Keine Lohnsteuer bezahlt trotz über Lohnsteuerfreibetrag?
Hallo,
ich wollte gerade meinen Steuerausgleich 2010 machen. Dabei habe ich gemerkt, dass ich nur in dem Monat Lohnsteuer bezahlt habe, in dem ich Weihnachtsgeld erhalten habe.
Ich habe im Internet nachgeschaut, dort steht 2010 betrug der Lohnsteuerfreibetrag 8004 Euro. Das heißt, wer monatlich mehr als 667 Euro brutto verdient (8004/12=667) muss Lohnsteuer zahlen.
Ich liege zwei Euro drüber. Wieso musste ich keine Lohnsteuer zahlen (zumindest nicht mal ein paar Cent) ? 2010 war ich Azubi. Hat das damit etwas zu tun?
3 Antworten
Hallo liebe blaueeisfee,
da hast du wohl etwas nicht richtig gelesen! Der Freibetrag von 8.004 € betrifft nicht die Lohnsteuer sondern die Einkommensteuer!!! Das ist nun mal ein gewaltiger Unterschied:
Die Lohnsteuer wird dir je nach Höhe deines Bruttoverdienst vorab während des Jahres durch den Arb.geber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt!
Die Einkommensteuer wird erst nach Ablauf des Kalenderjahres und nach der Abgabe deines Antrages der Einkommensteuer beim Finanzamt festgestellt!
Weitere Erklärung:
zu 1.) Beim Weihnachtsgeld stellt sich dein Lohnbüro auf den erhöhten Bruttoverdienst ein und berechnet dementsprechend mehr Lohnsteuer. Aber es wird nur Steuer auf deinen Lohn einbehalten wie der Name schon sagt!
zu 2.) Bei der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt mußt du z.B. auch weitere Einkommen mit angeben wie Zinseinkünfte, Mieteinkünfte, Renten aus BU-Zahlungen usw., falls vorhanden! Eben deine gesamten Einkommensarten, welche für das Finanzamt interessant sind und deine evtl. Steuererstattung schmälern könnten!
Erklärung zu deinem Beispiel:
Ich habe im Internet nachgeschaut, dort steht 2010 betrug der Lohnsteuerfreibetrag 8004 Euro. Das heißt, wer monatlich mehr als 667 Euro brutto verdient (8004/12=667) muss Lohnsteuer zahlen.
Also zu dem Freibetrag von 8.004 € kommt noch mind. die Werbungskostenpauschale von z.Zt. 1.000 € sowie dein ganzer Vorsorgeaufwand! Du bezahlt also immer noch keine Einkommensteuer, wenn du diese 8.004 € Freibetrag + 1.000 € Wk-pauschale = 9.004 € Jahresbruttoverdienst bekommst, d.h. du kannst sogar mehr als diese 9.004 € Brutto im Jahr verdienen, also mind. diese 9.004 € / 12 Monate = 750 € monatlicher Bruttolohn sind dann einkommensteuerfrei, nicht jedoch lohnsteuerfrei ! ! ! Ich hoffe, es hilft dir weiter! Gruß siola
Danke für deinen Stern! Feut mich, wenn ich dir weiterhelfen konnte!
als Azubi gilt man meines Wissens noch als Schüler und ist damit nicht besteuerungspflichtig, bzw. werden da noch andere Sachen (eigene Wohnung/Wohngeld bei den Eltern), Ausgaben für das tägliche Leben, etc. Da bist du schnell bei höheren Freibeträgen.
Und jetzt noch Steuer für 2010 ist eh zu spät... der Ausgleich erfolgt meines Wissens normalerweise im Januar des Folgejahres und die Steuererklärung muss auch bis Mai, mit Unterstützung des Lohnsteuervereins bis Ende des Folgejahres vorliegen.
Es gibt für Schüler/Studenten durchaus zusätzliche Freibeträge... Sonst müsste jeder Werksstudent, der normal verdient, horrende Steuern zahlen. Musser aber nicht.
