Darf das Jobcenter mein Weihnachtsgeld anrechnen (Ausbildung)?

7 Antworten

natürlich dürfen sie dein weihnachtsgeld anrechnen. dabei handelt es sich um einkommen und das wird für den monat des zuflusses als einkommen angerechnet und deinem bedarf abgezogen. somit entsteht eine rückforderung.

du hast das recht zu prüfen ob richtig gerechnet hast und du hast die pflicht es zurückzuzahlen. du wußtest ja das du zuviel leistungen bezogen hast.

Sollte das sozial Gesetzbuch     nicht geändert worden sein ist  ein azubi     kein Mitglied  der bedarfst Gemeinschaft   und er muss nur seinen Mietanteil selber bezahlen. Wen das immer noch so ist    dann hat das Amt  dazu kein recht Auch ist der azubi raus aus der bedarfsgemeinschaft, wen er sich selber Versorgt.!Würde mal bei einem der  hartz 4 Hilfe  Verein da genauer nachfragen...Oder im Sozialgesetzbuch    am besten  nimmst du deren beschied und den Artikel auf den das Amt sich bezieht und schaust 5-10 davor und dahinter nach.Den auch das Jobcenter macht oft Sachen die es nicht darf,!

CirCusMauSi 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 10:11

Richtig, das ist es ja, deswegen habe ich ja mal nachgefragt, ich lass mir von denen nichts gefallen. :D

Naja, Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft - alle, die unter Eurem Dach wohnen. Da zählt jeder Penny, der ins Haus kommt. Ihr dürft eben im Monat nicht mehr als ... (keine Ahnung) bekommen. Alles, ALLES, was drüber ist, wird angerechnet. Das steht irgendwo in den Bestimmungen, die einer von Euch mal unterschrieben hat. Lies das mal nach ;-) Ich hab mir das nicht ausgedacht.

CirCusMauSi 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:23

Das ist doch aber eine Frechheit von denen, anstatt die froh sind, dass sich Menschen um Arbeit kümmern ect. wird dann noch jeder Cent angerechnet.. 

AriZona04  31.05.2017, 19:26
@CirCusMauSi

Jahahaha, in Deutschland wird man diesbezüglich wirklich verarscht! Ich hatte mir seinerzeit GUT überlegt, ob ich arbeiten gehe oder lieber Wohngeld beziehe ... Nenn mich faul, aber "dumm" bin ich nicht.

CirCusMauSi 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:28
@AriZona04

Haha, wie viele haben heutzutage solche Einstellung ? :D..

AriZona04  31.05.2017, 19:31
@CirCusMauSi

Ne Menge! Muss ich mich deswegen schämen? Wenn unsere Gesetzesgeben so bekloppt sind und solche Gesetze erfinden, dann muss ich doch kein schlechtes Gewissen haben, oder? Nenn mich Schmarotzer, aber bedenke, dass unsere Politiker ein Rad ab haben! Und so lange die eins ab haben, bin ich nicht dumm ;-)

markusher  31.05.2017, 19:33
@AriZona04

sowas wie du ist extrem dumm. ohne einkommen bekommst du garkein wohngeld

AriZona04  31.05.2017, 19:35
@markusher

Ich muss hier nicht meine fianzielle Lage offenlegen, oder ;-) Wohngeld wurde genehmigt und Punkt. Akzeptier das.

Nicht nur Erwerbseinkommen usw. wird nach Abzug von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet,sondern auch solche Einkommen wie Weihnacht / Urlaubsgeld / Kindergeld / Unterhalt / Unterhaltsvorschuss / Waisenrente usw.dein Pech wird sein das du schon Freibeträge auf deine Azubi Vergütung geltend machst !

Denn dann kannst du auf dein Weihnachtsgeld ( sonstiges Einkommen ) keine Freibeträge mehr in Anspruch nehmen,wenn dein Weihnachtsgeld höher als dein evtl. ALG - 2 war,welches du pro Monat ggf. noch als Aufstockung bekommen hast,dann wird dein Weihnachtsgeld auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt.

Ich finde es etwas merkwürdig, das du mit dieser Frage 6 Monate später kommst.

Und um deine Frage zu beantworten: Ja das dürfen sie. Übrigens auch das Urlaubsgeld. Falls du welches bekommst.

CirCusMauSi 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:22

Weil ich heute erst ein Brief dafür erhalten habe, was ich auch sehr merkwürdig fand

jule2204  31.05.2017, 19:24
@CirCusMauSi

Da würde ich mal hin gehen und nach fragen (Brief nicht vergessen)

CirCusMauSi 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 19:24
@jule2204

Ja, das werde ich auch morgen machen

markusher  31.05.2017, 19:29
@CirCusMauSi

was ist daran merkwürdig? du hast ja auch nur einen vorläufigen bescheid und der wurde nung erade geprüft.