Wegen Rückrufaktion des Autos Erlöschen der Betriebserlaubnis möglich?
Hallo, ich habe schon vor ein paar Monaten einen Brief bekommen, dass es für mein Modell eine Rückrufaktion gibt (Splittergefahr im Airbagsystem). Da stand auch drin, dass es zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen könnte, wenn es bis Septembr nicht behoben wurde...
hatte mich bisher nicht darum gekümmert. Wenn ich nun nicht rechtzeitig einen Termin bekomme, kann es dann abgemeldet werden?
6 Antworten
Salue
Bei Rückrufen, die die Fahrzeugsicherheit betreffen, muss der Hersteller die Behörde orientieren. Diese liefert ihm allenfalls auch die Adressen der aktuellen Fahrzeughalter, dies allerdings unter strengen Auflagen. Werbung darf an solche Adressen z.B. nicht versandt werden. Bei uns in der Schweiz werden deshalb fingierte Adressen darunter geschmuggelt, um dies zu kontrollieren.
Die Behörde lässt sich dann regelmässig über den Fortschritt des Rückrufes orientieren. Sie behält sich vor Fahrzeuge stillzulegen, deren Besitzer sich, trotz mehrerer Briefe, nicht melden.
Die japanische Firma Tanaka, die für viele Hersteller Airbags geliefert hat, hat inzwischen Konkurs angemeldet. Dies führt zu Lieferschwierigkeiten.
Auch darüber wird die Behörde orientiert. Könnten die Modifikationsteile zur Zeit nicht geliefert werden, werden die betroffenen Fahrzeuge nicht stillgelegt.
Am besten meldest Du Dich bei Deiner Markenvertretung. Diese können Dich dann "abrufen" wenn die defekten Airbag-Zündpatronen lieferbar sind.
Bei den meisten betroffenen Autos würde dieser Zünder normal funktionieren, wenn es darauf ankäme. Trotzdem wird dieser Rückruf vorbeugend gemacht, weil niemand genau weiss, welche (wenigen) Zünder falsch funktionieren würden.
Es grüsst Dich
Tellensohn
Ja, immerhin hattest du seit Monaten davon gewusst und damit hattest du genug Zeit dich um einen Termin zu bemühen um das machen zu lassen. Aber du solltest auch dran denken das du nach Ablauf der Aktion für den Austausch selbst zahlen musst, und das wird nicht Billig.
Hier in Deutschland kann die Polizei dein Fahrzeug wegen einer erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stilllegen lassen. Kümmere dich sofort darum.
Splittergefahr im Airbagsystem ist außerdem eine ziemlich gefährliche Sache, sollte es zum Unfall kommen kann es zu sehr schweren Verletzungen wenn nicht sogar im Extremfall zum Tod führen.
In der Tat kann das sein.
Denk Mal an die VW Diesel, die nicht updaten bekomme dann auch Fahrverbot.
Ich denke nicht, das am nächsten Tag jemand bei dir an der Tür steht, aber TÜV und Verkehrskontrolle würde ich dann möglichst vermeiden
nein. abgemeldet werden von einer behörde kann es nicht. sollte es aber zu einem unfall kommen und der airbag wird ausgelöst und verletzt jemanden, dann hast du die a-karte weil dein auto aufgrund des nicht ausgetauschten airbags keine BE hatte
ich bin in deutschland und weiß was du meinst. meine frage aber: glaubst du die polizei guckt nach ob der airbag ausgetauscht wurde?
Ohne BE kann dein Fahrzeug zb von der Polizei an Ort und Stelle stillgelegt werden. Oder bist du nicht in Deutschland?
Zitat
Wurde das Fahrzeug entsiegelt, darf keine Fahrt mehr mit dem Kfz unternommen werden.
Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:
Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des VersicherungsschutzesKfz-Steuer wurde nicht gezahltMangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / VerkehrsunsicherheitTÜV / AU abgelaufenFehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber
Vor der Anordnung zur Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeuginhaber im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer bzw. zur Beseitigung der Mängel o. ä. Die entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz haben Sie max. 3 Tage Zeit zur Behebung.
Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Durch Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.