Einstweilige Verfügung gegen Mitschüler?
Nur so interessehalber: Was würde passieren, wenn jemand gegen seinen Mitschüler eine einstweilige Verfügung erhängt? Müsste er selber bzw. der Mitschüler dann die Klasse oder sogar die Schule wechseln?
10 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass einstweilige Verfügungen für Kinder gelten. Ich denke, die Sache - was immer zwischen Euch steht - kann und wird anders gehandhabt: Durch Gespräche der Eltern mit den Lehrern und dem Direx.
Schulprobleme löst nicht der Anwalt!
Wenn sich auch mal die Erwachsenen daran halten würden, nicht sofort immer vor Gericht treten zu müssen. Aber naja. ;)
Oft wird tatsächlich auch erst einmal ein "außergerichtlicher Vergleich" empfohlen, bevor ein Fall zu Gericht - überhaupt zum Anwalt - geht.
Man könnte dem Gegner und dessen Eltern androhen, ihn wegen Stalking oder seelischer Grausamkeit anzuzeigen. ;-) Das wäre vielleicht wirksamer; denn ein Kontaktverbot kann leicht missachtet und schwer überprüft werden.
Dem Kläger würde ich erst mal empfehlen Deutsch zu lernen.
Eine einstweilige Verfügung wird erwirkt (vor Gericht) nicht erhängt.
Was die Frage angeht, so wird das sicherlich mit der Situation zusammenhängen und ob die einstweilige Verfügung überhaupt im Schulbetrieb von Bedeutung ist.
Wenn es sich z.B. um ein Kontaktverbot handelt, muss es deswegen keinen Schulverweis geben.
Ich würde dann auch eher sagen, der der die einstweilige Verfügung erwirkt hat, verlässt die Schule, wenn es keine gütliche Lösung mit den Betroffenen und evtl. den Eltern gibt. (Empfehlung) Man kann der Schule nicht zumuten, zu kontrollieren bzw. als Schiedsrichter zu fungieren, wenn das Kontaktverbot nicht eingehalten wird.
Ich finde jedenfalls, dass es eine interessante Frage ist, weil an solche Szenarien denkt keiner.
Das sind Wunschträume. Das gibt es nicht.
Was würde passieren, wenn jemand gegen seinen Mitschüler eine einstweilige Verfügung erhängt?
Eine einstweilige Verfügung, in der dem Mitschüler genau was verboten wird?
Das richtige Verb wäre hier übrigens „erwirkt“ und nicht „erhängt“. „Erhängen“ ist etwas völlig anderes.
Kontaktverbot
Dazu müsste man einen sehr guten Grund haben.
Ich habe dieses Problem nicht, aber interessehalber frage ich. Kann ja auch Abi-Klasse sein, wo die alle älter sind