Darf ein Arbeitnehmer in der Mittagspause nach Hause fahren?
Hallo zusammen. Bin zwar auch ein Arbeitnehmer, aber noch in Ausbildung. Bei uns darf man 1 Stunde von 11:00:12:00 Mittagspause machen. Wenn ich dort essen gehe, wo ich es immer mache, dann brauche ich nie mehr als 45 Minuten. Ich müsste heute bei der Bank in meinem Heimatort etwas abholen. Wenn ich das nicht zu Mittag mache, dann geht es erst wieder am Montag, weil ich zu lange arbeiten muss. Naja, hier die Frage: Darf ich in der Mittsgspause machen, was ich will und mit dem Auto in meinen Heimatort fahren? Oder geht es den AG etwas an, was der AN in der Mittagspause macht? Danke für die Antworten P.S. Die Fahrt zur Bank und wieder zur Arbeit übersteigt die Zeit der Mittagspause nicht.
16 Antworten
Du verwechselst da eine ganze Menge. Zum Beispiel ob den Arbeitgeber die und das angeht oder nicht.
Dein Arbeitgeber ist keine neutrale Person, sondern ist Teilhaber an verschiedenen Konstrukten, Zusammenhängen.
Im Katastrophenfall hat der Arbeitgeber den Rettungskräften konkrete Angaben zu machen, wer im Betrieb ist, wo ungefähr usw.
Ferner versichert nicht der Arbeitgeber die Mitarbeiter, sondern eine Versicherung. Der Arbeitgeber zahlt nur die Versicherung(en). Solche Versicherungen gelten nur während der üblichen Arbeitszeiten und nur innerhalb des Betriebes. Sogar die Pausenzeit innerhalb einer Kantine ist nicht versichert.
Auf Nummer sicher gehst du, wenn du deinem Vorgesetzten sagst, ich verlasse innerhalb meiner Pausenzeit heute ausnahmsweise den Betrieb, wenn mir das genehmigt wird.
Ich bitte also um Genehmigung und informiere sinngemäß meine Abwesenheit. Falls die Abwesenheit genehmigt wird, musst du davon ausgehen, du hast ab verlassen der Firma in dem Falle keinen Versicherungsschutz mehr.
Wenn du ein guter Mitarbeiter bist und die Firma Dienstwagen unterhält, könntest du jamal fragen ob an dem Tag eine Dienstfahrt ansteht und du die machen könntest. Gute Chef's haben dann einen Handlungsspielraum. ;-)
Frage doch beim Betriebsrat nach, oder erkundige dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, wie es um solcherlei Dinge bestellt ist.
Weißt doch, du lebst in Deutschland. Einem Land wo fast alles vertraglich geregelt ist, es für fast alles Vorschriften gibt. ;-)
Mir scheint Du verwechselst auch einiges.
Ein verlassen des Betriebes in der Pause muß nicht genehmigt werden. Bescheid sagen steht auf einem anderen Blatt. Es wird aber vermutlich niemanden interessieren. An Katastrophe denkt da keiner.
Auch wenn Du die Pause im Betrieb verbringst ist kein Versicherungsschutz vorhanden. (Auf der Toilette übrigens auch nicht)
Die Fahrt zur Bank und wieder zur Arbeit übersteigt die Zeit der Mittagspause nicht.
Die Mittagspause ist Freizeit und Du kannst natürlich mit Deinem privaten PKW etwas erledigen.
Du musst das mit deinem Arbeitgeber abklären, das hat was mit Versicherungsschutz zu tun.
Ich darf nach hause aber ich musste das vorher abklären. Ich wohne aber auch nur 5 minuten entfernt
Liebe Grüße Jenny
Bin ich in der Mittagspause unfallversichert?
Wege zur Kantine sind versichert, der Versicherungsschutz endet bzw. beginnt mit dem Durchschreiten der Kantinentür. Der Aufenthalt in der Kantine selbst ist unversichert. Auch Wege zur Nahrungsaufnahme, die aus dem Betrieb hinausführen, z.B. in eine Fremdkantine, nach Hause oder in eine Gaststätte, sind grundsätzlich versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte etc. selbst ist unversichert, der Versicherungsschutz endet/ beginnt an der Außentür.
Wird das Betriebsgelände für die Erledigung privater Besorgungen verlassen, besteht kein Versicherungsschutz. Versichert ist ausnahmsweise der Weg außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln, wenn diese zwecks Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dienen; während des Einkaufs besteht kein Versicherungsschutz. Spaziergänge während der Pause haben eigenwirtschaftlichen Charakter und stehen grundsätzlich nicht unter Unfallversicherungsschutz.
Gesetzliche Unfallversicherung
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Fragen-und-Antworten/FAQs/In-welchen-Faellen-bin-ich-unfallversichert/inhalt.html
richtig - sorry, habe auch nochmal nachgelesen.
Wenn Du in der Pause vom Stuhl fällst bist Du auch nicht versichert, jedenfalls nicht bei der BG.
bei uns ist es während der Ausbildung aber so wurde uns vom AG auch so erklärt
Ja, es gibt eine Kantine. Also habe ich in der Mittagspause so oder so keinen Versicherungsschutz. Aber wir wollen ja nicht negativ denken :-)
Du kannst diese Pause sicherlich verbringen ,wo du willst. Nur du solltest auch Ende der Pause wieder da sein.
Nein sicherlich nicht! Es sind mehrere Dinge zu beachten, die meist eindeutig geregelt sind. Versicherungsrechtlich.
Im Zweifel Betriebsrat oder Berufsgenossenschaft fragen.
In der Mittagspause kann man machen, was man will - also auch nach Hause fahren. Nur zum Ende der Pause musst du dann wieder in der Firma sein.
Dürfen darf man.. nur ist eher die Frage ob der Heimweg in der Mittagspause ebenfalls versichert ist ???
Die Frage ist, ob überhaupt ein Weg in der Mittagspause versichert ist ---ich habe nochmal nachgelesen. Die Wege in der Mittagspause auch nach Hause sind versichert.. Der Aufenthalt in einer Kantine oder zu Hause selbst aber nicht.
versichert sind grundsätzlich nur die Fahrten zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, ohne Umwege!
Also keine Sonderfahrten, außer diese sind vom AG veranlasst und können nicht per Dienstwagen absolviert werden.
Geradezu witzig und meist unbekannt ist der Versicherungsstatus während der Pausenzeiten. Oftmals sind solche Zeiten nicht versichert, auch nicht, wenn innerhalb des Betriebes Pause gemacht wird.
In der Pause hat man keinen Versicherungsschutz - auch nicht auf dem Weg in die Kantine, falls eine vorhanden ist.