Probezeit bei deutschem Führerschein wenn Auslandsführerschein vorhanden?

4 Antworten

Wenn jemand einen deutschen Führerschein bekommen hat, unterliegt er auch der Probezeit. Ein Führerschein aus einem anderen Land ist völlig unerheblich. 

Hi,

es kommt drauf an, ob der ausländische Führerschein umgeschrieben wurde und wie lange er vorher schon besessen wurde.

Im Falle einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis gilt

Wird die normale Fahrausbildung in Deutschland gemacht (ohne Verweis auf die andere Fahrerlaubnis), so beginnt die Probezeit normal mit dem Erwerb der deutschen Fahrerlaubnus.

LG

Wurde der Führerschein umgeschrieben oder musste komplett neu gemacht werden?

Bei komplett neu: es gibt wieder 2 Jahre Probezeit

Umschreibung: war man länger als 2 Jahre im Besitz des ausländischen Führerscheins, hat man keine Probezeit mehr. Wenn die 2 Jahre noch nicht voll waren, hat man hier solange noch die Probezeit.. also: 1,5 Jahre Vorbesitz.. 6 Monate Probezeit 

Wenn der ausländische Führerschein nicht anerkannt wurde gilt die deutsche Gesetzesgebung, daher dann auch die Probezeitregelung wie gehabt.

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