Kann mein Ex meine Wohnungstür aufschließen lassen?

9 Antworten

Eine herrausgabeverfügung ist vom Gericht erlassen worden, da er dort offenbar glaubhaft versichert hat, daß du ihm die Sachen nicht herrausgeben willst. Um die Sache schnell und Problemlos abzuwickeln, würde ich ihn jetzt im Gegenzug schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auffordern die Sachen bis zum 15.1. abzuholen. Schreib gleich rein, das er sich 24 Stunden vorher anzumelden hat. Falls er die Sachen nicht bis zum genannten Termin abholt, wirst du eine Lagerungsgebühr von 10€ am Tag berechnen. Desweiteren forderst du ihn auf, dir eine Kopie der Verfügung zu schicken. Die hättest du eigentlich auch bekommen müssen, insofern glaube ich er blöfft nur.

mepeisen  05.01.2015, 18:41

Von der Verfügung hätte die TE aber etwas mitbekommen. Und sie hätte Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.

Insofern halte ich das für groben Unfug, was der Ex da schreibt.

Ich würde das kurz mit dem Anwalt besprechen, aber im Prinzip stimme ich dir da zu 100% zu.

Haglaz  05.01.2015, 18:38
Falls er die Sachen nicht bis zum genannten Termin abholt, wirst du eine Lagerungsgebühr von 10€ am Tag berechnen.

Vorsicht vor solchen Formulierungen. Es besteht nicht nur kein Anspruch aus dem Betrag, nichtmal aus GoA, die Formulierung kann unter Umständen sogar den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen.

Jewiberg  05.01.2015, 18:43
@Haglaz

OK, dann formulieren wir das mal so: Falls du die Sachen nicht bis zum Tremin xy abholst, gehe ich davon aus, das du die Kisten bei mir Kostenpflichtig einlagern möchtest. Die Miete beträgt dafür 10€ / Tag. Solltest du die Kisten nicht abgeholt haben und ich auch sonst keine schriftliche mitteilung von dir erhalten, gilt der Einlagerungsvertrag als geschlossen.

mepeisen  05.01.2015, 18:43
@Haglaz

Eine Straftat anzukündigen (Einbruch/ Hausfriedensbruch) und sich eines Gerichtsdokumentes zu berümen, wo zumindest Zweifel bestehen ob man das so besitzt, ist allerdings auch nicht unbedingt das Gelde vom Ei ;-)

Erst Recht nicht, wenn man seit November mehrere Aufforderungen hat verstreichen lassen, das Zeug abzuholen.

Haglaz  05.01.2015, 18:46
@Jewiberg

Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung, es handelt sich dabei schlichtweg um eine Geschäftsführung ohne Auftrag oder einen Anspruch auf Schadensersatz mit Aufwendungen als Schaden.

rumpsteak2015 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 18:33

Vielen Dank, ich habe nämlich noch nie was von einer Herausgabeverfügung gehört!

Nachdem ich feststellen musste, dass mein Ex eine einzige Lüge ist, erfolgte die Trennung. Er hat ein Jahr bei mir gewohnt, stand aber weder im Mietvertrag noch hat er sich wirklich an der Miete beteiligt...was er immer machen wollte!Kann mein Ex meine Wohnungstür aufschließen lassen?

Da er nicht im Mietvertrag steht und auch keine Miete zahlt hat er keinerlei Rechte an der Wohnung.

Würde er die Tür öffnen lassen ist das Hausfriedensbruch.

Er müsste beweisen dass er dort wohnt, wenn ihm der Schlüsseldienst die Tür öffnen soll.

Steht in seinem Ausweis allerdings Deine Adresse hast Du ein Problem.

MfG

Johnnymcmuff

Hallo, da hast du dir ja einen Vogel geangelt. Sollte er Deine Wohnung oeffnen lassen; dann erfuellt das den Tatbestand eines Einbruches; denn er steht ja nicht im Mitvertrag, gleichfals kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch belangen. Mein Rat suche Dir schnellstens einen Anwalt; noch vor Deinem Urlaub, damit du keine boese Ueberraschung erlebst und deine ganze Wohnung ausgeraeumt ist. Schreibe im einfach einen Brief, er soll bis nach dem Urlaub warten; denn sonst macht er sich strafbar. Am besten Du fragst die Nachbarn, ob sie waerend deines Urlaubs auf deine Wohnung achten.

Viele Gruesse aus Dresden

Ehrlich? Ich glaube der fantasiert nur.

"Einstweilige Verfügung"? Und dann will er erst im Februar kommen?

Aber wenn du ganz sicher gehen willst, dann würde ich das an deiner Stelle über den Anwalt regeln lassen.

Sicherlich gibt es eine Obergrenze des Zeitraums, an dem du die Habseligkeiten des Ex bei dir lagern musst - sowohl zeitlich als auch von der Anzahl der Fristsetzungen her. Frag deinen Anwalt, wenn du eh schon einen hast.

Was ganz sicher nicht geht ist dieser Tonfall und dieses Ansinnen, aufgrund einer mir nicht bekannten Herausgabeverordnung deine Tür öffnen lassen zu wollen, falls du beim ersten Termin nicht gleich spurst (lol, was denkt der junge Mann eigentlich, wer er sei?! nach der Vorgeschichte seit November?). Auch das wird dir dein Anwalt bestätigen. Du könntest auch schon in einem Juraforum ziemliche Klarheit darüber bekommen. Aus mir spricht nur der gesunde Menschenverstand, der jurstisch abe nicht immer anerkannt wird ;)