Meine Ex hat mit Ihrer Mutter, eine Einstweilige Verfügung gegen mich erhoben. Allerdings ruft mich ihre Mutter immer mal wieder an, was soll ich tun?
Die Frage steht oben, wie gesagt ist gegen mich eine Einstweilige Anordnung / Verfügung erhoben worden, da ich meine Ex-Freundin betrunken per Whatsapp belästigt habe. (Trennung + Betrug usw Ihrerseits) Ich mein gut ich hab mich sogar entschuldigt danach und finde es eigentlich nicht sonderlich schlimm da es total verständlich ist dass es einem Gefühlsmäßig weng "schlecht" geht wenn man liebte, aber spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.
Auf jeden Fall darf ich mich ihr nicht nähern, mich ihrem Haus (Wohnort bei den Eltern) nicht nähern, darf ihr nicht schreiben oder sie ansprechen. Aber ihre Mutter hat mich wiederholt per Whatsapp Anruf angerufen, was mich sehr verwirrt da sie mit ihrer Tochter die Verfügung gegen mich eingereicht hat.
Meine Fragen sind nun :
A. Darf ich rangehen ? B. Sollte ich zur Polizei ? C. Einfach ignorieren oder Blocken ? D. Ich hab auf dem Bildschirm den Anruf Kopieren wollen ( also die Nachricht dass sie mich angerufen hat ) habe daraufhin aber zurrückgerufen und schnell weggedrückt, was ihr allerdings auch angezeigt wird schätze ich, sollte ich mir da Sorgen machen dass die das gegen mich nutzt oder einfach abschalten und mich nicht verrückt machen lassen ?
Dankeschön!
5 Antworten
Zunächst blocken.
Sollte die dann dennoch anderweitig anrufen, mach genau das Gleiche wie deine Ex, Einstweilige Anordnung beantragen.
Zur Polizei brauchst Du damit nicht, die kümmert sich nicht darum, weil rein zivilrechtlich.
Wenn du mit deinem Anrufprotokoll nachweisen kannst, dass du direkt VOR deinem Anruf von dieser Nummer angerufen wurdest, dann sollte dir nichts passieren. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass man bei einem verpassten Anruf zurückruft.
Mach sicherheitshalber einen Screenshot von deinem Anrufprotokoll und lege diesen an sicherer Stelle ab. Und dass du hier diese Frage gestellt hast, würde einem Richter im Ernstfall auch zeigen, dass die Aktion nicht von dir ausging.
Dankeschön, ich werd das mal so machen! :)
Geh halt ran vielleicht will se dir sagen das die einstweilige Verfügung aufgehoben ist. Außerdem kann man im Handy System alles nach Uhrzeit rausbringen wann wer angerufen hat.
Generell solltest Du mal zum Anwalt gehen
Hallo,
du darfst überhaupt nicht "rangehen", vielleicht ist es ein Trick, um dir "eine auszuwischen"!
Wenn du kannst, wechsele den Chip deines Telefons, so daß du nicht mehr erreichbar bist..
Emmy
Na ja, ich würde trotzdem vorsichtig sein, weil es könnte auch sein, daß die einstweilige Verfügung ein Schmerzensgeld vorsieht, den er seiner Ex/Mutter der Ex entrichten sollte...
Wenn ein Telefon klingelt ist man nicht gezwungen auf den Absender auf dem Display zu schauen. Hat also vor Gericht kein bestand.
Erstens habe ich ja geschriebenm, dass es besser wäre, es nicht zu tun.
Und zweitens wiederhole ich mich einfach mal: wenn die Ex-Freundin oder die Mutter nach einer einstweiligen Verfügung auf dich zukommen, dann grenzt das schon an Belästigung und daher halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass ein Richter dir daraus einen Strick drehen würde, denn der Anruf ging ja nicht von dir aus.
Dasselbe wenn die Ex-Freundin vor der Tür steht: du musst dich in deinem eigenen Haus nicht vor ihr verstecken. Das wäre ja absurd.
Natürlich darf er rangehen, wenn er angerufen wird. Der Anruf ging ja nicht von ihm aus.
Es wäre natürlich in so einem Fall in aller Regel besser, nicht dran zu gehen, aber mit der Annahme des Anrufs verletzt er keine Auflagen.