Weihnachtsgeld Probezeit arbeite (Tvöd Vka)arbeite 4 Monate

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Nach § 20, Abs. 1 TVöD ist Voraussetzung für die Gewährung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ein am 01.12. bestehendes Arbeitsverhältnis.

Bei Neueinstellungen im laufenden Jahr wird die Zahlung für jeden Monat der Nichtbeschäftigung um 1/12 gekürzt. Die Höhe des Weihnachtsgeldes beträgt - abhängig von der Einkommensgruppe - zwischen 60 und 90 %.

Wenn Du also seit dem 01.07. beschäftigt bist, hast Du Anspruch auf das halbe Weihnachtsgeld - sofern Dein individueller Arbeitsvertrag nicht eine bessere Vereinbarung enthält.

Der Tarifvertrag muss übrigens im Betrieb zur Einsicht ausgelegt werden!

Familiengerd  30.10.2014, 22:38

Ergänzung:

60 % bei höheren, 90 % bei niedrigeren Einkommensgruppen.

Bei uns in der Firma ist es so geregelt ,das Weihnachts-und Urlaubsgeld nach Ende der Probezeit rückwirkend ausgezahlt wird.Schau mal in deinen Vertrag.

Das müsste in deinem Arbeitsverrag stehen. Wenn dann bekommst du den wahrscheinlich eh nur Anteilig.