Weihnachtsgeld nur für Mitarbeiter mit "Altverträgen"
Hallo,
ist es rechtens wenn ein AG Weihnachtgeld nur an Mitarbeiter mit sog. "Altverträgen" zahlt?
Dh. alle Mitarbeiter die nach einem bestimmten Zeitpunkt (ca 2008) eingestellt wurden erhalten kein Weihnachtsgeld. Im Arbeitsvertrag ist vermerkt das es freiwillig zahlungen sind, wenn es welche geben sollte.
Greift hier der Grundsatz der Gleichbehandlung? bzw kann hat man als "neuer" Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ändert sich die Sachlage wenn im AV keine Regelung getroffen ist?
Vielen Dank
Grüße absty
3 Antworten
Da die Zahlung des Weihnachtsgeldes freiwillig ist, kann der Arbeitgeber unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung für Altverträge solche Regelungen treffen. Das ist natürlich ungerecht aus Sicht der neuen Angestellten - aber rechtlich absolut ok.
Das stimmt nicht: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-bekommt-Weihnachtsgeld-article19101061.html#source
"Dürfen einzelne Arbeitnehmer leer ausgehen?
Nein. Arbeitgeber dürfen ohne sachlichen Grund niemanden von der Zahlung eines Weihnachtsgeldes ausnehmen oder wegen Unzufriedenheit über die Arbeitsleistung dieses streichen oder kürzen, wie das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 7 Ca 1743/99) klargestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn es freiwillig gezahlt wird."
Vielen Dank für den Stern! :-)
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot des AG und die Bezahlung seiner Mitarbeiter liegt in seinem Ermessen und den vertraglichen Grundlagen.
Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun.
Weihnachtsgeld ist eine "freiwillige" Leistung. In den Altverträgen ist es sicherlich im Arbeitsvertrag geregelt (schriftlich) das ein Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Und wenn nicht?