Wo kann ich mich beschweren wenn der Arbeitgeber nicht auf zu lange Arbeitszeiten reagiert?
Hallo,
mein Mann arbeitet als Lieferant für Zeitungen und Prospekte. Anfangs sollte er nur Nachts fahren, mittlerweile ist er nachts von 21:00 - 4:30 h unterwegs. zusätzlich kommen noch Touren über Tag dazu. Manche von 8:00 - 18:00 h, manche von 12:30 - 20:30 h. Lediglich in der Nacht von Samstag auf Sonntag hat er "frei"
Urlaub hatte er gerade mal 2 Wochen in diesem Kalenderjahr.
Er arbeitet praktisch nur noch, hat nur kurze Schlafphasen, soziales Umfeld leidet extrem darunter.
Sein Arbeitgeber reagiert nicht auf Beschwerden unsererseits. es ist ein kleines Unternehmen mit 8 Mitarbeiter.
Wo kann ich mich Anonym beschweren, damit dieser Betrieb mal unter die Lupe genommen wird?
Ich hoffe mir bzw ihm kann jemand helfen.
7 Antworten
Steuerprüfung bzw. Zoll könnte auch helfen!
Oder vielleicht noch besser: bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft.
Er darf grundsätzlich regelmäßig nicht mehr als 10 Stunden am Stück arbeiten.
Nur mal angenommen es würde etwas passieren, z.B. ein Arbeitsunfall nach 10 Stunden. Dann würde die Berufsgenossenschaft nachsehen ob er oft so lange arbeitet oder ob es nur mal eine Ausnahme war. Je nach deren Einschätzung bekommt der Arbeitgeber dann ziemlich Probleme, denn er ist dem Arbeitnehmer gegenüber in der Fürsorgepflicht!
Die würde deinem Mann empfehlen, dass er das so auch seinem Chef sagt. Vielleicht sind ihm die möglichen Folgen ja gar nicht bekannt!
Arbeitsamt, wo denn sonst? ganz einfach
Polizei? Anwalt holen...
Da läuft wohl so einiges schief. Der Mindestanspruch auf Urlaub sind 4 Wochen.
Werden die Stunden denn alle bezahlt?
Meldet das mal beim Gewerbeaufsichtsamt, damit die sich darum kümmern.
Gewerbeaufsichtsamt hört sich gut an, ich mach mich mal schlau. Danke
Einfach mal über einen Monat "Arbeitstagebuch" führen. Genau angeben: datum, Uhrzeit von-bis und welche Zeitungen/Prospekte.
Die Stunden zusammenrechnen, dabei die gesetzklichen pausenzeiten abziehen. Mit dem Lohnzettel vergleichen.
Dann abgleichen, ob von Schichtende bis Beginn der Folgeschicht mindestens 11 Std Ruhezeit eingehalten wurden. Prüfen, ob gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 48 Std/wö eingehalten wurde.
Ist dem nicht so, dann zum Hauptzollamt, zur Gewerbeaufsicht und zum Arbeitsgericht!
Schon der zu geringe urlaubsanspruch gehört eingeklagt!
Das HZA ist für solche Verstöße mit zuständig, da es sich um Verstöße gegen diverse betriebsrechtliche Regelungen handelt
danke für die Antwort, ich denk so werden wir es machen. Ist halt einfach ne Unverschämtheit.
Jetzt muss ich aber nochmal "blöd" nachfragen. Wie kann uns das Hauptzollamt dabei helfen?