100€ netto, wären ja 119€ brutto bei 10% Rabatt dann 90€ netto und 107,10€ brutto
Auf der Rechnung steht dann
Einzelpreis + Gesamtpreis = Zwischensumme 100€ - 10% Gesamtrabatt = 90€ zuzügl. Steuer 17,10€ = 107,10€ Gesamtbetrag
Und in der Steuer wird nun lediglich die 90€ netto (107,10€ brutto) angegeben.
Die 100€ Ausgangspreis finden keinerlei Beachtung durch die Steuer, sind lediglich für mich rein informativ, das es der Ausgangspreis war ?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nimmst und USt in Rechnung stellst und abführst, verringert der Rabatt auf den Nettopreis auch die Steuer.
Bsp. Nettorechnungspreis 55€ minus 10% Rabatt = 50€ zzgl. 19%MwSt (9,50€) = Bruttorechnungsbetrag 59,50€.
Rabatte müssen nicht in der USt-VA aufgeführt werden. Sie gehen ja aus der Buchhaltung hervor (hoffe ich;-))