Probezeit bei deutschem Führerschein wenn Auslandsführerschein vorhanden?

4 Antworten

Wenn jemand einen deutschen Führerschein bekommen hat, unterliegt er auch der Probezeit. Ein Führerschein aus einem anderen Land ist völlig unerheblich. 

SaniOnTheRoad  19.11.2017, 14:03

Falsch, die Besitzdauer von ausländischen Führerscheinen wird durchaus angerechnet: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

AlterHaudegen75  19.11.2017, 14:08
@SaniOnTheRoad

Echt, ist das so? Das ist mir völlig neu. Aber gut. Dann ziehe ich natürlich meine falsche Antwort zurück.

Danke für die Korrektur!

Hi,

es kommt drauf an, ob der ausländische Führerschein umgeschrieben wurde und wie lange er vorher schon besessen wurde.

Im Falle einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis gilt

Wird die normale Fahrausbildung in Deutschland gemacht (ohne Verweis auf die andere Fahrerlaubnis), so beginnt die Probezeit normal mit dem Erwerb der deutschen Fahrerlaubnus.

LG

Wurde der Führerschein umgeschrieben oder musste komplett neu gemacht werden?

Bei komplett neu: es gibt wieder 2 Jahre Probezeit

Umschreibung: war man länger als 2 Jahre im Besitz des ausländischen Führerscheins, hat man keine Probezeit mehr. Wenn die 2 Jahre noch nicht voll waren, hat man hier solange noch die Probezeit.. also: 1,5 Jahre Vorbesitz.. 6 Monate Probezeit 

cavo59 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 14:03

FS wurde neu gemacht, da der ausl. FS nicht anerkannt wurde.

diePest  19.11.2017, 16:32
@cavo59

Dann hat er die komplette Probezeit von 2 Jahren!

Warum keine Umschreibung .. Gültigkeit abgelaufen?

Wenn der ausländische Führerschein nicht anerkannt wurde gilt die deutsche Gesetzesgebung, daher dann auch die Probezeitregelung wie gehabt.