Probezeit bei deutschem Führerschein wenn Auslandsführerschein vorhanden?
Hallo, wenn jemand im Ausland (Dubai) einen Führerschein hatte, dann in Deutschland den deutschen Führerschein gemacht hat, hat er dann in Deutschland trotzdem nochmal Probezeit?
4 Antworten
Wenn jemand einen deutschen Führerschein bekommen hat, unterliegt er auch der Probezeit. Ein Führerschein aus einem anderen Land ist völlig unerheblich.
Echt, ist das so? Das ist mir völlig neu. Aber gut. Dann ziehe ich natürlich meine falsche Antwort zurück.
Danke für die Korrektur!
Hi,
es kommt drauf an, ob der ausländische Führerschein umgeschrieben wurde und wie lange er vorher schon besessen wurde.
Im Falle einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis gilt
- die Zeit seit der Erteilung ist der Probezeit anzurechnen (§ 2a StVG, siehe hier https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html) - im Idealfall keine Probezeit, also Besitz > 2 Jahre
Wird die normale Fahrausbildung in Deutschland gemacht (ohne Verweis auf die andere Fahrerlaubnis), so beginnt die Probezeit normal mit dem Erwerb der deutschen Fahrerlaubnus.
LG
Wurde der Führerschein umgeschrieben oder musste komplett neu gemacht werden?
Bei komplett neu: es gibt wieder 2 Jahre Probezeit
Umschreibung: war man länger als 2 Jahre im Besitz des ausländischen Führerscheins, hat man keine Probezeit mehr. Wenn die 2 Jahre noch nicht voll waren, hat man hier solange noch die Probezeit.. also: 1,5 Jahre Vorbesitz.. 6 Monate Probezeit
FS wurde neu gemacht, da der ausl. FS nicht anerkannt wurde.
Dann hat er die komplette Probezeit von 2 Jahren!
Warum keine Umschreibung .. Gültigkeit abgelaufen?
Wenn der ausländische Führerschein nicht anerkannt wurde gilt die deutsche Gesetzesgebung, daher dann auch die Probezeitregelung wie gehabt.
Falsch, die Besitzdauer von ausländischen Führerscheinen wird durchaus angerechnet: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html