Hallo ananasie,
da bringst aber einiges gewaltig durcheinander... und du willst deine Einkommensteuererklärung selbst erstellen??? Armes (bzw. besser reiches) Fianzamt...
Gruß siola
PS: Wo hast du die Info über zusätzl. Freibeträge her ???
erstens gibts Elster, zweitens haben wir nen Steuerberater in der Familie der sich das mal angeschaut hat und meinte meine Angaben wären super, und es würd alels passen und 3. war ich selber mal Student und habe nie was abgezogen bekommen obwohl ich immer über den Grundbeträgen lag.
Hallo ananasie,
hier kannst du dich weiterbilden was Werksstudenten anbelangt:
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
bzw. speziell den Link für die Lohnsteuer bei Werkstudenten im nächsten Kommentar!
Gruß siola
@ananasie,
hier der Link zur Lohnsteuer bei Werksstudenten:
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php#lohnsteuer
Gruß siola
Hallo ananasie,
da bist du aber leider falsch informiert! Die Einkommensteuer kann für das Jahr 2010 bis zum 31.12.2014 !!! noch eingereicht werden, ausser du wirst vom Finanzamt zu Abgabe verpflichtet, dann wäre diese Frist schom am 31.5.2011 abgelaufen! Du hast im Normalfall also 4 Jahre Zeit zur Abgabe der freiwilligen Einkommensteuererklärung!
PS : Ob Schüler oder Azubi spielt keine Rolle! Bei der Lohnsteuer kommt es allein auf die Höhe des monatl. Bruttolohns an! Als Ferienarbeiter mit über 2 Monaten Dauer wird dir auch Lohnsteuer einbehalten, obwohl du noch Schüler bist! Diese zuviel einbehaltene Lohnsteuer kannst du aber im Folgejahr durch Abgeabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzant rückerstatten lassen!
Gruß siola
Danke für die Antwort! Ich dachte immer, man hat maximal 4 Jahre Zeit seine Steuererklärung abzugeben.
jein... nach 4 Jahren kann man noch Verlustabrechnungen geltend machen (bin grad nicht sicher wie das genau heißt). Rückwirkend kann man bis zu 4 Jahren, sollte man aber nicht, da sich die Gesetze ändern und es immer schwieriger wird, was nachzuvollziehen...
Rückwirkend kann man bis zu 4 Jahren, sollte man aber nicht, da sich die Gesetze ändern und es immer schwieriger wird, was nachzuvollziehen... ****
Blödsinn!!
ich habs grade selber durch, war ein riesenact... wenn du nach 4 jahren noch weißt, welche fahrten du wann gemacht hast und abrechnen kannst, dann bitte, ich weiß das nimmer...
4 Jahre gilt für die freiw. Einkommensteuererklärung, z.B. um die zuviel abgezogene Lohnsteuer im Dez. 2010 über eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt rückerstatten zu lassen! Nur bei einer Verpflichtung zur Abgabe gelten max. 5 Monate, mit Steuerberater etwas länger, ich meine bis Nov. des Folgejahres!
Gruß siola
Der Freibetrag in Höhe 8004€ bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davor kann man noch die Vorsorgeaufwendungen abziehen, so dass der Verdienst höher sein kann und trotzdem keine Steuer anfällt.
Und die Werbungskostenpauschale von 1000 € bitte nicht vergessen! Dies sind i.d.Regel Fahrtkosten (einfache Entfernung zum Arbeitsort!); können auch mehr sein wenn du mehr als 15 km / Arbeitstag (einfache Enfernung) vom Arbeitsort enfernt bist und bei einer 5-Tage-Woche sowie 30 Tage Urlaub gerechnet!
Gruß siola
Die Antwort ist leider von vorn bis hinten falsch!!
Steuerpflichtig ist man grundsätzlich ab Geburt, sobald entsprechende Einnahmen vorliegen. Es gibt keinen "Schülerstatus" und dafür extra Freibeträge.
Für Antragsveranlagungen hat man 4 Jahre Zeit.