Welche Anfahrtszeiten sind fr einen Arbeitnehmer zumutbar?
Hallo Leute! Zuim Anfang ich mag meinen Arbeitsstelle... Mein Chef hat mich in eine andere Zweigstelle versetzt, die von meinem Wohnort doch sehr weit weg ist... Durch eine Körperliche Behinderung (Augen) darf ich nicht mehr Auto fahren... Also ich fahre also 90 Minuten zur Arbeit hin und auch 90 Minuten zurück... Wenn ich in der Frühschicht bin muss ich um 03:30 aufstehen, damit ich um 06:00 anfangen kann... Wenn ich um 13:30 anfange muss ich hier um 12:00 los... Wenn ich um 15:00 anfange komme ich am Abend nicht mehr nach Hause, weil da hinten in der Pampa die Busse nur bis 22:00 fahren Also sind 90 Minuten Fahrtzeit für einen Arbeitnehmer zuzumute?,Diese Zeit wird ja nicht bezahlt Ich habe auch noch ein Leben neben der Arbeit, und der Haussegen hängt sehr schief... Weil ich soll da 6 Monate bleiben, und das würde mein Leben sehr beeinträchtigem
7 Antworten
Schau mal:
Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt
mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs
Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit
von sechs Stunden und weniger anzusehen.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/zumutbare_entfernung
Wenn ich das richtig interpretiere, ist Dein Arbeitsweg zu lang. Und wenn Du abends nicht mehr nach Hause kommst, ist das natürlich blöd.
Du solltest noch mal mit dem Chef reden.
Ich habe selbst eine starke Sehbehinderung bzw. bin inzwischen blind. Und mir wurde erzählt, dass unter gewissen Umständen auch die Fahrt mit einem Taxi finanziert wird.
Da solltest du dich bei deinem zuständigen Integrationsamt nochmal informieren. Vielleicht bist du ja auch in einem Blindenverein. Die haben auch immer eine Rechtsberatung. Die ist zwar nicht so gut, aber erstmal besser als nix.
Hallo JoshiSan,
da hilft in erster Linie mal ein Blick in deinen Arbeitsvertrag. Darin müsste vereinbart sein, wo Du Dein Arbeitsort ist. In der Regel steht da nicht ausdrücklich eine Stadt ausgeschrieben, schon gar nicht, wenn der Betrieb bereits zu Deiner Einstellung über Zweigstellen verfügte. Dann steht da oft, dass Du Dich auch bereit erklärst dort zu arbeiten.
Selbst wenn nicht, dann wird der Ort wahrscheinlich nicht konkret genannt, so dass der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen kann. Dagegen kannst Du kaum etwas unternehmen. Nur in sehr seltenen Fällen kann man dagegen vorgehen, wenn die betrieblichen Erfordernisse für die Versetzung so nichtig sind und den Interessen des Arbeitnehmers elementar entgegen stehen (beispielsweise wenn jemand in Elternteilzeit ist und der ans andere Ende der Republik versetzt wird. Da passt das mit der Elternzeit nicht so richtig zusammen.)
In jedem Fall müsstest Du es vor Gericht auskämpfen, wenn sich dein Arbeitgeber nicht bewegt und wenn Du Pech hast, dauert das länger als der Aufenthalt in der Zweigstelle. Von daher würde ich mit Deinem Chef sprechen und fragen, ob er es nicht vielleicht anders organisieren kann, oder versuchen eine Fahrgemeinschaft zu bilden, oder es irgendwie anders regeln.
Viel Erfolg und beste Grüße
DatSchoof
Also erstmal ja es ist zumutbar. Fraglich wäre ob eine Versetzung lt. deinen Arbeitsvertrag möglich ist. Davon gehe ich erstmal aus. Du kannst also wahrscheinlich nur nochmal mit deinem Chef sprechen. Oder du organisierst die eine Mitfahrgelegenheit. Und wenn alles nichts hilft, musst du halt für dich überlegen ob du das so weiter machen willst.
1,5h arbeitsweg ist durchaus zumutbar. außerdem ist das dich nur für eine begrenzte zeit, also ein ende absehbar. warum hängt der haussegen schief?
allerdings kannst du mal abklären, ob aufgrund deiner behinderung keine frühere rückversetzung möglich ist.